Ergänzung zur Kaution: die Mietausfall-Versicherung

Monate lange keine Miete bekommen, nach dem Auszug eine verwüstete Wohnung vorfinden: Das sind die ganz realen Albträume von Vermietern. Immer wieder werden Mietausfall-Versicherungen als Tipp gehandelt. Unter diesem Namen gibt es aber sehr unterschiedliche Konzepte, den Mietausfall zu versichern.

Seit einigen Jahren häufen sich die Meldungen von so genannten Mietnomaden. Das sind Mieter, die in Wohnungen und Häuser einziehen und meist vom ersten Tag an die Miete schuldig bleiben. Hat der Vermieter sie nach Monaten endlich herausgeklagt, verschwinden sie bei Nacht und Nebel und hinterlassen neben hohen Schulden oft noch eine geplünderte oder heruntergekommene Unterkunft. Einige Vermieter würden sich wünschen, wenn ihnen eine Versicherung in solchen Fällen das Risiko abnehmen würde. Aber nicht alles, was unter Mietausfall-Versicherung läuft, entspricht dem, was Vermieter sich darunter vorstellen.

Wohngebäudeversicherung: In der Standard-Police für Eigentümer ist mitunter bereits ein Mietausfall-Schutz enthalten. Allerdings bezieht sich der Schutz auf die üblicherweise versicherten Risiken wie etwa Feuer oder Sturm. Das heißt: Versichert wäre, wenn das Haus nach einem Brand eine Zeitlang nicht bewohnbar ist und der Mieter deshalb nicht zahlen muss.
Wenn der Mieter aus anderen Gründen nicht zahlt, etwa weil er das mangels Einnahmen nicht kann, so das nicht versichert. Der Mietausfall-Schutz der Wohngebäudeversicherung ist außerdem meist auf 12 Monate befristet. Mehr als 12 Monate lang wird dann nicht gezahlt. Längere Regulierungszeiträume lassen entweder per Mehrprämie vereinbaren oder als Extra-Police bei Eigentümer-Verbänden erwerben.

Mietrückstandsversicherung: Diesen Schutz gibt es als Extra zur Wohngebäudeversicherung, die Prämie berechnet sich nach der Jahresmiete. Ein Anspruch auf die Versicherungsleistung besteht erst, wenn der Mieter bei ausbleibenden Mieten gemahnt und verklagt wurde. Vom gerichtlichen festgestellten Anspruch übernimmt die Versicherung dann 80 Prozent, auf dem Rest bleibt der Vermieter als Selbstbeteiligung sitzen. In Deutschland sind bislang nur wenige Anbieter bekannt.

Mietausfall-Factoring: Dabei handelt es sich nicht um keine Versicherung, sondern um einen Forderungsverkauf. Gegen eine Gebühr übernimmt das Factoring-Unternehmen bei Zahlungsverzug die Forderung. Der Vermieter bekommt kurzfristig sein Geld mit einem Abschlag vom Factoring-Unternehmen, das wiederum versucht, die übertragene Forderung beim Mieter einzutreiben. Ob bei dem Mieter am Ende eines möglicherweise langen Prozesses etwas zu holen ist oder nicht, kann dem Mieter egal sein.

Vandalismus-Versicherung: Für Schäden an der Wohnung oder dem Haus muss normalerweise der Mieter aufkommen – ist aber untergetaucht oder pleite. Auch gegen solche Fälle können sich Eigentümer versichern, und zwar mit so genannten Vandalismus-Versicherungen. Sie werden über einige spezialisierte Makler angeboten. Damit sollen dann Schäden etwa an Armaturen oder Einbauten abgedeckt sein. Im Schadensfall ist meist eine Eigenbeteiligung in Höhe der üblichen Kaution zu tragen, also von drei Monatskaltmieten.

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert