Wasserschaden: Mietminderung bis 100 Prozent möglich

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Ein Wasserschaden ist keine Bagatelle. Mieter müssen dann unverzüglich die Hausverwaltung oder den Vermieter informieren, damit sich der Schaden nicht verschlimmert. Wer die Kosten eines Wasserschadens trägt, ist laut ARAG Rechtsschutzversicherung, Düsseldorf, allerdings häufig strittig. Mieter wollen vor allem wissen: Wie viel Mietminderung ist bei einem Wasserschaden möglich?

Der Vermieter muss bei einem Wasserschaden in der Wohnung die Beseitigung der Schäden bezahlen, wenn es in einer leer stehenden, unbeheizten Nachbarwohnung im Winter zu einem Wasserrohrbruch kommt. Denn es wäre Sache des Vermieters gewesen, für eine ausreichende Beheizung der leeren Wohnung zu sorgen. Aber auch der Mieter kann zur Kasse gebeten werden, wenn er seine Sorgfaltspflichten missachtet hat. Ist etwa die Wasch- oder Spülmaschine ausgelaufen, weil der Schlauch brüchig war, zahlt der Mieter als Verursacher.

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied dazu: Wenn ein Hausbewohner den Zuleitungsschlauch einer Waschmaschine ohne zwischengeschaltete Aquastop-Vorrichtung durchgängig geöffnet lässt, ohne jemals zu prüfen, ob der Schlauch noch fest sitzet, ist dies grobe Fahrlässigkeit. In diesem –nach altem Recht entschiedenen Fall – musste die Versicherung nicht zahlen. Mieter sollten bei Abwesenheit den Wasserzulauf abdrehen, raten deshalb ARAG Experten (AG Potsdam, 26 C 366/94 und OLG Oldenburg, Az.: 3 U 6/04).

Mietminderung zulässig, dass Wohnqualität beeinträchtigt ist

Falls dem Mieter nichts vorzuwerfen ist und ihm deshalb der Schaden nicht zugerechnet werden kann, kann er in der Regel bei einem Wasserschaden die Miete mindern. Ein Mietminderungsrecht besteht immer dann, wenn der Mieter in seiner Wohnqualität wesentlich beeinträchtigt ist. Wie hoch die Minderung ausfällt, ist aber immer im Einzelfall zu entscheiden. In einem Fall, in dem Wasser durch die Decke tropfte, erkannte das Amtsgericht Kiel eine Minderung von 30 Prozent an. Ist die Wohnung wegen feuchter Wände und Decken unbewohnbar, braucht der Mieter laut ARAG Rechtsschutzversicherung gar keine Miete zu zahlen – ein Mietminderung von 100 Prozent wäre das.

Doch nicht nur die feuchten Wände, auch die Beeinträchtigungen bei der Schadensbeseitigung, wie das Aufstellen der Trocknungsgeräte, berechtigen zur Mietminderung. Diese wird von der Bruttomiete berechnet und zwar so lange, wie der Mieter in seiner Wohnqualität beeinträchtigt ist (AG Kiel, Az.: 13 C 9/80 und AG Potsdam, Az.: 26 C 533/93).

Welche Versicherung zahlt beim Wasserschaden? Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt bei Schäden, die anderen Personen durch das auslaufende Leistungswasser entstanden sind. Jedoch nur, wenn dem Versicherten ein Verschulden an dem Schaden nachzuweisen ist. Kann der Versicherte für den Schaden nichts, muss er auch nicht haften – und auch seine Haftpflichtversicherung muss dann nicht einspringen. Auch wenn Haftpflichtversicherungen anderer bei dessen schuldhaften Verhalten Schäden übernehmen, sollten Mieter eine Hausratversicherung und Hauseigentümer zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung haben. Denn die Privathaftpflichtversicherung erstattet immer nur den Zeitwert beschädigter Sachen. Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung erstattet auch bei Wasserschaden idR den Neuwert einer Sache.

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3 Gedanken zu „Wasserschaden: Mietminderung bis 100 Prozent möglich

  1. Nina Hayder Antworten

    Wir haben einen Feuchteschaden bei uns im Haus. Gut zu wissen, dass man daher sogar bis zu 100% Mietminderung beantragen kann. Aber ich stelle mir dies auch sehr schwer vor, dass man dies durchbekommt.

  2. Manuela Jaksch Antworten

    Wir hatten einen Wasserschaden im Abwasserrohr. Es mussten Badewanne, Dusche und WC entfernt werden. Für knapp 4 Wochen wurden im unteren und im Erdgeschoss Trockner aufgestellt. Alle anderen Räume waren komplett bewohnbar. Für die Zeit der Trocknung und dem Rückbau haben wir einen Waschcontainer im Garten gehabt. Ich habe unseren Vermieter schriftlich mitgeteilt das jetzt eine Mietminderung greift. Unser Vermieter akzeptiert die Mietminderung nicht und argumentiert, dass unsere Hausratversicherung uns eine Ausweichunterkunft hätte bezahlen müssen. Kann mir hier jemand die Rechtslage schildern. Danke

  3. Finanzberater Antworten

    Also 100 Prozent Mietminderung bei einem Wasserschaden vor Gericht durchzukriegen ist nicht wirklich einfach. Ich kenne viele Fälle aus meiner Mandantschaft, wo die Mietminderung maximal bei 20-45 Prozent lag!

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