Wer an einem Vielfliegerprogramm einer Fluggesellschaft teilnimmt, ist dazu berechtigt, Meilen und Prämiendokumente auf Dritte zu übertragen und auch zu verkaufen, so ein Urteil.Im zugrunde liegenden Fall nahm der Kläger an einem sogenannten Miles & More-Programm einer bekannten Fluggesellschaft teil. Dabei genoss er den höchsten Status.

Die Fluggesellschaft kündigte ihm trotz allem überraschend die Mitgliedschaft in dem Vielfliegerprogramm, da der Kläger von ihm gesammelte Meilen an Dritte verkauft habe, was nach den AGB strikt verboten sei. Der Kläger machte im Gegenzug geltend, dass der entsprechende Passus in den Bedingungen zu dem Vielfliegerprogramm die Teilnehmer unangemessen benachteilige. Die Richter schlossen sich der Argumentation an, dass die Teilnehmer an dem Vielfliegerprogramm durch die AGB des Luftfahrtunternehmens gesetzeswidrig unangemessen benachteiligt werden, so die ARAG Rechtsschutzversicherung (OLG Köln, Az.: 5 U 46/12).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert