Verstopfen Hagelkörner eine Regenrinne, beschädigen sie aber nicht, so liegt kein Unwetter-Gebäudeschaden vor, der von der Versicherung zu begleichen wäre. Und kommt es anschließend zwar wegen der Verstopfung zu einer Ãœberschwemmung im Haus, hat die Ãœberflutung drinnen bereits nichts mehr mit dem Hagel draußen im Regenrohr zu tun. Die Feuer- und Elementarschadenversicherung ist also aus dem Schneider und muss hier für die “sekundären” Wasserschäden nicht aufkommen, so das  Amtsgericht Mannheim Az. 3 C 194/12).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, ging es in der gerichtlichen Auseinandersetzung um 2651,98 Euro, die ein Hausbesitzer von seiner Versicherung ersetzt haben wollte. Über seinem Haus ging ein schweres Unwetter mit starkem Hagelschlag nieder. Dabei sammelten sich die Hagelkörner in der Abwasserleitung an, die schließlich verstopfte. Das Abwasser drang in Küche und Wohnzimmer des Hauses ein und beschädigte die Einrichtung erheblich. Wofür die Gebäudeversicherung, die laut Vertrag für alle Feuer- und Elementarschäden aufzukommen hat, allerdings jegliche Zuständigkeit zurückwies.

Und das zu Recht, wie das Mannheimer Amtsgericht betonte. Von einem “Hagel-Schaden”, wie er versichert wäre, könne hier keine Rede sein. “Die Abflussrinne am Gebäude ist dabei ja heil geblieben, und dass das Wasser dann wegen der Verstopfung durch die Hagelkörner nicht mehr in hinreichender Menge abfließen konnte, war letztlich keine unmittelbare und unvermeidliche Folge des eigentlichen Hagelschlags sondern eben des sich stauenden Wassers, das mit dem Unwetter als solchem nicht mehr zu tun hatte”, sagt  Rechtsanwältin Jetta Kasper.

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