Die Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug, welche die Allianz Lebensversicherungs-AG in ihren Lebens- und Rentenversicherungsverträgen bis Ende 2007 verwendet hat, sind unwirksam. Das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. August 2011 (Az. 2 U 138/10) wurde jetzt rechtskräftig, da die Allianz Lebensversicherung ihre zunächst beim Bundesgerichtshof eingelegte Beschwerde zurückgenommen hat (Beschluss v. 12.12 .2012, IV ZR 175/11).

Gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen des Versicherers wurden demnach laut Verbraucherzentrale Hamburg falsch abgerechnet. Vielen Kunden der Allianz Lebenversicherung stehe nun eine höherer Rückkaufwert bzw. eine höhere beitragsfreie Versicherungssumme zu. Auch muss ein Stornoabzug erstattet werden.  „Wir fordern die Allianz auf, ihren Kunden das ihnen zustehende Geld unverzüglich zu erstatten”, heißt es bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

Hier zwei Musterbriefe als PDF, mit denen Kunden der Allianz Lebensversicherung aber auch Kunden anderer Lebensversicherungen ihre Ansprüch geltend machen können.

Musterbrief: Lebensversicherung vorzeitig gekündigt

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Musterbrief: Lebensversicherung beitragsfrei gestellt

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