Heizung: Das sind die Rechte und Pflichten beim Ablesetermin

Von Techem, von Ista, von anderen Ablesefirmen: In den Hausfluren hängen bald wieder die Zettel, mit denen der Termin für die Verbrauchserfassung der Heizung angekündigt wird. Der Termin ist oft unpassend. Lesen Sie, welche Rechte und Pflichter ein Mieter beim Ablesetermin hat, welche Urteile es dazu gibt und wann die Fernablese kommt.

Beauftragt werden Firmen wie Techem von dem Vermieter. Klar ist so viel: Der Mieter hat die generelle Pflicht, einen Heizungs-Ableser in die Wohnung zu lassen (Bundesverfassungsgericht, Az: 2 BvR 198/86). Stellt sich der Mieter stur, kann der Vermieter vor Gericht gehen und die Wohnung zwangsweise öffnen lassen (Landgericht Köln, Az: 1 S 81/88) oder den Heizungsverbrauch schätzen (u.a. Amtsgericht Brandenburg, Az: 32 C 110/04).

Ein kostenloser Alternativtermin muss sein

Bei der Terminplanung muss auf den Mieter Rücksicht genommen werden. Mindestens 10 Tage vor dem gewünschten Termin muss er schriftlich informiert werden, sei es per Aushang im Treppenhaus oder per Karte im Briefkasten. Der Mieter muss so jedenfalls so unterrichtet werden, dass er gegebenenfalls auch für seine Vertretung sorgen kann (KG Berlin, Entscheidung vom 29.8.2007, 12 U 16/07).

Über einen Anspruch darauf, bei E-Mail informiert zu werden, haben – soweit bekannt – die Gerichte noch nicht entschieden. Vorteilhaft wäre es: Der Mieter könnte dann z.B. während eines längeren Urlaubes Dispositionen treffen (vorausgesetzt, er liest im Urlaub die Mails.) Kann der vom Messdienst gewünschte Ablesetermin nicht eingehalten werden, so hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass ihm kostenlos ein Alternativtermin genannt wird (u.a. Amtsgericht Hamburg, Az: 37 bC 1128/95). Der Alternativtermin muss mindestens 14 Tage später liegen (Landgericht München, Az: 12 O 7987/00).

Erst ab dritten Ablesetermin Kosten für Mieter

Erst bei einem dritten Termin darf mit zusätzlichen Kosten für den Mieter gedroht werden. Ob er am Ende diese wirklich bezahlen muss, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Wenn etwa ein allein lebender Mieter ohne eigenes Verschulden, etwa wegen nicht vorhersehbaren Krankenhausaufenthalten, die Termine nicht wahrnehmen konnte, fehlt die Grundlage für eine Schadenersatzpflicht. Direkt an die Messfirma muss der Mieter in keinem Fall zahlen – sie wird vom Vermieter beauftragt und bezahlt. Mit dem Mieter besteht kein Vertragsverhältnis.

Heizungsablese verpasst: Wann die Schätzung droht

Wegen Unmöglichkeit einer Ablesung darf der Verbrauch aber erst dann gschätzt werden, wenn zwei mindestens eine Woche zuvor angekündige Ableseversuche und die Androhung einer Verbrauchsschätzung erfolglos geblieben sind (Beschluss des Amtsgerichts Meldorf vom 21. Oktober 2011, Az: 81 C 1105/11).

Wurde ein geeigneter Termin gefunden, sollte der Mieter nach Ansicht von Mieterschützern die Ablesung gut vorbereiten, indem er selber vorher eine Probeablesung macht, also die verbrauchten Striche an den Röhrchen aufschreibt. Der Vorteil: Dem Mieter fällt auf, wenn der Ableser zu einem anderen Ergebnis kommen sollte und kann sofort protestieren. Wer indes das Ableseprotokoll unterschreibt, kann sich später nicht mehr auf Ablesefehler berufen (Landgericht Berlin, Az: 64, S. 97/96).

Finger weg von anderen „Vorbereitungen“ auf den Ableserbesuch, um die Heizungsrechnung zu drücken: Werden zum Beispiel die Flüssigkeitsampullen aus den Heizkostenverteilern entfernt, in den Kühlschrank gelegt und erst kurz vor der Ablesung wieder in die Heizkostenverteiler eingesetzt, so ist das Betrug (Amtsgericht Wuppertal, Az: DS-1050/86).

In der Zukunft wird der jährliche Ablesetermin nicht mehr notwendig sein. Die in 2021 verabschiedete neue Heizkostenverordnung sieht vor, dass Zähler an den Heizkörpern aus der Ferne abgelesen werden können. Neue Heizungen in Gebäuden mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen müssen das bereits bieten; bestehende Geräte müssen bis spätestens 2026 ausgetauscht werden.

Heizung: Weitere Ratgeber

Welche Erfahrungen haben Sie mit Ableseterminen für die Heizung?

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10 Gedanken zu „Heizung: Das sind die Rechte und Pflichten beim Ablesetermin

  1. Stefanie H. Antworten

    Die Information zu dem dritten Termin ist sehr hilfreich. Nur wie setz ich das durch bzw. komm an mein Recht? Die Ablesefirma behauptet ich muss die Kosten für den dritten Termin (bar an den Techniker!) zahlen und auch die Verwaltung von meinem Vermieter meint, ich müsse das zahlen. Keiner von Beiden lässt sich von mir überzeugen … Gibt es irgendwie ´nen Paragraphen auf den ich verweisen kann? Bzw. wie komm ich zu meinem Recht?! Es ging im Ãœbrigen nicht mal um die Ablesung, sondern m den Gerätetausch. Und nun sitz ich auf den 50 EUR …

  2. Alex Finsterbusch Antworten

    Als Mieterberaterin finde ich diese Informationen besonders nützlich. Es ist wichtig zu wissen, dass Mieter das Recht auf einen kostenfreien Alternativtermin für die Heizungsablesung haben, wenn der ursprüngliche Termin nicht passt. Dies schützt die Interessen der Mieter und stellt sicher, dass sie angemessen informiert und beteiligt werden. Die Erwähnung der neuen Heizkostenverordnung, die die Fernablesung von Heizkörpern vorsieht, ist ebenfalls interessant, da dies zukünftig die jährliche physische Ablesung überflüssig machen könnte.

  3. Kim Osterkamp Antworten

    Als Mieterin war ich besorgt, als ich einen Ablesetermin für die Heizung erhielt, der nur 5 Tage im Voraus angekündigt wurde. Dank dieses Artikels habe ich gelernt, dass ich mindestens 10 Tage im Voraus informiert werden muss und Anspruch auf einen kostenlosen Alternativtermin habe. Ich habe diese Information genutzt, um mit meinem Vermieter zu sprechen, und wir haben einen neuen Termin vereinbart. Dieser Artikel war für mich in einer stressigen Situation sehr hilfreich. Ich danke Ihnen, dass Sie diese wichtigen Informationen so klar und verständlich dargelegt haben. Jeder Mieter sollte das lesen!

  4. Andreas Helmut Antworten

    Ich war so besorgt, als ich den Ablesetermin für die Heizung sah, weil er überhaupt nicht in meinen Zeitplan passte. Dieser Artikel hat mir geholfen zu verstehen, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Alternativtermin habe. Ich konnte einen neuen Termin vereinbaren, der zu mir passte, und musste mir keine Sorgen um zusätzliche Kosten machen. Die Informationen waren klar und leicht verständlich. Vielen Dank, Finblog, für diesen hilfreichen Artikel!

  5. Wilma Geraci Antworten

    Habe eine Karte bekommen Sie würden am 08.08.23 kommen, war den ganzen Tag zu Hause aber es kam niemanden zum Ablesen !

  6. Alex Finsterbusch Antworten

    Als jemand, der oft auf Geschäftsreisen ist, fand ich diesen Artikel sehr hilfreich. Besonders die Information, dass ich das Recht auf einen kostenlosen Alternativtermin habe, war für mich sehr wertvoll. Jetzt fühle ich mich besser vorbereitet und weiß, wie ich mit zukünftigen Ableseterminen umgehen kann. Vielen Dank für die nützlichen Informationen

  7. Alex Finsterbusch Antworten

    Als Mieter, der schon oft Schwierigkeiten hatte, die Ablesetermine für meine Heizung einzuhalten, finde ich diesen Artikel sehr informativ. Besonders wertvoll war für mich die Information, dass ich das Recht auf einen kostenlosen Alternativtermin habe, wenn ich den ursprünglichen Termin nicht einhalten kann. Dies wird mir in Zukunft helfen, meine Termine besser zu planen. Vielen Dank für diese hilfreichen Informationen!

  8. Alex Finsterbusch Antworten

    Vielen Dank für den Artikel über Heizung Ablesetermine. Es ist wichtig, den Ablesetermin im Blick zu behalten, um genaue Abrechnungen und eine effiziente Nutzung sicherzustellen. Ich habe selbst festgestellt, wie hilfreich es ist, regelmäßig die Heizkörper abzulesen und die Daten zu notieren. In Zukunft werde ich weiterhin darauf achten, die Ablesetermine im Auge zu behalten, um meine Heizkosten genau zu überwachen. Danke für den informativen Artikel!

  9. Joachim Schüttler Antworten

    Problem: Die Fa. ISTA hinterlässt leider nur Kärtchen im Briefkasten mit dem Hinweis an welchem Tag ein Mitarbeiter vorbeikommt und die Zeit ist eingeschränkt auf 2 Stunden. Kontaktmöglichkeiten, also Postanschrift, Telefonnummer, email Adresse oder Ähnliches finden sich auf den Benachrichtigungen nicht.

    So anonymisiert ist es unmöglich sich mit der Fa. ISTA in Verbindung zu setzen und einen möglichen Termin zu vereinbaren. Zumal diese Termine meist mitten in meiner Arbeitszeit liegen und ich jedesmal mindestens einen halben Tag Urlaub nehmen muss.

    Muss ich mich dem Termindiktat der Fa. ISTA generell beugen oder habe ich das Recht auf eine TerminVEREINBARUNG zu bestehen? Also auf einen Termin zu dem beide Parteien „ja“ sagen

    • S. Bareuther Antworten

      Ista in in der Tat wenig flexibel und kaum erreichbar, da kommt man maximal in eine Telefonschleife und hat wenig Chance, der richtigen Menschen an die Strippe zu bekommen. Einfach Messdienst wechseln zu einem kleineren oder mittelständischen Betrieb, da geht das in der Regel besser! Unbedingt darauf achten, dass man eine “echte” Telefonnummer auf der Homepage findet und keine (kostenfreie) Hotline!
      Ein Recht auf individuelle Terminvereinbarungen gibt es nicht, ist aber insofern auch nachvollziehbar, da sonst bei jedem Mehrparteienhaus unter Umständen duzende Termine anfallen würden. Das wäre personell wohl nicht zu stemmen, v.a. in der Haupt-Ablesezeit am Ende des Jahres. Langfristige Lösung ist eh nur die Fernablesung, wobei die Termine zum Gerätetausch auch künftig weiter statt finden müssen.

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