Freistellungsauftrag: Bis wann lässt er sich ändern?

Wie lange lässt sich der Freistellungsauftrag in diesem Jahr noch ändern? Eigentlich sollte das für Banken und Sparkassen eine einfache Frage sein. Die Branchenumfrage für das Portal monero.de war aber wieder ein hartes Stück Arbeit. Warum sollte man überhaupt noch seinen Freistellungsauftrag ändern? Häufig werden Freistellungsaufträge (mitunter auch Freistellungsantrag genannt) in voller Höhe einer Bank erteilt (801 oder 1602 Euro für Verheiratete). Wer dann zum Beispiel das beliebte Tagesgeldhopping betreibt und mit seiner Anlage von einer Bank zur anderen wechselt, der hat für Zinsgutschriften bei den weiteren Banken gar keinen Freistellungsauftrag/Freistellungsantrag für das aktuelle Jahr  erteilt.

Keine Antwort von Santander Bank zu Freistellungsaufträgen

Die Folge: Es wird bei der üblichen Zinsausschüttung zum Jahresende erstmal Abgeltungssteuer einbehalten. Die muss man sich mit der Steuererklärung zurückholen. Besser wäre es, vor Jahresende die Freistellungsaufträge 2011 so zu splitten, dass der jeweilige Zinsertrag freigestellt ist. Die Stichtage der Banken und Sparkassen sind aber höchst unterschiedlich. Bei einigen muss der geänderte oder erstmals eingerichtete Freistellungsauftrag schon am 15. Dezember vorliegen, bei anderen erst am 30. oder 31. Dezember. Online gelten wiederum andere Fristen, sofern die Online-Änderung des Freistellungsauftrages überhaupt möglich ist.

Einige Institute konnten die Frage nach den Freistellungsaufträgen sofort beantworten, andere mussten erst Tage lang recherchieren – die Santander Bank antwortete trotz mehrer Erinnerungen überhaupt nicht. Was machen diese Banken eigentlich, wenn ein Kunde sie nach Freistellungsaufträgen fragt?

Diese Fristen bei den Freistellungsaufträgen wurden ermittelt:

Freistellungsaufträge Fristen Online Formular

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