Erstattungszinsen bei Steuererklärung: Die Top-Geldanlage beim Finanzamt

Steuererklärung gemacht, aber der Bescheid kommt nicht? Nicht ärgern! Es kann einem derzeit nichts Besseres passieren, als wenn das Finanzamt total trödelt: So viel sichere Zinsen gibt es sonst nirgendwo, es sind die so genannten Erstattungszinsen: Kommt eine Steuererstattung verspätet, muss das Finanzamt 0,5 Prozent Erstattungszins für jeden vollen Monat zahlen – also sechs Prozent pro Jahr.

Der Verzinsungszeitraum beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres und endet mit der Zusendung des Steuerbescheids. Für die Steuererklärung 2014 hat somit am 1. April 2016 die zu verzinsende Zeit begonnen. Über jeden Monat, den der Bescheid noch auf sich warten lässt, kann sich der Steuerzahler freuen – sofern er eine Erstattung bekommt. Für Nachzahlungen gelten die Zinsvorschriften des Paragrafen 233a der Abgabenordnung (AO) allerdings genauso – dann kassiert das Finanzamt die Super-Zinsen.

Leider: Auch bei Nachzahlungen werden Erstattungszinsen fällig

Aus einer durchschnittlichen Steuererklärung wird jedoch leider eher selten eine topverzinste Geldanlage. Die Finanzämter schaffen den Bescheid zumeist innerhalb der 15-Monate-Frist. Anders sieht es aus, wenn es Streit gibt und der Fall vor dem Finanzgericht landet. Das kann dauern. Bis zu einer Entscheidung in der ersten Instanz vergehen im Bundesdurchschnitt über zwei Jahre. Gewinnt der Steuerzahler, kann er sich über eine Erstattung plus konkurrenzlos hohe Zinsen

Wer z.B. mit dem Bescheid eine vermutlich ungerechtfertigte Nachzahlung aufgebrummt bekommt, zahlt den Betrag am besten – und holt sich das Geld plus Zinsen im Einspruchs- oder Klageverfahren zurück. Die Alternative wäre, eine „Aussetzung der Vollziehung“ zu beantragen. Dann muss die Nachzahlung zunächst nicht geleistet werden – es gibt aber später auch keine Zinsen dafür.

In jüngster Zeit „gewähren“, so berichten Steuerberater, die Finanzämter mitunter sogar ohne Antrag eine „Aussetzung der Vollziehung“. Das klingt netter, als es ist: Gewinnt das Finanzamt den Streit um die Nachzahlung, kann der Fiskus satte sechs Prozent Zinsen p.a. kassieren, gewinnt der Steuerzahler, fallen keine Erstattungszinsen an.

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