Erbschein: Der Antrag, die Kosten

Wer erbt, benötigt einen Erbschein, wenn er das Vermögen des Erblassers übernehmen möchte, etwa dann, wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört und kein notarielles Testament vorhanden ist. Auch verlangen Banken oder Behörden häufig einen Erbschein, wenn ihnen der Erbe nicht persönlich bekannt ist. Die Arag hat zusammengestellte, wie ein Erbschein beantragt wird und wie hoch die Kosten bzw. Gebühren sind.

Der Antrag auf Erbschein

Sie können den Erbschein entweder über einen Notar oder direkt beim Rechtspfleger des Nachlassgerichts beantragen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Der Erbschein wird als Alleinerbschein oder als gemeinschaftlicher Erbschein für alle Miterben beziehungsweise als Teilerbschein für jeden Miterben gesondert erteilt. Ein Formular dafür gibt es häufig online.

Die Unterlagen für einen Erbschein

• Ausweis oder Reisepass
• Sterbeurkunde
• Familienstammbuch, um das Verwandtschaftsverhältnis zu dokumentieren
• Namen und Anschriften der Miterben sowie der lebenden oder verstorbenen Verwandten des Erblassers, auch wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind
• Informationen, ob es einen Prozess über Ihr Erbrecht gibt
• Falls vorhanden: Testamente oder Erbverträge bzw. wer sie verwahrt
• Bei Eheleuten den Güterstand beziehungsweise bei Lebenspartnern den Vermögensstand

Die Kosten eines Erbscheins

Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Nachlasswert ab. Gut zu wissen: Schulden werden mit dem Guthaben verrechnet. Beträgt der Nachlass dann beispielsweise 110.000 Euro, zahlen Sie zwei Gebühren: Eine für die Erteilung des Erbscheins und eine für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, insgesamt sind das 546 Euro. Beim Notar kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer dazu.

Auszug aus der Gebühren-Tabelle B:

INFO: Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland:

Wer etwas über die Erbfolge in seiner Familie wissen möchte, sollte nicht nur die Ordnungen kennen, sondern auch drei allgemeine Regeln beachten.

    • Der Ehe- und Lebenspartner erbt neben den Verwandten bevorzugt.
    • Ein Erbe der höheren Ordnung schließt alle Erben der weiteren Ordnungen aus.
    • Ist innerhalb einer Ordnung ein Erbberechtigter verstorben, erben seine Abkömmlinge. Wichtig: Gilt nur für die ersten drei Erbordnungen.

Gesetzliche_Erbfolge_Tabelle

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