Auto-Unfall im Ausland: Welche Autoversicherung hilft?

Sonne, Sand und Sangria. Darauf freuen sich Millionen Urlauber, die in den Süden aufbrechen. Mit der guten Stimmung ist es aber schlagartig vorbei, wenn es zu einem Autounfall kommt – vor allem dann, wenn der Unfallgegner nicht versichert war. An wen kann der Urlauber sich dann halten?

Wie in Deutschland gibt es in allen EU-Ländern eine Versicherungspflicht für Autofahrer. Wenn sie andere schädigen, soll für die Opfer gesorgt sein. Die EU-Mindestdeckungssummen betragen laut Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Richtlinie für Personenschäden 350.000 Euro, für Sachschäden 100.000 Euro oder pauschal 600.000 Euro für alle Personen und Sachschäden pro Unfallereignis (eine deutliche Erhöhung kommt bis 2012).

Die Pflicht ist das eine, die Praxis das Andere. Erlischt in Deutschland der Versicherungsschutz, etwa wegen nicht gezahlter Prämie, so informiert der bisherige KFZ-Versicherer die Zulassungsstelle, die das Auto schnell aus dem Verkehr zieht. In anderen Ländern funktioniert das offenbar nicht so gut. So gilt in Spanien das Risiko als besonders hoch, an einen nichtversicherten Unfallgegner zu geraten. Allein auf der Urlaubs-Insel Mallorca werden jedes Jahr Tausende Einheimische ohne Versicherungsschutz erst bei Straßenkontrollen erwischt. Wegen der schweren Wirtschaftskrise befürchtet die Polizei, dass noch mehr Autofahrer als sonst sich die Versicherungsprämie „spart“.

„Mallorca-Police“ hilft nur bei Schäden am anderen Auto

Wenn es bei einer kleinen Beule bleibt, ist der Crash mit einem unversicherten Unfallgegner sicher noch keine Tragödie. Mietwagen haben in der Regel eine Vollkaskoversicherung, so dass das Opfer im schlimmsten Fall auf der Selbstbeteiligung sitzen bleibt. Ernster wird es allerdings bei Verletzten, insbesondere bei dauernden Folgen (z.B. Invalidität). Wem das passiert ist, der hat verschiedene Möglichkeiten.

Entweder er wendet sich an den Entschädigungsfonds des jeweiligen EU-Landes – oder aber an die sogenannte Verkehrsopferhilfe (www.verkehrsopferhilfe.de) in Deutschland. Dabei handelt es sich um eine Institution der hiesigen Versicherungswirtschaft. Sie ist nicht nur zuständig bei unversicherten Autofahrern sowie Unfallflucht in Deutschland, sondern ebenso bei Unfällen ohne Versicherungsschutz im EU-Ausland. Die Leistungen sind begrenzt auf die Mindestversicherungssummen des jeweiligen Landes – außerdem geht zunächst vor, wenn beim Unfallverursacher privat etwas zu holen ist („Subsidarität“).

Wer selber vorsorgen will, kann vor dem Urlaub eine “Direktanspruchsversicherung” oder „Auslands-Schadenschutz-Deckung“ abschließen (etwa 30 Euro/ Jahr). Der deutsche KFZ-Versicherer reguliert dann gegenüber dem geschädigten Kunden so, als sei das Fahrzeug des ausländischen Unfallgegners bei ihm haftpflichtversichert gewesen (also mit Verscherungssummen in der Regel in Millionenhöhe).

Dieser Extra-Schutz sollte nicht verwechselt werden mit der berühmten „Mallorca-Police“. Der Auslands-Schadenschutz bezieht sich auf den eigenen Schaden, den der Versicherte unverschuldet in Ausland erleidet. Die Mallorca-Police indes gilt für gemietete Fahrzeuge im Ausland und reguliert Schäden von anderen. Der Hintergrund: Versichert sind Mietwagen meist nur mit den Mindestversicherungssummen. Verursacht der Mietwagen-Fahrer einen sehr hohen Schaden, müsste er die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Das deckt die Mallorca-Police ab, nicht aber eigene Ansprüche an einen unversicherten Fahrer.

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