FINBLOG.de – Aktuelle Notizen vom Finanzjournalist Andreas Kunze

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8. Februar 2010
Neu: Allianz-Sparschatz von der Allianz-Bank: Was taugt der?

Vom Allianz-Vertreter gibt es nun auch einen Sparbrief: Die Allianz Bank hat einen sogenanten Sparschatz aufgelegt und schreibt dazu:

Die Allianz Bank ergänzt ihre Produktpalette um ein neues Anlagekonto mit fünfjähriger Laufzeit. Der „Allianz Bank Sparschatz“ richtet sich sowohl an Bestandskunden als auch an Neukunden. Besonders interessant ist das neue Produkt für Versicherungskunden der Allianz, denn sie profitieren von einem speziellen Zinsbonus: Kunden, die zum Jahresende mindestens zwei Versicherungsverträge der Allianz besitzen, erhalten automatisch einen Bonuszins von jährlich 0,5 Prozent. Damit beträgt die Verzinsung für sie im ersten Jahr 2
Prozent und erreicht bei jährlich steigenden Zinsen im fünften Jahr 3,8 Prozent. „Das überdurchschnittlich verzinste Anlagekonto ist eine attraktive Anlage für Kunden, die völlig unabhängig von Kursschwankungen und Marktgegebenheiten sein wollen und
stattdessen auf fest kalkulierbare Erträge Wert legen. Mit dem Allianz Bank Sparschatz hat der Kunde jederzeit Gewissheit über sein Guthaben am Ende der Laufzeit“, sagt Oliver Klink, Leiter Allianz Bank.

Solche Geldanlagen mit jährlich steigendem Zins (”Zinstreppe”) sind nicht neu. Der Klassiker dafür ist der Bundesschatzbrief. Bei der Allianz Bank werden folgende Prozent-Sätze genannt:
1,5
1,9
2,1
2,3
3,3
Fair wäre es, zumindest den Effektzins anzugeben, wenn der Sparer die volle Laufzeit mitmacht. Leider konnte ich eine solche Angabe nicht finden. Nach meinen Berechnungen sind es 2,2 Prozent effektiver Zins p.a.
Das bringen derzeit bereits sogar einige Tagesgeld-Angebote oder 3-Monats-Festgelder. Bei fünfjährigen Sparanlagen sind bei anderen Banken etwa 3 Prozent p.a. möglich.
Andererseits liegt der Allianz-Bank-Effektivzins nach fünf Jahren noch über dem eines aktuellen Bundesschatzbriefes nach fünf Jahren (1,97 Prozent, Typ A), so dass ich sagen würde: weder wirklich gut noch wirklich schlecht.

Versicherungskunden mit mindestens zwei Allianz-Verträgen erhalten einen Bonus von 0,5 Prozentpunkte. Das würde dann einen Effektivzins von 2,7 Prozent p.a. ergebem. Von einer solchen Koppelung rate ich ab: Die Allianz zählt nach meiner Beobachtung generell zu den teuren Versicherungen. Ein Zinsvorteil geht mögicherweise um ein Vielfaches drauf z.B. wegen einer zu teuren Unfallversicherung.

Nachtrag 9.2. Im Versicherungsjournal hat sich Reinhold Müller gründlich mit dem Allianz-Sparschatz beschäftigt.

Nachtrag 10. 2. Allianz-Sprecher Dr. Michael Lehner legt Wert auf den Hinweis, dass Allianz-Sparschatz-Kunden jeweils nach einem Jahr über ihr Geld verfügen können.

Das handhaben andere Anbieter ähnlich. Bei Bundesschatzbriefen kann man nach einem Jahr Laufzeit z.B. über bis zu 5.000 Euro monatlich verfügen, beim Wachstumssparen der PSD Rhein-Ruhr kann z.B. nach einer 9monatigen Sperrfrist ganz oder teilweise über das Guhaben verfügt werden: “Pro Kalendermonat haben Sie die Möglichkeit, bis zu 2.000 Euro ganz ohne Zinsverlust abzuheben. Höhere Beträge können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten abgefordert werden. Diese Verfügungen haben keine Auswirkung auf die Verzinsung des Restguthabens.”
Beim “Zinswachstum” der ING-Diba sind ebenfalls 2.000 Euro monatlich verfügbar.

18. Januar 2010
Versicherungen: Neues Geld-zurück-Urteil

Wieder ein Urteil, das für die Lebensversicherer teuer werden könnte (es aber am Ende nicht wird, weil sich kaum ein Kunde darum kümmert):

Wird ein Ratenzahlungszuschlag berechnet, dann ist das ein Kredit. Für einen solchen Kredit muss das Versicherungsunternehmen wie eine Bank einen Effektivzins angeben. So lautete die Entscheidung des Landgerichtes Bamberg vom 8. Februar 2006 (Az: 2 O 764/04), die durch ein Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2009 (I ZR 22/07) rechtskräftig wurde.

Die Folge: Wird der Effektivzins nicht angegeben, darf dem Darlehensnehmer nur der “Gesetzliche Zinssatz” (§ 246 BGB) berechnet werden. Das sind vier Prozent. Der Effektivzins für Monatszahlung beträgt aber zumeist 11,3 Prozent, was jedoch kaum ein Kunde weiß, weil der Effektivzins eben üblicherweise nicht angegeben wird. Die Rede ist nur von 5 Prozent Aufschlag. Warum daraus ein so hoher Effektivzins wird, hatte ich schon 2005 hier beschrieben.

Das Urteil betrifft alle Versicherungsunternehmen, die normalerweise mit Jahresprämien kalkulieren – also nicht private Krankenversicherer, die mit Monatsprämien kalkulieren. Besonders auswirken müsste sich das Urteil bei Lebens- und Rentenversicherungen, da es dort um größere Beträge über einen längeren Zeitraum geht.
Wurde der Effektivzins nicht genannt, müssten nach meiner Einschätzung alle Leistungen neu berechnet werden. Über 25 Jahre gesehen könnte das nach meinen Berechnungen locker 1.500 Euro auch bei einem kleinen Vertrag ausmachen.

Mehr Infos: Verbraucherzentale Berlin, Nachdenkseiten

Raten in