FINBLOG.de – Aktuelle Notizen vom Finanzjournalist Andreas Kunze

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9. April 2010
Test, Vergleich Rechtsschutz-Versicherungen: Allrecht top (Wiwo)

Das “Deutsche Institut für Service-Qualität” hat im Auftrag der „WirtschaftsWoche“ 27 Kombinationsprodukte aus Privat,- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz untersucht. Zum Testsieger wurde der Rechtsschutzversicherer Allrecht erklärt. Die WiWo schreibt dazu:

Bei Allrecht sichern sich die Singles im Test bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro schon für 105 Euro Jahresbeitrag ab. Bei der BGV werden – je nach Alter – 104 bis 116 Euro fällig. Dazu bietet Allrecht noch eine Prämiengarantie – wenigstens zwölf Monate lang.

Nachtrag 26. April: Allrecht wurde der Testsieg aberkannt.

Negativ seien vor allem Debeka und HDI-Gerling aufgefallen. So gebe sich die Debeka als einziger Versicherer das Recht, außerordentlich kündigen zu können (normalerweise müssen es zwei Schadenfälle sein, damit der Kunde rausfliegen kann.)
Die Top 5 bei der Gesamtleistung (Preis, Versicherungsschutz) laut diesem Vergleich:

    Allrecht
    BGV Badische
    Deurag
    Concordia
    WGV

Die ganze Tabelle
Welche Erfahrungen Rechtsanwälte mit einzelnen Rechtsschutzversicherern machen, lässt sich im RSV-Blog lesen.

31. März 2010
Test Private Haftpflichtversicherung unter Beschuss

Der Düsseldorfer Branchendienst ‘versicherungstip‘ wirft Finanztest/ Stiftung Warentest vor, beim aktuellen Test von Privat-Haftpflichtversicherungen seien einige der Prüfkriterien willkürlich und in der Gewichtung nicht nachvollziehbar. Die Pressemitteilung im Wortlaut:

Im aktuellen Test konnten Versicherer, die den von Finanztest formulierten “Grundschutz” nicht erfüllten, laut Festlegung von Finanztest maximal die Note “befriedigend” erreichen. Zugleich empfiehlt die Zeitschrift Verbrauchern, nur Versicherungspolicen abzuschließen, die mindestens mit der Note “gut” bewertet wurden.
Anhand zweier Beispiele zeigt der ‘versicherungstip’ die Fragwürdigkeit der Testergebnisse auf: Die bestbenoteten Angebote, die den ‘Finanztest’-Grundschutz vermeintlich nicht erfüllen, sind der Tarif KomfortPlus der Volkswohl Bund Sachversicherung AG mit einer Note von 3,0 und die Baden-Badener Versicherung AG mit dem “Top”-Tarif (3,1). Finanztest definiert seinen Grundschutz anhand von 10 Kriterien. Auf den ersten Blick erfüllen die Baden-Badener und der Volkswohl Bund alle Grundschutz-Anforderungen von Finanztest, in einigen Punkten bieten beide Tarife sogar deutlich mehr als gefordert:

Bei der Bewertung des Volkswohl Bund-Tarifes hat Finanztest einen Fehler gemacht. Die Redaktion unterstellte, der Tarif sehe keinen Haftpflichtschutz für eine im Ausland gemietete Ferienwohnung vor. Die Unterstellung beruht auf der Fehlinterpretation des Wortes “Inhaber” in den Versicherungsbedingungen des Anbieters, das, was die Finanztest-Redaktion verkannt hat, die Bedeutung Mieter umfaßt. Gegenüber dem ‘versicherungstip’ erklärte Finanztest auf Anfrage, man habe in den Bedingungen gerne den Mieter als Formulierung gesehen. Volkswohl Bund hat seine Versicherungsbedingungen inzwischen den Wünschen von Finanztest angepaßt, ohne daß sich für den mietenden Versicherungsnehmer, auch nach Auffassung des Versicherers, daraus eine rechtliche Änderung ergibt.

Das K.O.-Kriterium für den Tarif der Baden-Badener war das Hüten fremder Hunde. Dies soll sich nach Auffassung von Finanztest auf alle Rassen erstrecken, nach den Bedingungen der Baden-Badener ist das Hüten fremder Kampfhunde aber nicht mitversichert. ‘versicherungstip’-Chefredakteur Erwin Hausen merkt dazu an: “Nun kann man der Auffassung sein, daß es ganz gut ist, wenn möglichst viele theoretische Risiken abgedeckt sind, und bei Kampfhunden eine erhöhte Gefahr auf Personenschäden gegeben ist. Man kann aber auch abwägen, wie wahrscheinlich – weil verantwortungslos – es ist, wenn die Tochter den Kampfhund des Nachbarn aus Gefälligkeit ‚Gassi’ führt. Ob der Schutz sinnvoll ist oder nicht, dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen. Bei Finanztest ist es aber ein absolutes Muß, denn bei ‚fehlenden Kampfhunden’ kann ein Tarif maximal noch befriedigend sein.”
Erwin Hausen resümiert: “Einige Tarife, die nicht den Finanztest-Grundschutz erfüllen, bieten im Einzelfall bessere Bedingungen als die mit der Finanztest-Note ‘Sehr gut’ oder ‘Gut’ ausgezeichneten. Welcher Tarif gut oder schlecht ist, läßt sich allgemein kaum beurteilen, sondern nur im Hinblick auf die Bedürfnisse des einzelnen Versicherungsnehmers. Verbraucher, die auf den Finanztest-Rat hören, laufen deshalb Gefahr, nicht den individuell passenden Schutz zu erhalten und schauen im Schadensfall gegebenenfalls in die Röhre.”

16. März 2010
Twitter und der Versicherungsschutz

Zu meinem ersten Urlaubsposting aus Miami schickte mir ein Finblog-Leser folgende mahnende Mail:

Es ist wohl mittlerweile schon soweit, daß man es vermeiden sollte, zu posten, daß man zur Zeit im Urlaub und somit länger nicht zu Hause ist. Jeder kann im Impressum Deine Adresse lesen, auch solche Leute mit unlauteren Absichten, sprich Problemen mit fremden Eigentum. Ich poste oder twittere solche Sachen schon länger nicht mehr, denn man muß immer das Schlimmste mit einkalkulieren.

In diesem speziellen Fall war die Sorge unbegründet. Wir haben nicht nur ständig aufmerksame Nachbarn, sondern in dieser Zeit zudem eine Haus- und Hundehüterin gehabt. Bei dieser Gelegenheit noch mal allerbesten Dank an Miri T.

Aber generell ist der Hinweis absolut berechtigt. Was manche Leute via Blogs, Twitter oder Facebook veröffentlichen, ist geradezu eine Einladung für Einbrecher. Die Internetseite “Please rob me” widmetete sich unlängst genau diesem Thema, hat aber offenbar die konkreten Adressen mittlerweile runtergenommen.

Wie sähe das eigentlich mit dem Versicherungsschutz aus, wenn die leerstehende Wohnung via Twitter der ganzen Welt mitgeteilt wird?
In der Hausratversicherung ist der Einbruch-Diebstahl miversichert. Bei grober Fahrlässigkeit allerdings kann eine Versicherungsgesellschaft die Leistung zumindest teilweise verweigern, abhängig von der Schwere des Verschuldens.
Gerichtsklassiker in der Hausratversicherung sind etwa die auf Kipp stehenden Fenster einer Erdgeschosswohnung, die nur ins Schloss gefallene Haustür oder der Reserveschlüssel im Briefkasten sowie der Wohnungsschlüsel mit Adresse im Auto. Solche Verfahren gingen der Vergangenheit häufig zu Ungunsten der Versicherten aus, s. etwa Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 8 U 255/97) zum Ersatzschlüssel im Briefkasten.

Das unvorsichtige Posting etwa über die Auslandsreise kann daher m.E. durchaus den Versicherungsschutz kosten, wenn der Einbruch dadurch wesentlich begünstigt wurde. Urteile gibt es meines Wissens dazu noch nicht. Eine Hürde für die Hausratversicherer dürfte sein, die Kausalität zu beweisen. Das Posting “Wir sind jetzt mal zwei Wochen in den USA” ist das eine – dass genau deswegen die Einbrecher kamen, ist das andere. Nur die wenigsten Gauner werden sich voraussichtlich per Kommentar oder Re-Tweet bedanken.
Da aber ein Wohnungeinbruch auch mit Versicherungsschutz kein Vergnügen ist, dürfte etwas mehr Vorsicht bei den Veröffentlichungen angebracht sein.

22. Februar 2010
Rechtsschutz-Versicherung: Deckung für Zertifikate-Opfer

Die Verbraucherzentrale Bremen berichtet von einem Gerichtsstreit, in dessen Folge ein Rechtsschutzversicherer einem Zertifikate-Opfer eine Deckungszusage erteilt hat. Der Rechtsschutzversicherer wird also einen Prozess auf Schadenersatz finanzieren. Die Rechtsschutzversicherer verweigern Versicherungsschutz laut Verbraucherzentrale Bremen gerne mit dem Hinweis, dass Termin- und Spekulationsgeschäfte nicht versichert seien.
Hier die Mitteilung im Volltext:

Viele Menschen haben in der Finanzmarktkrise verloren und könnten aussichtsreiche Ansprüche gegen Banken und Finanzvermittler geltend machen. Doch häufig kommt es nicht zur Klage, denn die Rechtschutzversicherung verweigert den Geschädigten den Deckungsschutz. Möglicher Weise zu Unrecht, wie jetzt das Amtsgericht Mannheim zu erkennen gegeben hat.

Allein mit „Lehmann-Zertifikaten“ haben ca. 50.000 Geschädigte ihr Geld verloren, die meisten, ohne angemessen über diese Risiken aufgeklärt worden zu sein. Gut, wer eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, würde man in solchen Fällen vermuten. Tatsächlich erleben viele Geschädigte aber noch eine zweite herbe Enttäuschung: Ihr Rechtsschutzversicherer verweigert die Hilfestellung und verweist auf eine Klausel im Kleingedruckten. Diese besagt dass Streitfälle aus „Termin- und vergleichbaren Spekulationsgeschäften“ vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Konfrontiert mit dieser Absage resignieren viele geprellte Anleger. Denn sie möchten das Prozessrisiko nicht selbst tragen und sie trauen sich deshalb auch nicht, zuerst noch ihre Rechtschutzversicherung zu verklagen.

Eine Lehman-Geschädigte, die bei der NRV Neue Rechtschutzversicherung versichert ist, hat sich jedoch nicht abschrecken lassen und ist gegen den Versicherer vor das Amtsgericht Mannheim gezogen. Mit Erfolg. Das Gericht gab zu erkennen, dass bei den als sicher angepriesenen Lehmann-Papieren nicht die typischen Gefahren von Termin- und ähnlichen Spekulationsgeschäften vorlagen. Um einem entsprechenden Urteil vorzukommen, knickte der Versicherer ein und sagte die Übernahme der Klage – und Anwaltskosten zu.

Anleger, die ähnliche Absagen von ihrem Rechtsschutzversicherer erhalten haben, sollten also nicht vorschnell resignieren, sondern genau prüfen, was in ihrem Vertrag steht. Bei Klauseln, die lediglich die genannten „Termin- und verbundene Spekulationsgeschäfte“ ausschließen, bestehen nunmehr gute Chancen, dass nach den Erfahrungen mit dem Mannheimer Richtern auch andere Rechtschutzversicherer es lieber nicht auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen werden.

Allerdings: Der Mannheimer Fall lässt sich nicht auf alle Rechtsschutzversicherungen übertragen. Gerade in den neueren Verträgen ist zumeist der Risikoausschluss weiter gefasst und es besteht ausdrücklich kein Rechtsschutz für „den Ankauf, die Veräußerung und die Verwaltung von Wertpapieren (z.B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile) , Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen, Beteiligungen (z.B. an Kapitalanlagemodellen, stille Gesellschaften, Genossenschaften) und deren Finanzierung.“

Für die meisten Rechtschutzversicherer stehen Rechtsforderungen aus der Kapitalanlage damit mittlerweile auf einer Stufe mit Schadensersatzansprüchen nach inneren Unruhen, nuklearen Unfällen und kriegerischen Ereignissen: Sie sind nicht versicherbar – was nochmals ein bemerkenswertes Licht auf die Zustände am deutschen Finanzdienstleistungsmarkt wirft.

Bei Verträgen mit einem solchen weitgehenden Risikoausschluss haben die Versicherten auch nach dem Mannheimer Fall keine Chance auf eine Deckungszusage.

Wichtig ist deshalb: Wer an einem Rechtsschutz für die Kapitalanlage interessiert ist, muss penibel auf das Kleingedruckte achten. Es gibt noch einige wenige Versicherer, die diesen Bereich nicht vollständig ausschließen. Hier sollte man sich beraten lassen.

Und Achtung: In älteren Rechtschutzversicherungen wird die Wertpapieranlage zumeist noch abgedeckt. Vorsicht deshalb, wenn der Versicherer mit einem angeblich besseren neuen Tarif lockt! Viele Rechtschutzversicherte sind darauf schon hereingefallen.

8. Februar 2010
Neu: Allianz-Sparschatz von der Allianz-Bank: Was taugt der?

Vom Allianz-Vertreter gibt es nun auch einen Sparbrief: Die Allianz Bank hat einen sogenanten Sparschatz aufgelegt und schreibt dazu:

Die Allianz Bank ergänzt ihre Produktpalette um ein neues Anlagekonto mit fünfjähriger Laufzeit. Der „Allianz Bank Sparschatz“ richtet sich sowohl an Bestandskunden als auch an Neukunden. Besonders interessant ist das neue Produkt für Versicherungskunden der Allianz, denn sie profitieren von einem speziellen Zinsbonus: Kunden, die zum Jahresende mindestens zwei Versicherungsverträge der Allianz besitzen, erhalten automatisch einen Bonuszins von jährlich 0,5 Prozent. Damit beträgt die Verzinsung für sie im ersten Jahr 2
Prozent und erreicht bei jährlich steigenden Zinsen im fünften Jahr 3,8 Prozent. „Das überdurchschnittlich verzinste Anlagekonto ist eine attraktive Anlage für Kunden, die völlig unabhängig von Kursschwankungen und Marktgegebenheiten sein wollen und
stattdessen auf fest kalkulierbare Erträge Wert legen. Mit dem Allianz Bank Sparschatz hat der Kunde jederzeit Gewissheit über sein Guthaben am Ende der Laufzeit“, sagt Oliver Klink, Leiter Allianz Bank.

Solche Geldanlagen mit jährlich steigendem Zins (”Zinstreppe”) sind nicht neu. Der Klassiker dafür ist der Bundesschatzbrief. Bei der Allianz Bank werden folgende Prozent-Sätze genannt:
1,5
1,9
2,1
2,3
3,3
Fair wäre es, zumindest den Effektzins anzugeben, wenn der Sparer die volle Laufzeit mitmacht. Leider konnte ich eine solche Angabe nicht finden. Nach meinen Berechnungen sind es 2,2 Prozent effektiver Zins p.a.
Das bringen derzeit bereits sogar einige Tagesgeld-Angebote oder 3-Monats-Festgelder. Bei fünfjährigen Sparanlagen sind bei anderen Banken etwa 3 Prozent p.a. möglich.
Andererseits liegt der Allianz-Bank-Effektivzins nach fünf Jahren noch über dem eines aktuellen Bundesschatzbriefes nach fünf Jahren (1,97 Prozent, Typ A), so dass ich sagen würde: weder wirklich gut noch wirklich schlecht.

Versicherungskunden mit mindestens zwei Allianz-Verträgen erhalten einen Bonus von 0,5 Prozentpunkte. Das würde dann einen Effektivzins von 2,7 Prozent p.a. ergebem. Von einer solchen Koppelung rate ich ab: Die Allianz zählt nach meiner Beobachtung generell zu den teuren Versicherungen. Ein Zinsvorteil geht mögicherweise um ein Vielfaches drauf z.B. wegen einer zu teuren Unfallversicherung.

Nachtrag 9.2. Im Versicherungsjournal hat sich Reinhold Müller gründlich mit dem Allianz-Sparschatz beschäftigt.

Nachtrag 10. 2. Allianz-Sprecher Dr. Michael Lehner legt Wert auf den Hinweis, dass Allianz-Sparschatz-Kunden jeweils nach einem Jahr über ihr Geld verfügen können.

Das handhaben andere Anbieter ähnlich. Bei Bundesschatzbriefen kann man nach einem Jahr Laufzeit z.B. über bis zu 5.000 Euro monatlich verfügen, beim Wachstumssparen der PSD Rhein-Ruhr kann z.B. nach einer 9monatigen Sperrfrist ganz oder teilweise über das Guhaben verfügt werden: “Pro Kalendermonat haben Sie die Möglichkeit, bis zu 2.000 Euro ganz ohne Zinsverlust abzuheben. Höhere Beträge können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten abgefordert werden. Diese Verfügungen haben keine Auswirkung auf die Verzinsung des Restguthabens.”
Beim “Zinswachstum” der ING-Diba sind ebenfalls 2.000 Euro monatlich verfügbar.

27. November 2009
Kfz-Versicherung: Die Rabatte kann man sich sparen

Vor über zwei Jahren hatte ich hier ein Posting, wonach es bei Kfz-Versicherung immer mehr um “Risikomerkmale” des Fahrers/Halters geht, weniger um das Auto. Ich schlug als Titel vor: “Du bist das Auto“.

AP-Autorin Berrit Gräber hat sich den aktuellen Markt angeschaut und berichtet, dass Allianz, HUK-Coburg oder DEVK es inzwischen noch genauer wissen wollen:

Kfz-Halter, die in verkehrsberuhigten, risikoarmen Stadtteilen, in Stadtrandlagen oder auf dem flachen Land wohnen, kriegen unter Umständen mehr Rabatt eingeräumt als die mit Wohnsitz in belebten Innenstädten. Selbst innerhalb einer Stadt wird nochmals unterschieden, abhängig vom Wohnviertel.

M.E. dienen alle diese Rabatte (wie Garagen-Rabatt, Einzelfahrer-Rabatt, Frauen-Rabatt) im Wesentlichen dazu, den Markt intransparenter zu machen und die Vergleichbarkeit zu erschweren. Für die Risikokalkulation nutzen diese Angaben etwa zum Wohnviertel kaum etwas, weil sie zum Beispiel nichts darüber aussagen, wo ein Wagen überwiegend gefahren wird.

Das wahr Kalkül dürfte sein, dass zahlreiche Verbraucher beim Stichwort “Rabatt” zugleich an Vorteil denken und sich weitere Vergleiche sparen (man denke nur an Riester-Rente und das Stichwort “staatliche Förderung”).

Mein Tipp: Wenn ein Versicherer besonders viel mit Rabatten wirbt, ist er vermutlich generell teuer und wird es auch nach Rabatt bleiben. Nach meinen Erfahrungen sind folgende Gesellschaften generell günstig:

    Direct Line
    Deutsche Internet
    Europa
    WGV
    HUK24
    RuV24
    Ineas