FINBLOG.de – Aktuelle Notizen vom Finanzjournalist Andreas Kunze

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6. Februar 2010
“UBS Stars Express”: Noch mehr Zertifikate-Opfer

Geldanleger haben offenbar mit dem 2007 verkauften Zertifikat UBS Stars Express” ähnlich horrende Verlust gemacht wie mit Lehman-Zertifikaten. Berichten zufolge wurde UBS Stars Express in Deutschland unter anderem von der Hamburger Sparkasse (Haspa) unters Volk gebracht. Der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Raoul Sandner schreibt:

Möglich gemacht hat diesen enormen Verlust die spezielle Konstruktion des Zertifikates: Das auf 10 DAX-Werte bezogene Stars Express-Zertifikat sollte sich nach den Anlagebedingungen verlustfrei entwickeln, sofern bis zum Laufzeitende im Mai 2011 keine der zugrunde gelegten 10 Aktien an den jährlichen Beobachtungsstichtagen unter 50 % ihres Ausgangswertes fallen würde. Neben Titeln wie der BASF AG, DaimlerChrysler AG, Deutsche Bank, Deutsche Telekom AG, E.ON AG, RWE AG, Thyssen Krupp AG befand sich auch die Aktie der Hypo Real Estate Holding AG unter den in Bezug genommenen Basiswerten. Infolge der HRE-Verstaatlichung machte UBS Gebrauch von den in Anlagebedingungen enthaltenen, aus Anlegersicht geldvernichtenden Kündigungsklauseln.

Mit dem Stars Express-Zertifikat wurde der Anleger so gestellt, als hätte er von vornherein sein gesamtes Geld in den schlechtesten aller 10 zugrunde gelegten Aktientitel investiert. Wir gehen nicht davon aus, dass diese dem Papier innewohnende Negativauswahl dem Willen eines ordnungsgemäß informierten Anlegers entsprach. Zudem haben wir bis heute keinen Anleger kennen gelernt, der von seiner Bank über das Kündigungsrecht, auf das sich UBS nunmehr beruft, aufklärt wurde. Damit wurde den Anlegern ein wesentliches Risiko der Anleihe, welches sich jetzt verwirklicht hat, verschwiegen. Schadensersatzansprüchen gegen die beratenden Banken messen wir deshalb hohe Erfolgsaussichten bei.

Bei einer Falschberatung dürfte aber noch die alte dreijährige Verjährungstfrist gelten, so dass es bei einem Verkauf 2007 langsam eng wird, Ansprüche gegebenefalls gerichtlich durchzusetzen.

15. Januar 2010
Weniger Elterngeld wegen Betriebsrente (Bundessozialgericht)

Es ist seltsam, dass ich von diesem Urteil bislang in keinem größeren Medium gelesen habe. Dabei ist es für alle werdenden Eltern von erheblicher Bedeutung:

Wird per “Gehaltsumwandlung” eine Betriebsrente bespart, so verringert das den Elterngeld-Anspruch. So hat das Bundessozialgericht entschieden, und zwar schon im Sommer vergangenen Jahres.

Der Grund: Bei der Berechnung des durchschnittlichen Einkommens kommt es auf die letzten zwölf Monate vor der Geburt an. Berücksichtigt wird die “Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit“.

Umstritten war, ob für Betriebsrente umgewandeltes Gehalt noch „positive Einkünfte“ sind. Dier Gehaltsteil ist von Steuern und Sozialabgaben befreit – das wird als Vorzug der Betriebsrente gefeiert. Das Geld wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen, meist an Versicherungsunternehmen: Also noch “positive Einkünfte”?

Das Bundessozialgericht hat dazu entschieden – zu Ungunsten der Eltern. Demnach zählt umgewandeltes Gehalt bei der Elterngeld-Berechnung nicht mit, eben weil es steuerfrei ist und damit nicht zu den Einkünften im Sinne des Elterngeldgesetzes gehöre (Urteil vom 25. 6. 2009 – B 10 EG 9/ 08).

Seinen persönlichen Verlust kann man schnell überschläggig ausrechnen:
Die halbe jährliche Einzahlung in die Betriebsrente X 0,67.
Wenn jemand z.B. 2.400 Euro jährlich in eine Betriebsrente einzahlt, dann sinkt sein Nettoeinkommen dadurch um etwa 1.200 Euro. Die genaue Nettoeinbuße ist abhängig vom individuellen Steuersatz. Was dann netto fehlt, mindert die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld, das 0,67 Prozent der Bemessungsgrundlage ausmacht. Bei 1.200 Euro weniger würde das Elterngeld somit 804 Euro jährlich oder 67 Euro monatlich geringer ausfallen.

Was tun? Wenn eine Elternzeit geplant ist. würde ich vor der Geburt eines Kindes keine Entgeltumwandlung vereinbaren. Besteht bereits eine. würde ich sie stoppen und die Betriebsrente einfrieren – sofern das ohne weitere Kosten möglich ist.

Wer wegen der Betriebsrente Einbußen beim Elterngeld hat, der hat m.E. gute Chancen, den Arbeitgeber oder den Finanzvermittler wegen unterlassener Aufklärung haftbar zu machen. Schon Anfang 2008 hatte ein populäres Medium auf die Verlustmöglichkeit hingewiesen.

Nachtrag 21.1. Ich hatte hier zunächst eine Beispielrechnung gebracht, die auf einem Bruttogehalt beruhte. Das Ergebnis viel zu hoch aus, da das Bruttogehalt zwar zu Grunde gelegt wird, aber das Elterngeld dann aus einem daraus fiktiv errechneten Nettoeinkommen ermittelt wird. Vielen Dank an den aufmerksamen Leser in Potsdam.