15. Januar 2010
Weniger Elterngeld wegen Betriebsrente (Bundessozialgericht)
Es ist seltsam, dass ich von diesem Urteil bislang in keinem größeren Medium gelesen habe. Dabei ist es für alle werdenden Eltern von erheblicher Bedeutung:
Wird per “Gehaltsumwandlung” eine Betriebsrente bespart, so verringert das den Elterngeld-Anspruch. So hat das Bundessozialgericht entschieden, und zwar schon im Sommer vergangenen Jahres.
Der Grund: Bei der Berechnung des durchschnittlichen Einkommens kommt es auf die letzten zwölf Monate vor der Geburt an. Berücksichtigt wird die “Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit“.
Umstritten war, ob für Betriebsrente umgewandeltes Gehalt noch „positive Einkünfte“ sind. Dier Gehaltsteil ist von Steuern und Sozialabgaben befreit – das wird als Vorzug der Betriebsrente gefeiert. Das Geld wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen, meist an Versicherungsunternehmen: Also noch “positive Einkünfte”?
Das Bundessozialgericht hat dazu entschieden – zu Ungunsten der Eltern. Demnach zählt umgewandeltes Gehalt bei der Elterngeld-Berechnung nicht mit, eben weil es steuerfrei ist und damit nicht zu den Einkünften im Sinne des Elterngeldgesetzes gehöre (Urteil vom 25. 6. 2009 – B 10 EG 9/ 08).
Seinen persönlichen Verlust kann man schnell überschläggig ausrechnen:
Die halbe jährliche Einzahlung in die Betriebsrente X 0,67.
Wenn jemand z.B. 2.400 Euro jährlich in eine Betriebsrente einzahlt, dann sinkt sein Nettoeinkommen dadurch um etwa 1.200 Euro. Die genaue Nettoeinbuße ist abhängig vom individuellen Steuersatz. Was dann netto fehlt, mindert die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld, das 0,67 Prozent der Bemessungsgrundlage ausmacht. Bei 1.200 Euro weniger würde das Elterngeld somit 804 Euro jährlich oder 67 Euro monatlich geringer ausfallen.
Was tun? Wenn eine Elternzeit geplant ist. würde ich vor der Geburt eines Kindes keine Entgeltumwandlung vereinbaren. Besteht bereits eine. würde ich sie stoppen und die Betriebsrente einfrieren – sofern das ohne weitere Kosten möglich ist.
Wer wegen der Betriebsrente Einbußen beim Elterngeld hat, der hat m.E. gute Chancen, den Arbeitgeber oder den Finanzvermittler wegen unterlassener Aufklärung haftbar zu machen. Schon Anfang 2008 hatte ein populäres Medium auf die Verlustmöglichkeit hingewiesen.
Nachtrag 21.1. Ich hatte hier zunächst eine Beispielrechnung gebracht, die auf einem Bruttogehalt beruhte. Das Ergebnis viel zu hoch aus, da das Bruttogehalt zwar zu Grunde gelegt wird, aber das Elterngeld dann aus einem daraus fiktiv errechneten Nettoeinkommen ermittelt wird. Vielen Dank an den aufmerksamen Leser in Potsdam.
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 03 - Recht, 04 - Steuern, 05 - Versicherungen | Kommentare: 0 | Tags: Betriebsrente, Einkünfte, Elterngeld, Entgeltumwandlung, Sozialgericht, Urteil, Verlust


