FINBLOG.de – Aktuelle Notizen vom Finanzjournalist Andreas Kunze

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4. Februar 2010
Selbstanzeige für Einsteiger

Finlinks vom 04.02.2010

Haufe
Selbstanzeige: Alles was Sie wissen müssen
http://finlink.de/?AL
(Exellenter Beitrag vom Herrn Kracht. Die Schweiz-CD-Kandidaten erfahren hier wirklich alles, wie die Steuerhinterziehung noch straffrei bleiben kann.)

Haufe
Im Ausland geblitzt? Regierung treibt Knöllchen über 70 EUR für andere Länder ein
http://finlink.de/?JY

IhreVorsorge
Nicht erreichbare Rentner bekommen keine Bezüge ausgezahlt
http://finlink.de/?VN

VJ
Krankenkassenbeiträge werden bis zu 450 Euro teurer
http://finlink.de/?pP

Test
Investmentfonds: Wer die Steuer abführt
http://finlink.de/?Dd

2. Februar 2010
Selbstanzeige als Topthema

Gestern hatte ich hier orakelt, es würde zwei Tage dauern, bis die ersten Steuerkanzleien und Medien wegen der Steuerhinterzieher-CD zu Selbstanzeigen aufrufen. Ich habe mich getäuscht: Es hat nur einen Tag gedauert. Eine kleine Auswahl der Titel laut Google News:

Steuersünder: Polizeigewerkschaft rät zur Selbstanzeige

Steuerflüchtlinge müssen sich beeilen

Für Selbstanzeigen ist es noch nicht zu spät

Schwarzgeld Selbstanzeigen der Steuersünder nehmen zu

Steuerdatenklau: Wann nützt die Selbstanzeige noch etwas?

Da die Medien so perfekt mitmachen, ist es am Ende wirklich überflüssig, die Steuerhinterzieher-CD zu kaufen. Es haben sich alle vorher schon selber angezeigt. Das wäre dann immerhin rechtstaatlich unbedenklich.

1. Februar 2010
Wenn ich Finanzminister wäre…

…würde ich alle drei Monate eine Story von CDs mit Steuersündern lancieren, selbst wenn es diese CDs gar nicht geben sollte und der Staat gar keine kaufen kann.

Allein die Diskussion darüber dürfte zu mehr Steuerehrlichkeit führen: Es dürfte zum Beispiel in dieser Woche noch genau 2 Tage dauern, bis die ersten Steuerkanzleien und Redaktionen zu Selbstanzeigen der möglichen CD-Kandidaten aufrufen.

Das Bundesfinanzministerium könnte das mit Gerüchten begleiten, der Dealer habe inzwischen sogar eine DVD angeboten! Mit noch mehr Daten!
Weitere zwei Wochen später könnte ein Staatsanwalt lancieren, gerade würden alle Steuersünder von A bis H ausgewertet usw

Selbst wenn nicht eine einzige Liste exieren sollte, würde das vermutlich einen Selbstanzeige-Sog auslösen. Einerseits käme Geld in die Staatskasse, andererseits hätten Auslandskonten defintiv enen schlechten Ruf und die Schweiz müsste irgendwann allein vom Uhrenverkauf leben. Alles eine Frage der PR!

Kurzinfo strafbefreiende Selbstanzeige:
Steuerhinterzieher können von der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (AO) Gebrauch machen. Dafür geben sie berichtigte Steuererklärungen ab. Das muss nicht als “Anzeige” o.ä. gekennzeichnet sein. Man kann z.B. schreiben: “Gerade war ich zum Skifahren in der Schweiz, da fiel mir ein…” Das Finanzamt korrigiert dann die Jahre, in denen die Einnahmen nicht oder nur zum Teil angegeben worden sind. Gleichzeitig werden Hinterziehungszinsen (sechs Prozent pro Jahr) festgesetzt.

Die Straffreiheit greift aber nicht, wenn die Tat „bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste“. Ein Wettlauf mit der Zeit: Sobald ein Sachbearbeiter das Kontrollmaterial der Steuerfahndung erhalten hat, gilt für einige Steuerjuristen die Steuerhinterziehung bereits als entdeckt.

Zuvor ist aber zu klären, ob die Sünden vielleicht schon verjährt sind. Strafrechtlich ist ein Steuerhinterzieher schon nach fünf Jahren aus dem Schneider (§ 78 Strafgesetzbuch). Und Steuernachforderungen sind nur bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich (§ 169 Abgabenordnung).