Post-Streik: Wer für Fristen (Kündigung etc.) haftet

Streik bei der Post – da werden viele Briefkästen in den kommenden Tagen leer bleiben. Viele fragen sich nun: Wer ist verantwortlich, wenn Fristen verpasst werden? Die Verbraucherzentrale Thüringen klärt auf.

Die Fristen bei Kündigungsschreiben

Grundsätzlich trägt derjenige, der Briefe oder Pakete verschickt auch das Risiko für das (rechtzeitige) Ankommen der Sendung beim Empfänger. Kommt z.B. eine Kündigungsschreiben des Verbrauchers wegen des Streiks bei der Post bei der Versicherung oder bei der Telefongesellschaft nach Ende der Kündigungsfrist an, haben Verbraucher Pech. Der Vertrag verlängert sich entsprechend und man bekommt auch keinen Schadenersatz von der Post, da sie Streik in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Haftungsgrund ausgeschlossen hat.

Die Fristen bei Rechnungen und Mahnungen

Viele Verbraucher machen sich darüber hinaus als Empfänger Sorgen. Dabei gilt: “Kommt ein wichtiges Schreiben wie Rechnung oder Mahnung verspätet beim Verbraucher an, trifft ihn keine Schuld”, sagt Ralf Reichertz, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen Der Absender wiederum hat das Problem und die Reaktionsfrist für den Verbraucher verkürzt sich nicht hierdurch.

Die Widerrufsfrist im Post-Streik

Auch die 14-tägige Widerrufsfrist bleibt erhalten und sie beginnt erst zu laufen, wenn die Ware wirklich angekommen ist. Wer einen Widerruf erklären muss, braucht sich auch keine Sorgen zu machen. Es reicht, wenn der Widerruf innerhalb von 14 Tage nach Erhalt der Ware abgeschickt wird.

Alternativen zur bestreikten Post

Verbraucher, deren Schreiben, in den nächsten Tagen unbedingt beim Empfänger sein müssen, sollten deshalb entweder auf andere Anbieter ausweichen oder, wenn keine Originalunterschrift nötig ist, eine sogenannte “Dreifachstrategie” anwenden, also das Schreiben zur Sicherheit dreifach (parallel per Brief, per Fax mit Sendebestätigung und per E-Mail) verschicken.

“E-Mail allein reicht nicht”, so Ralf Reichertz, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen, “aber wenn ein Unternehmen weder Brief noch Fax noch Mail bekommen haben will, wirkt das schon sehr unglaubwürdig.” Alternative Briefversender in Thüringen sind z.B. Mailcats und Citykurier oder auf eine ganze Reihe von alternativen Paketdiensten, von DPD, Hermes, FedEx und UPS die bekanntesten sind, zurückgreifen.

 

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