o2 Mobilfunk: Am besten gleich eine Rechtsschutzversicherung abschließen

Wer darüber nachdenkt, einen Mobilfunkvertrag mit o2 abzuschließen, also mit Telefonica, der spanischen Mobilfunkgesellschaft, zu der o2 gehört, sollte möglichst eine Rechtsschutzversicherung haben oder eine neu abschließen sowie einen guten Anwalt haben. Das ist jedenfalls mein Fazit nach den bisherigen Erfahrungen mit dem o2-Kundenservice bzw. Telefonica. 

Ich werde hier chronologisch berichten, was ich mit diesem Kundenservice zu einem über “Tarifhaus” vermittelten Tarif erlebt habe und wie der Prozess gegen o2 Telefonica ausgeht, den ich wegen Unterschiebens eines angeblichen bestellten Tarif-Updates angestrengt habe. Letzter Stand: Nachdem 02 Telefonica die meisten Forderungen erfüllt hatte, wurde das Verfahren auf Vorschlag des Gerichts mit einem Vergleich beendet: 02 Telefonica zahlt als eine Art Schmerzensgeld 250 Euro an mich als Gebührengutschrift (siehe unten).

9. April 2017: o2 Telefonica bestätigt eine nie getätigte Buchung

In der Nacht zum Sonntag, um 0:49 Uhr, sendet o2 Kundendienst eine Mail und bestätigt eine angebliche Bestellung, und zwar eine Erhöhung des Datenvolumens.

Hallo Herr Kunze, viel Spaß mit Ihrem neuen Pack. Ihre Konditionen, sowie alle weiteren Vertragsbestandteile finden Sie hier zusammengefasst… Sie haben das Surf Upgrade L gebucht.
• 5 GB mit bis zu 50 Mbit/s
• Die Mindestlaufzeit für das Paket beträgt 1 Monat(e) 19,99

Der Vertragsabschluss über den Mobilfunkvertrag ist, Zufall oder nicht, genau ein halbes Jahr her. Ein Surf Upgrade L für fast 20 Euro extra im Monat habe ich nie gebucht. Mein erster Gedanke: Vielleicht gibt es gar einen Automatismus, dass Neukunden von o2 nach einem halben Jahr ein teures Mobilfunktarif Upgrade bestätigt wird, egal ob sie etwas bestellt oder nicht.

Im Netz finden sich jedenfalls zahlreiche Stimmen von o2-Kunden, die davon sprechen, ihnen seien nie gebuchte Leistungen berechnet worden – auf Proteste würde nicht reagiert. Sogar auf dem o2-eigenen Hilfe-Portal gibt es unwidersprochen solche Aussagen, auch zu anderen Produkten als Mobilfunk. Screenshot https://hilfe.o2online.de/thread/30118

 

Oder unter https://hilfe.o2online.de/thread/24687

 

9. April 2017: o2 Telefonica erhält einen Widerspruch und einen Widerruf

Am gleichen Tag teile ich dem o2 Kundendienst mit, dass ich eine solche Leistung nicht gebucht habe, erkläre den Widerspruch und vorsorglich den Widerruf (selbst wenn ich etwas gebucht hätte, könnte ich mit dem Widerruf diese ungewollte o2 Leistung loswerden).

Meine Mail an den o2 Kundendienst im Wortlaut:

Guten Tag,

ich habe weder eine zusätzlich Leistung gebucht noch eine Vertragsänderung gewünscht. Einer Vertragsänderung wird ausdrücklich widersprochen, vorsorglich wird zudem der Widerruf erklärt.
Bestätigen Sie mir bitte bis 12.4. 2017 in Textform, dass

a) der Vertrag unverändert fortbesteht und keine zusätzliche Leistungen gebucht wurden.
b) Sie es künftig unterlassen werden zu behaupten, es seien Leistungen gebucht worden, wenn sie nicht von mir gebucht wurden.
c) Sie es unterlassen werden, für nicht gebuchte Leistungen Gebühren einzuziehen.

Sollte Ihre Erklärung nicht bis zum genannten Datum vorliegen, werden die Ansprüche im Wege der Feststellungs- und Unterlassungsklage geltend gemacht.

Der o2 Kundendienst antwortete wie folgt:

Vielen Dank, dass Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben.

Wir haben Ihre Nachricht vom 09.04.2017 erhalten und werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären.

Wir tun unser Möglichstes, um unsere Erreichbarkeit und Antwortzeit wieder auf ein normales Maß zu bringen. Dies wird jedoch aufgrund der Vielzahl von Anfragen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

In diesem Punkt bitten wir um Ihr Verständnis und um etwas Geduld. Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Ihre o2 Kundenbetreuung

13. April 2017: o2 Telefonica erhält eine anwaltliche Unterlassungsaufforderung

Da o2 auf meine Mail mit Fristsetzung nicht reagiert hat, erhält der Mobilfunkanbieter Telefonica als Vertragspartner des o2-Tarifes nun ein Schreiben meiner Anwältin. Auszug:

Namens und mit Vollmacht meines Mandanten widerspreche ich nochmals der Buchung dieses „Surf Upgrade L“-Packs und weise ich den unter dem 09.04.2017 vorgebrachten Zahlungsanspruch über 19,99 € zurück.

Eine solche Forderung Ihrerseits besteht nicht; mein Mandant hat zu keinem Zeitpunkt ein „Surf Upgrade L“-Pack bei Ihnen bestellt – darauf hat er Sie auch bereits selbst mit Mail vom 09.04.2017 an
widerruf@cc.o2online.de und impressum@cc.o2online.de hingewiesen und bereits Widerspruch, vorsorglich Widerruf und äußerst vorsorglich die fristlose Kündigung hinsichtlich der angeblichen Zusatz-Buchung eines „Surf Upgrade L“-Packs erklärt.

Mangels einer entsprechenden Buchung hat er auch keine Kosten für irgendwelche Nutzung eines solchen Pakets zu tragen.

Ich fordere Sie hiermit auf,

bis zum 28.04.2017 eingehend

rechtsverbindlich und schriftlich (ggf. vorab per Telefax oder Mail) zu erklären, dass kein wirksamer Vertrag zwischen Ihnen und meinem Mandanten über die Buchung eines „Surf Upgrade L“-Packs besteht, Ihnen keine Ansprüche aus einem solchen angeblichen Vertrag zustehen und sie sich solcher auch nicht weiter berühmen.

Ein Vertrag über das „Surf Upgrade L“-Pack besteht nicht;

vorsorglich widerrufe ich

namens und mit Vollmacht meines Mandanten jedoch noch einmal ausdrücklich eine etwaig darauf gerichtete Erklärung meines Mandanten und erkläre namens und mit Vollmacht meines Mandanten nochmal auch

hilfsweise vorsorglich ausdrücklich die fristlose Kündigung eines etwaigen Vertrages über ein „Surf Upgrade L“-Pack.

2.)

Durch die unberechtigte Buchung des Zusatzpacks und indem Sie Kosten hierfür von meinem Mandanten verlangen, die Ihnen nach dem Vertrag nicht geschuldet sind, haben Sie Ihre Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB verletzt und hierdurch in die Rechts meines Mandanten eingegriffen, nicht in weitergehendem Umfang in Anspruch genommen zu werden als vertraglich vereinbart.

Die Buchung des Zusatzpacks und die Berechnung der Kosten hierfür, sind sachlich unbegründet und im Sinne des § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig.

Insoweit fordere ich Sie hiermit ausdrücklich und unmissverständlich auf, es zu unterlassen, vermeintliche Vertragsabschlüsse meinem Mandanten „unterzuschieben“, die er nicht gebucht hat und ihm nicht gebuchte Leistungen in Rechnung zu stellen und spätestens

bis zum 28.04.2017

(hier eingehend) die beigefügte oder eine andere, hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben an mich zurückzureichen. Die Vorabübermittlung per Telefax oder per Mail wird zur Fristwahrung akzeptiert, sofern das Original unverzüglich nachgereicht wird.

28.04.2017: o2 Telefonica lässt die anwaltliche Frist verstreichen

Wie bei meiner Mail an den Kundendienst, reagiert o2 / Telefonica auf das Schreiben meiner Anwältin: überhaupt nicht. Nun ist als nächstes die Frage, ob o2 / Telefonica tatsächlich auch noch Frechheit besitzt, die Gebühr für diese nicht bestellte Leistung zu berechnen und abzubuchen. Dann ist eine Klage unausweichlich.

11.05.2017: o2 Telefonica berechnet die nicht gebuchte Leistung

Von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Georg-Brauchle-Ring 23-25 80992 München Deutschland www.o2.de kommt heute die neue Rechnung per Mail. Für den Abrechnungszeitraum 08.04.2017 –
07.05.2017 wird tatsächlich das nicht gebuchte Surf Upgrade L-Pack berechnet, also rund 20 Euro extra.

Dieses Unternehmen ist nur durch ein gerichtliches Urteil zu stoppen. Ich habe meine Anwältin beauftragt, nun Klage zu erheben. Wenn o2 sich genau verhält wie bislang, also gar nicht reagiert, wird das ein einfaches Verfahren. Daneben wird eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht sowie eine Strafanzeige bei der Staatsanwalt München gestellt.

Bei der Bundesnetzagentur ist o2 ist bereits einschlägig bekannt. Die ZEIT berichtete online im Herbst 2016:

Nach Kundenbeschwerden über die Servicequalität von O2 erwägt die Bundesnetzagentur Schritte gegen den Mobilfunkanbieter. “Wir prüfen, ob und welche Maßnahmen gegen das Unternehmen eingeleitet werden können”, sagte ein Sprecher der Aufsichtsbehörde dem Tagesspiegel. (…) Bereits vor zwei Monaten hatten Portale wie Teltarif.de über massive Probleme bei O2 berichtet. Geändert habe sich seither offenbar nichts, berichtet der Tagesspiegel.

17.5.2017: Klage gegen o2 Telefonica eingereicht

Es war unvermeidlich: Da o2 auf keinerlei Schreiben reagiert hat, vielmehr die Gebühren für eine nie gebuchte Leistung von meinem Konto abgebucht hat, musste nun Klage eingereicht werden, die ich hier auszugsweise wiedergebe. Zum besseren Verständnis wurde Beklagte durch o2 ersetzt, damit jedem gleich klar ist, dass es sich bei der Beklagte um o2 bzw. Telefonica handelt. Auszug der Klage auf Feststellung, Forderung, Unterlassung:

…erhebe ich namens und mit Vollmacht des Klägers Klage und werde beantragen,

festzustellen, dass kein Vertrag über eine Zusatz-Buchung „Surf Upgrade M“ und/oder „Surf Upgrade L“-Packs, insbesondere auch nicht für die Zeit vom 08.04.2017 bis 07.05.2017 besteht,

die Beklagte – im Fall der erfolgten Abbuchung dieses Betrages – zu verurteilen, diesen Betrag in Höhe von 19,32 € an den Kläger zurückzuzahlen,

die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes ( mindestens 2.001,00 €) zu unterlassen, dem Kläger vermeintliche Zusatz-Buchungen/Vertragsänderungen, die der Kläger nicht gebucht hat „unterzuschieben“ sowie ihm nicht gebuchte Leistungen in Rechnung zu stellen, wie geschehen am 11.05.2017 für eine vermeintliche Zusatz-Buchung eines „Surf Upgrade L“- Packs,

die Beklagte (o2 / Telefonica) zu verurteilen, die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 93,44 € aus der Kostennote der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 13.04.2017 zu zahlen.

(…)

Zwischen den Parteien besteht kein wirksamer Vertrag über ein „Surf Upgrade-Paket“, insbesondere nicht im Zeitraum 08.04.2017 bis 07.05.2017 und auch nicht zeitlich darüber hinaus gehend.

Zwischen den Parteien liegt kein über den ursprünglich abgeschlossenen Telekommunikationsvertrag Tarif „O2 Blue All-in M Flex“ zum Preis von 9,99 € pro Monat hinausgehender Vertrag (Vertragsänderung) über „Surf Upgrade M“ und/oder „Surf Upgrade L“ vor.

Ein Vertrag oder eine Vertragsänderung bedarf zu seiner Wirksamkeit grundsätzlich zweier entsprechender übereinstimmender gegenseitiger Willenserklärungen der Vertragsparteien.

Der Kläger hat aber zu keinem Zeitpunkt eine solche Vertragsänderung/-erweiterung über die (kostenpflichtige) Zusatz-Buchung „Surf Upgrade M“ und/oder „Surf Upgrade L“ bei der Beklagten gebucht; es ist insoweit bereits keine entsprechende Willenserklärung des Klägers für eine solche Zusatz-Buchung erfolgt.

Der Kläger hat auch auf die ihm von der Beklagten (o2 / Telefonica)  am 09.04.2017 per Mail zugesandte „Buchungsbestätigung“ unmittelbar und unverzüglich mit vorsorglichem schriftlichen Widerruf unter dem 09.04.2017 sowie 13.07.2017 reagiert; eine etwaige Vertragsänderung (von der hier aber nicht ausgegangen werden kann) ist durch diesen Widerruf des Klägers jedenfalls somit rückwirkend unwirksam geworden.

Aufgrund der vorsorglichen hilfsweise erklärten Kündigung ist die Zusatz-Buchung jedenfalls wirksam zum Ablauf des Buchungsmonats mit dem 07.05.2017 wirksam beendet.

(…)

Wegen der eigenmächtig Zusatz-Buchung der Beklagten (o2 / Telefonica)  für den Kläger, ihres Nicht-Reagierens auf die Widerspruchsschreiben des Klägers auf die ihm von der Beklagten „untergeschobene“ Zusatz-Buchung, sowie der Rechnung und Abbuchung des Rechnungsbetrages durch die Beklagte für diese „Zusatz-Buchung“ ist Klage geboten.

Trotz Aufforderung durch den Kläger hat die Beklagte (o2 / Telefonica)  keine (ausreichend strafbewehrte) Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben; der Kläger hat jedoch einen Anspruch gegen die Beklagte, dass diese sich verbindlich verpflichtet, keine eigenmächtigen (kostenpflichtigen) Zusatz-Buchungen vorzunehmen, die grundsätzlich seines Auftrags bedürften – und zur Unwirksamkeit ggf. jedenfalls seines Aktivwerdens durch ausdrückliches Handeln, etwa durch Widerruf bedürften.

(…)
Bei der durch das Gericht festzusetzenden Vertragsstrafe möge das Gericht die Hartnäckigkeit der Beklagten berücksichtigen, sich über die Rechte des Klägers hinwegzusetzen. Das ist offenbar kein Einzelfall. Es finden sich bei Internetrecherchen zahlreiche Kundenberichte, wonach die Beklagte möglicherweise sogar systematisch Kunden nach einer gewissen Zeit nicht gebuchte Leistungen unterschiebt, dann auf keinerlei Widerspruch reagiert und möglicherweise darauf spekuliert, dass dem Einzelnen die gerichtliche Geltendmachung seiner Ansprüche zu aufwändig ist.

26.05.2017: Tarifhaus beteuert: Unsere Tarife sind keine Lockangebote von Telefónica

Vermittelt wurde der zunächst günstige wirkende Tarif von o2 Telefonica von dem recht jungen Vermittler Tarifhaus, der wie Telefonica den Sitz in München hat. Als Tarifhaus im Herbst 2016 an den Markt ging, gab es einige Verwunderung, dass sie so Mobilfunktarife mit o2 Telefonica zu diesen Preisen anbieten können. Schließlich sind es Originaltarife, die dann statt 35 nur noch rund 10 Euro kosten sollen.

Da aber wenige Monate nach Vertragsschluss bereits seitens o2 Telefonica mir eine nie gebuchte Zusatzleistung für rund 20 Euro untergeschoben wurde, kam bei mir der Verdacht auf, dass Ganze könnte System haben: Mit günstigen Preisen Kunden anlocken, später dann mit absurden, nie gebuchten Zusatzleistungen die Kunden abzocken und auf Widersprüche und Widerrufe gar nicht reagieren, sondern einfach abbuchen. Absurd ist die Zusatzleistung, dass sich wegen 5 GB statt 2 GB Datenvolumen der monatliche Preis verdreifachen würde.Und, Zufall hin oder her, fast den ursprünglichen Preis vor Tarifhaus Rabatten erreichen würde.

Also habe ich mal nachgefragt bei Tarifhaus, ob ihnen ähnliche Fälle bekannt sind. Eigentlich könnte die Antwort ganz einfach sein: Ja oder Nein. Es kam aber ganz anders. Zunächst bat Tarifhaus, ich möge meinen gesamten Rechnungen zur Verfügung stellen. Tarifhaus würde dann bei o2 Telefonica reklamieren. Antwort auf meine Frage: keine. Ich habe daraufhin Tarifhaus erklärt, dass die Klage bereits eingereicht sei und eine “Reklamation” keinen Sinn machen würde. Ich würde aber gerne wissen, ob es denn ähnliche Fälle gebe.

Daraufhin antwortete Tarifhaus wie folgt:

Leider können wir auf Ihre Anfrage nicht antworten. Unsere Tarife sind keine Lockangebote von Telefónica, welche nach einer gewissen Zeit erhöht werden. Die Tarife sind mit den Rabatten dauerhaft verfügbar. Es tut uns sehr leid, dass es bei Ihrem Tarif zu Problemen gekommen ist und Sie nun diesen Schritt gehen müssen. Herzliche Grüße Ihr Tarifhaus-Team

Was sie sagen ist: Unsere Rabatte sind dauerhaft. Das war aber gar nicht die Frage. Die Frage war, ob auf diese rabattierten Tarife nach kurzer Zeit willkürlich Zusatzleistungen gebucht werden, wodurch sich die Preise vervielfachen – und ob Tarifhaus weitere Fälle dieser Art bekannt sind. Wie gesagt: Die Frage ließe sich mit Ja oder Nein beantworten. Tarifhaus aber sagt, man könne darauf nicht antworten. Ein deutliches Dementi klingt für mich anders aus…

29.05.2017: 02 Telefonica bestätigt eine weitere nie veranlasste Bestellung

Neues von Deutschlands größter Wundertüte: o2 Telefonica bedankt sich diesmal mittags per Mail für eine angebliche Bestellung und erklärt nun, ich habe ein Surf Upgrade M für 9,99  Euro gebucht. Demnach hätte ich beantragt, statt Surf Upgrade L nun Surf Upgrade M zu haben – so wie es ursprünglich mal Vertragsgegenstand war und was per Klage festgestellt werden soll.  Eine Klage als neue “Bestellung”? Das wäre eine originelle Sichtweise von o2 Telefonica.

Allerdings lässt sich noch nicht mal sagen, dass o2 Telefonica nach Klage-Zustellung nun guten Willen zeigt, um schnellstmöglich den Vertrag so wieder herzustellen, wie er geschlossen war. Denn o2 Telefonica will ganz offensichtlich für  Surf Upgrade M eben jene 9,99  Euro abkassieren, obwohl das vorher im über Tarifhaus abgeschlossenen Tarif inklusive war.  Besonders dreist: Mit der Bestätigung für die angebliche Bestellung versucht o2 Telefonica nunn auch noch, geänderte AGB und Preise unterzujubeln. Folgendes haben sie von mir als Antwort erhalten.

Guten Tag,

Sie haben mich am 29.5. über eine angebliche Bestellung des Surf Upgrade M informiert.
Hierzu stelle ich fest: Ich habe keine Bestellung oder Buchung veranlasst. Rein vorsorglich widerrufe ich jene Willenserklärung, die mir von Ihnen unterstellt wird.

Insbesondere verwehre ich mich dagegen, dass Sie versuchen, wesentliche Vertragsgrundlagen mit einer vorgetäuschten Bestellung bzw. Buchung zu ändern. Sowohl die nun übermittelten AGB (Stand: November 2016) als auch die Preisliste (Stand: 05.01.2017) entsprechen nicht dem Stand bei Vertragsschluss (AGB: Stand: Februar 2016, Preisliste: Stand 5.10.2016).

Auf Grund Ihrer einseitigen Vertragsänderung samt vorgetäuschter Bestellung im April ist bereits eine Klage anhängig; führen Sie weitere Korrespondenz zu diesem Vertrag und diesem Verfahren bitte mit der zuständigen Rechtsanwältin.

Mit freundlichen Grüßen

Diese erneute Täuschung über eine angebliche Bestellung bestärkt mich leider in dem Eindruck, dass es sich bei o2 Telefonica um einen vollkommen außer Kontrolle geratenes Großunternehmen handelt, für das man als Kunde geradezu zwingend einen Anwalt und eine Rechtsschutzversicherung braucht. Ansonsten machen die mit ihren Kunden, was sie wollen. So wie offenbar bei diesem Kunden, der auf einem Beschwerdeportal eine sehr ähnliche Erfahrung beschreibt:

 

 

02.06.2017: o2 Telefonica bestätigt den Widerruf vom 9. April und will meine Anwaltskosten übernehmen

Neues aus der Wundertüte 02 Telefonica: Außergerichtlich erhielt meine Anwältin nun ein Schreiben von “Telefonica Kundenbetreuung Rechtsprozesse”, mit dem nach fast 2 Monaten der (vorsorgliche) Widerruf der angeblichen Bestellung vom 9. April bestätigt wurde.

 

Zudem erklärte man sich bereit, meine Anwaltskosten zu übernehmen. Dass sie mir diese Bestellung untergeschoben haben, wird von o2 Telefonica allerdings bestritten. Vielmehr habe ich eine Bestellung über die o2 App abgegeben. Nice try! Denn das ist von 02 Telefonica im Prozess zu beweisen. Wir sind sehr darauf gespannt, was sie sich einfallen lassen werden. Sie können dann bei der Gelegenheit gleich erläutern, warum das offenbar immer wieder o2 Kunden passiert:

 

Quelle: https://hilfe.o2online.de/

 

o2 Telefonica gibt auch einen Einblick, was sie vom gesetzlichen Widerrufsrecht halten: offenbar gar nichts. Denn einerseits wird bestätigt, dass am gleichen Tag der angeblichen Bestellung der Widerruf eingegangen ist, also am 9. April, andererseits wolle man zum 30. Mai den Vertrag in der ursprünglichen Form wiederherstellen. Das ist geradezu eine Verhöhnung des gesetzlichen Widerrufsrechtes. Denn der Widerruf bedeutet, dass die auf den Vertragsabschluss oder Vertragsänderung gerichtete Willenserklärung im gleichen Moment ungültig wird – so, als sei sie gar nicht erfolgt. Selbst wenn ich also irgendetwas bestellt hätte (was ich nicht habe), wäre durch den Widerruf eine Vertragsänderung nicht erfolgt. o2 Telefonica setzt sich darüber hinweg und legt vollkommen willkürlich einen Termin fest, zu dem der alte Vertragszustand wieder herstellt wird. Zugleich ein Termin, bis zu dem man das 3-fache der Gebühren kassieren möchte.

Das ist mit anderen Worten Kundendienst nach dem Pippi-Langstrumpf-Prinzip: Ich mache mir dir Welt, wie sie mir gefällt. Und Pippis Piratenflagge passt zu den Geschäftsgebahren von o2 Telefonicanach meinen bisherigen Erfahrungen wirklich ganz gut. 

 

Allerdings, liebe o2 Telefonica, sind wie hier nicht in Taka-Tuka-Land.

13.06.2017: o2 Telefonica erstattet Geld – ich habe jetzt Guthaben bei o2 Telefonica

Eine neue Rechnung von Deutschlands größter Wundertüte. Und tatsächlich sind sie wieder für eine Überraschung gut. In einem komplizierten Verfahren hat es o2 Telefonica geschafft, so ungefähr, die bislang zu viel abgebuchten Gebühren zu erstatten. Einzelheiten möchte ich den Lesern hier ersparen. Um es kurz zu machen: Im Mai hatte o2 rechtswidrig 30 statt 10 Euro abgebucht, also 20 Euro zu viel. Darauf hat man den Anspruch im Juni angerechnet, also wiederum 10 Euro. Blieben 10 Euro Schulden. 3 Euro wurden mir berechnet, weil ich angeblich meine eigene Handynummer angerufen habe. Das dürfte schon deshalb nicht berechnet werden, weil für Deutschland eine Flatrate vereinbart ist. Aber das klären wir noch. Rund 7 Euro habe ich nun Guthaben, wobei es schon ziemlich eigenmächtig ist, das Geld einfach zu behalten. Aber auch das klären wir noch.

Auf die Klage ist bei meiner Anwältin bislang keine Klageerwiderung eingegangen. Als erledigt kann man nun betrachten die Klagepunkte: Erstattung der Anwaltskosten, Erstattung der Gebühren sowie Feststellung, dass der Vertrag unverändert fortbesteht. Eine Unterlassungserklärung, dass sich so ein Chaos nicht wiederholt, will o2 Telefonica nicht abgeben – angesichts der offenkundigen Unberechenbarkeit des Unternehmens kann ich das sogar ein wenig verstehen. Denn wenn bei jeder Willkür mit o2 Telefonica Kunden eine Vertragsstrafe fällig würde, wäre das Unternehmen möglicherweise in kürzester Zeit ein Fall für den Insolvenzverwalter. Allerdings wird dieses Argument das Gericht im Sinne von o2 Telefonica sicher nicht überzeugen.

10.07.2017: o2 Telefonica legt dem Gericht einen seltsamen Beweis vor

Das Power-Unternehmen o2 Telefonica hat am 29. Juni auf die Klage erwidert, die Erwiderung wurde nun meiner Anwältin übermittelt. Wie zuvor schon meine Anwältin geschrieben hatte, wurden fast alle Forderungen erfüllt, sie haben sich somit erledigt. Das sieht o2 Telefonica ebenso – will aber in keinem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben. In diesem Punkt sei die Klage abzuweisen.

Denn: Ich habe das Upgrade selber über die App bestellt, man habe mir nichts untergeschoben. o2 Telefonica müsste das beweisen – und legt dem Gericht als Beweis einen Auszug der Kundendatenbank vor (siehe unten). Erstmal sieht man nur einen Haufen Zahlen, dann aber fällt der Blick auf etwas sehr, sehr seltsames: o2 Telefonica will eine Bestellung vom 9. April beweisen – das einzig erkennbare Datum ist aber neben “Vertragseingang” der 10.03.2017. Wusste also o2 Telefonica also schon genau einen Monat vorher, dass ich am 09.04.2017 etwas bestellen würden? Das wäre schon erstaunliche Weitsicht…. 

So will o2 Telefonica eine Bestellung beweisen (Klicken für Großansicht)

 

Das antwortete meine Rechtsanwältin (Auszug):

Die bloße Bezugnahme im Schriftsatz auf Anlagen ist auch nach ständiger Rechtsprechung gerade nicht ausreichend, vielmehr muss sich der Sachverhalt uneingeschränkt aus dem schriftsätzlichen Vortrag ergeben. Anlagen können lediglich zur Erläuterung oder Belegung des schriftsätzlichen Vortrags dienen, diesen aber nicht ersetzen (vgl. BGH 02.07.2007, II ZR 111/05; BVerfG 30.06.1994, 1 BvR 2112/93; Zöller, ZPO, § 130 Rn. 2). Beigefügte Anlagen können nicht das Gericht dazu verpflichten, sich den Sachverhalt über die Buchung des Zusatzpacks aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen.

Darüber hinaus handelt es sich bei dem von der Beklagten (Anm. Telefonica) als Anlage B3 vorgelegten Datenblatt aus dem Kundendatensystem der Beklagten (Anm. Telefonica) um eine nicht aus sich heraus verständliche Aufstellung; es lässt sich jedenfalls nichts zu einer Bestellung eines Zusatzpacks „Surf Upgrade M“ und/oder „Surf Upgrade L“-Packs durch den Kläger aus diesem Datenblatt entnehmen. Insbesondere ergibt sich aus dem als Anlage vorgelegten Datenblatt in keiner Weise: Wann die Bestellung/Änderung/Buchung des angeblichen Zusatzpacks für das Konto des Klägers erfolgt sein soll? Mit welcher IP (Internetadresse)? Mit welchem Gerät? An welchem Ort? Das einzige auf dem Datenblatt gegebenenfalls erkennbare Datum ist die Angabe „10.03.2017“ unten links. Daneben findet man schlicht das Wort „Vertragseingang“. Welchen Inhalt der „Vertragseingang“ hat bzw. was am 10.03.2017 erfolgt ist, erschließt sich jedoch nicht. Insbesondere ist das Datum des „10.03.2017“ auch nicht der in redestehende angebliche Zeitpunkt für die vorgebrachte Buchung am 09.04.2017!

Ob über die App etwas bestellt wurde, dürfte am Ende vor Gericht gar keine große Rolle mehr spielen. Denn o2 Telefonica hat ja bestätigt, dass zu der angeblichen Bestellung vom 9. April am gleichen Tag der vorsorgliche Widerruf eingegangen ist. o2 Telefonica hat dennoch den Vertrag geändert und später höhere Gebühren eingezogen, wofür es keine Rechtsgrundlage gab. Offenbar pfeift 02 Telefonica darauf, ob jemand sein gesetzliches Widerrufsrecht ausübt. Damit genau das nicht noch mal passiert, ist eine Unterlassungserklärung nötig.

09.10.2017: Telefonica kommt mit einer ganz neuen, seltsamen Geschichte 

Im Prozess überraschte Telefonica mit einer neuen Geschichte, die so seltsam ist wie das zuvor seltsame Beweismittel- Bislang hatte Telefonica behauptet, ich habe am 9. April via App das Upgrade bestellt. Dazu legte das Unternehmen einen Zahlensalat aus dem Kundensystem vor, der die Behauptung beweisen sollte, siehe oben. Dumm nur: In dem Beweismittel war außerdem ein Vermerk vom 10. März als Vertragseingang. Wie konnte also bei einer angeblichen Buchung am 9. April am 10. März ein Vertragseingang sein? Wir waren gespannt – und Telefonica als Wundertüte der Kommunikationswirtschaft enttäuschte nicht.

Auf ein Mal heißt: Die Bestellung war schon am 10. März! Aber die Aktivierung erfolgte am 9. April, weil erst die Kündigungsfrist für das bisherige Datenvolumen-Paket eingehalten werden musste. Bei o2 machst Du denn Mund nicht mehr zu. Hier die Aussagen von Telefonica im Vergleich:

Alt: “Am 9. April über o2 App aktiviert”

Neu: “Bestellung über o2 App bereits am 10. März” 

 

Wer auf einen weitaus teureren Tarif umsteigt, müsste also warten, bis er mehr bezahlen darf. Ich kenne es nur so: Wer was Teureres haben will, kriegt das sofort. 

Aber meine Recherchelust war natürlich geweckt: Wie ist es wirklich bei o2 Telefonica, wenn man per App oder Website ein höheres Datenvolumen bestellt: Wann wird das gebucht bzw. aktiviert, wann kann es genutzt werden. Ich dazu diejenigen gefragt, die es am  besten wissen müssten: die Leute von o2 Kundendienst. Über Facebook stellte ich 2 x die gleiche Frage, ein Mal per öffentlichem Post, ein zweites Mal per Direktnachricht.

Was der o2 Kundendienst geantwortet hat, weicht etwas davon, was die 02 Telefonica Rechtsabteilung gerade dem Gericht unterjubeln will.

Die erste Antwort:

 

Die zweite Antwort:

 

Zusammengefasst: Telefonica stand vor dem Dilemma, dass ihr seltsames Beweismittel die Frage aufwarf, wie eine Bestellung am 9.4. gehen soll, wenn der Vertragseingang laut Beweismittel schon 10.3. war. Kurzerhand entschied sich Telefonica, nun eine seltsame Geschichte aufzutischen und erklärte, schon am 10.3. war eine Bestellung, die aber erst 9.4. aktiviert. Dem widerspricht allerdings der gesunde Menschenverstand als auch der o2 Kundendienst. 

Dass eine Bestellung erst einen Monat später angenommen und ausgeführt wird, ist auch juristisch Unsinn, wie meine Anwältin erwiderte (Auszug):

Bei der angeblichen Bestellung am 10.03.2017 via App hätte es sich um ein
Angebot des Klägers zum Vertragsschluss/Vertragsänderung unter
Abwesenden gehandelt. Nach § 147 Abs. 2 BGB kann ein Angebot unter
Abwesenden bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der
Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen
erwarten darf. Durch die hohen Geschwindigkeiten der Datenübertragung im
Internet und die weitgehende Datenbankautomatisierung der
Lagerverwaltung ist diese Frist eher kurz anzusetzen, da die Prozesse der
Übermittlung und Kontrolle zumindest während der Geschäftszeit innerhalb
von Sekunden ablaufen. Die Annahme hätte in angemessener Zeit erfolgen
müssen. Die Beklagte übersendete die Nachricht zur angeblichen Bestellung
und Aktivierung samt Widerrufsbelehrung aber erst einen Monat später, am
09.04.2017.
Das wäre für eine Annahme verspätet gewesen. Vielmehr könnte man
bestenfalls darin ein Angebot der Beklagten zum Vertragsabschluss sehen.
Dieses hat der Kläger aber am gleichen Tag nachweislich abgelehnt, indem er
den Widerspruch und Widerruf erklärte.
Für die Vertragsänderung und den Einzug erhöhter Gebühren fehlte folglich so
oder so die Grundlage, worüber sich die Beklagte schuldhaft hinwegsetzte.

17. Oktober: Gerichtstermin in Düsseldorf

Am 17. Oktober fand die mündliche Verhandlung vor Amtsgericht Düsseldorf statt. O2 /Telefonica hatte sich heftig gegen den Gerichtsstand Düsseldorf gewehrt und  bis zuletzt gefordert, die Klage müsste in München eingereicht werden. Das Amtsgericht Düsseldorf Düsseldorf ließ die Beklagte damit abblitzen und setzte den Termin in Düsseldorf an. Möglich war das, weil ein Unterlassungsanspruch immer auch am Sitz des Klägers geltend gemacht werden kann (für die sonstigen Forderungen wäre tatsächlich München als Gerichtsstand richtig gewesen).

Die Entscheidung zum Gerichtsstand machte für mich schon deutlich, dass der Amtsgericht Düsseldorf wohl einen Anspruch auf Unterlassung sehen dürfte. Im Termin hielt sich der Richter dazu bedeckt, sagte aber unmissverständlich: Der Kunde (also ich) sei in den Prozess getrieben worden, da der Kundendienst auf keine Nachrichten reagiert hatte. Er schlug einen Vergleich vor, um den Prozess zu beenden: O2 / Telefonica solle als eine Entschädigung 250 Euro als Gebührengutschrift zahlen. Die Beklagte, die zuvor noch jedes Verschulden von sich gewiesen hatte,  willigte ein – ich auch und habe nun über 2 Jahre die Gebühren für diesen Vertrag sozusagen prepaid by o2 Telefonica.

Mehr über das vermutlich 1.  Mal, dass o2 Telefonica ein Art Schmerzensgeld für schlechten Service zahlt, steht hier im Sonderartikel.

Tipp: Jetzt auf Facebook: Die erste “Selbsthilfe-Gruppe” für o2 Kunden

https://www.facebook.com/groups/O2ForumUnzufriedeneKunden/

 

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25 Gedanken zu „o2 Mobilfunk: Am besten gleich eine Rechtsschutzversicherung abschließen

  1. André Antworten

    Glaube ich muß mich anschließen!
    Habe der Vertrag glaub 2002 über Alice.de geschlossen, der lief auf dieselbe Adresse bis glaub April diesen Jahres , hab gekündigt weil mir der Kollege noch ne Datenleitung meines neuen Wohnorts gesucht hatte,is also auch neue Adresse vermerkt worden…
    Dann seh ich das weiter fleißig abgebucht wurde , darauf wurde mir mitgeteilt das keine Kündigung möglich sei , da der Anschluß nicht zugeordnet werden konnte!!! – Nach 2 Stknden Warteschleife kam ich zu 3 Kollegen , die was von Tiket und Geld zurück fassenden.
    Jetzt bekomm ich noch ne Rechnung zu eben diesen Auftrag !!!

  2. ImmerMalWiederTelefonicaKunde Antworten

    Das seit einigen Monaten “Neueste” im Spiel von Telefonica mit Privatkunden: Soll im Shop ein Vertrag verlängert werden, so kann der dortige Händler einen individuellen Treuerabatt eingeben im Rahmen eines vom System vorgeschlagenen “bis zu” Euro-Betrages. Dieser wird auf eine vom Händler angegebene Monatsanzahl aufgeteilt. Ebenso möglich sind diverse Aktionscodes für andere Vergünstigungen, ich beziehe mich aber auf das, was zählt: Geld. Nach dieser Eingabe drückt der Händler den “Prüfen”-Button, bekommt den grünen Daumen gezeigt und gelangt zum Ausdruck der Vertragsverlängerung und anschließenden Übermittlung an Telefonica. Es fiel eingangs der Begriff “Wundertüte Telefonica” und das hat Bestand, leider. Der eingegebene und geprüfte Rabatt erscheint nicht auf dem Verlängerungsformular. Einer Vertröstung des Kunden, dass das im Nachgang korrekt im System stehen würde, darf nicht getraut werden – der Rabatt erscheint nie. Nicht im System, nicht in der App, nicht im Onlineaccount und natürlich nicht auf der Rechnung. Ein Widerruf läuft ins Leere, da man ja lokal/stationär vor Ort beim Händler abgeschlossen habe. Anrufe bei der Hotline führen dazu, dass diese den Händler “hinhängen”, obwohl der Kunde mit eigenen Augen das oben geschilderte Prozedere nachverfolgen konnte. Die übrigen in Vorbeiträgen geschilderten “Unzuverlässigkeiten” kann ich aus meinem Erleben an dem Zeitpunkt festmachen, an dem Telefonica o2 die Firma E-Plus übernommen hat. Führungspersonal von Telefonica verließ das (damals sinkende) Schiff und glorreiche Manager wie ein Herr Dirks verzapften m. E. Unsinn (nach mehreren Monaten heuerte Herr Dirks dann mit Lobeshymnen des Lufthansa-Vorstandes bei Eurowings an und kloppte dort alles kurz und klein – man erinnere sich an die nochmals steigenden Verspätungszahlen und Flugausfälle bei Eurowings. Ich meine mich zu erinnern, dass lt. Presseveröffentlichungen von damals dieser Herr nach der ersten Corona-Auszeit kein Einsehen gehabt haben soll, auf vereinbarte Prämien etc. zu verzichten, die man wegen der Finanzausfälle durch Corona gerne gespart hätte. Nun, auch bei Eurowings hielt es der fähige Manager nicht lange auf und ist dort inzwischen weg.). Nun ja, als Erstes wurden die E-Plus-Callcenter mit Telefonica-Aufgaben betraut und die bisher eingearbeiteten Callcenter-Partner herausgedrängt. Dann eine mehrjährige, grottig bis gar nicht kommunizierte Netz”konsolodierung” durchgeführt mit dem Ergebnis, dass die Kunden in Scharen das Netz verließen. Die ausbleibende Kundenkommunikation hat sich bis heute gehalten und es bleibt das Fazit: Kunde halt’s Maul und zahl’.

  3. Erich Dietmar Günther Antworten

    Als ehemaliger Mobilfunkhändler von E+ habe ich noch Einblick in die Praxis bei Verlängerungen über die Hotline. Von den Mitarbeitern wird systematisch gefordert, höhere Preise den willigen Kunden zu unterbreiten und durchzusetzen. Unter diesen Druck werden die Eintragungen im Abrechnungssystem nicht korrekt ausgeführt.
    Orginalton von Abteilungleiter Kundenrückgewinnung: ” wegen 5 oder 7 € mehr auf der Rechnung wird kaum ein Kunde klagen” Aber auch die Mobilfunk Vertragspartner von o2 werden bei Vertragsverlängerungen ausgebremst.
    Die Angebote in der Maske sind schlechter als online direkt von o2. Ich konnte bei einem befreundeten Mobilfunkhändler beobachten das für eine Verlängerung andere schlechtere Tarife angeboten wurden als online bei o2 direkt. Man spart damit die Provisionen für die Mobilfunkhändler. Der betreffende Kunde wurde jeden Tag, teilweise mehrmals, von o2 angerufen. Im Endeffekt wurde ihm dann, trotz eindeutiger Absprache, Rabatte vorenthalten. Diese Masche ist Systemrelevat bei o2. Ich nenne so etwas organisierten Betrug für Mobilfunkhändler und Kunden.

  4. Die2 Antworten

    Übrigens sollten alle (ehemalige) o2-Kunden eure Schufa-Einträge überprüfen lassen. Da speichert o2 auch mal Sachen, die gar nicht stimmen, z.B. ein Vertrag der nie existiert hat und es löscht die alten Sachen auch nicht.

  5. Die2 Antworten

    Vielen Dank für den Beitrag. o2 ist echt das letzte. So eine Unternehmen bräuchte am besten jeden Tag eine Millardenstrafe, sonst lernen die es einfach nicht und können damit immer wieder Geld mit unwissenden verdienen. Zusätzlich kostet es nerven und wenn man sich wehren will, muss man meist den rechtlichen Weg gehen.

    Am 24.09.2018 hatten Sie trotz abweichender Vereinbarung mein DSL einfach deaktiviert gehabt und die Telekom die Schuhe geschoben, weil angeblich der Termin für den Providerwechsel am 24.09 war obwohl der um 2 Monate verschoben wurde. Kundenservice weigerte sich mir zu helfen und erst nach Einschaltung der Bundesnetzagentur haben prompt innerhalb von 4 Stunden sowohl Telefon als auch Internet wiederhergestellt. Eine Entschuldigung gab es dafür nicht. Im Gegenteil man wollte natürlich weiterhin Grundgebühren für die fast eine Woche Ausfallzeit kassieren. Dagegen hatte ich widersprochen und den Betrag zurückgebucht. Prompt kam eine unangekündigte Sperrung des mobilen Internets, ohne Einhaltung der Frist und ohne Hinweis auf Rechtsschutz das Internet und behauptet schriftlich, dass es rechtmäßig sei. Im nächsten Monat hatten Sie div. Positionen berechnet, die nie passiert seien und in der übernächsten Rechnung dann Portierungsgebühren, obwohl keine Nummer mitgenommen worden seien. Auch hier haben Sie nach Einschaltung der Bundesnetzagentur den Betrag zurückgebucht.

    Nun haben Sie am 01.07.2019 wieder mein mobiles Internet gesperrt (und das obwohl der Betrag vorher überwiesen wurde). Diesmal reicht es mir endgültig und habe direkt den Vertrag fristlos gekündigt und eine Frist zur Nachbesserung brauche ich in dem Fall nicht, da o2 ja bereits schriftlich mitgeteilt hat, dass Sie an Sperrung bei unter 75 EUR festhalten und für mich die Festhaltung des Vertrags unzumutbar sind.

    Hätte ich gewusst, dass es so weit kommt, wäre ich bereits beim Sperren meines DSL-Vertrags vor Gericht gegangen.

    An alle die das gleiche Problem mit der Sperrung haben, unter https://deineklage.de/klageregister/telekommunikation/musterfeststellungsklage-gegen-o2-wegen-sperrung/ gibt es ein Vorschlag zu Musterfeststellungsklage, weil o2 immer wieder dagegen verstößt.

  6. Denice Antworten

    Hallo, bei mir ist es genauso, Kündigung per Mail raus, Eingang wurde bestätigt und nun will keiner was davon wissen. Witzig ist nur ich habe 2 Verträge, bei dem einen ist die Kündigung durch, bei dem anderen ist die Aussage: wir haben keine Kündigung erhalten. Beide Verträge stehen in einem Schreiben.

  7. Gabriel Neumann Antworten

    Hallo,
    ich mache gerade auch so was bei O2 durch. Verträge werden nicht eingehalten, Die Ausführungen des TKG gelten nicht für O2, Portierungen werden Grundlos abgelehnt und die außerordendlichen Kündigungen hat O2 ( Einschreiben mit Rückschein ) erhalten und sicher im Papierkorb verstaut. Mich wundert, das nichts gegen solche Machenschaften unternommen wird ! Jeder kleine Gewerbetreibende spielt mit seiner Gewerbeerlaubnis wenn er sich so verhält.

    Ich denke gerade über eine Sammelklage der O2 geschädigten nach, mal schauen !

    • Natascha Antworten

      Hallo. Mir geht’s genauso. Angeblich habe ich meinen Vertrag verlängert obwohl ich eine Kündigungsbestätigung habe..

  8. Julia Antworten

    Hallo! Wir gehen jetzt auch zum Anwalt- trotz Kündigung muss ich angeblich weiter bezahlen – ohne Rechnung, einfach so!

    • Frauke Antworten

      ja, ich auch. Und die einzige Reaktion auf mein Einschreiben mit Rückschein, in dem ich die bereits im Jahr 2016 erfolgte und durch o2bestätigte Kündigung beilegte und unter Fristsetzung eine Rückerstattung der seither (also über 2,5 Jahre) unrechtmäßigen eingezogenen Lastschriften erhielt ich: eine neue Rechnung. Unfassbar.

  9. Iris Bruckmaier Antworten

    Hallo,
    ich habe Ende 2017 in einer Tchibo-Filiale in München einen Vertrag mit “Tchibo mobil” unterzeichnet und
    bekam aber keine Vertragsunterlagen und auch danach nie welche nach Hause geschickt. 1 Woche später
    habe ich in der Filiale nochmal nachgefragt und die haben mir gesagt, es gibt keinen Vertrag.
    Überraschend bekam ich dann am 28.2.18 mit der Post eine Mahnung von EUR 12,49, aber vorher nie eine
    Rechnung und auch keine Passwort bzw. Info, dass ich Rechnungen im Internet abrufen kann. Daraufhin
    habe ich die Antrags- bzw Vertragsunterlagen schriftlich angefordert und gleichzeitig zum nächstmöglichen
    Termin gekündigt. Der von mir unterschriebene Antrag kam zwar relativ schnell, aber eine schriftliche
    Kündigungsbestätigung habe ich bis dato nicht erhalten. Ich habe inzwischen 4 mal telefonisch nachgefragt,
    aber jedesmal wurde ich taktisch abgewimmelt. Am Samstag (17.3.) bekam ich von Real Solution
    (Inkasso-Büro v. Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, München) dann die Aufforderung per Post, dass
    ich die Hauptforderung nebst Verzugszinsen, Nebenforderung und Inkassovergütung bezahlen solle. Die
    Forderung ist EUR 78,85!!!
    Fazit: Erst postalisch keine Rechnungen, dann Ende Febr. 2018 eine Mahnung und 17 Tage später schon
    der Brief v. Inkassobüro. Da ist doch was faul oder?

    Meine Frage: Wie soll ich nun weiter vorgehen????
    Mfg.
    Iris Bruckmaier

  10. Phil Antworten

    Hallo, vielen Dank für den Artikel, der hat mich heute, zusammen mit anderen Berichten (mit etwas Glück) vor Schlimmerem bewahrt!

    Kann hier vielleicht meine eigene Erfahrung teilen:
    Ich wollte eigentlich, nachdem mein alter DSL-Vertrag mit 1&1 abgelaufen ist, bei O2 einen Nachfolgevertrag abschließen: O2 DSL M ohne Laufzeit, 140€ Ersparnis durch keine Anschlussgebühr und 15€/Monat für 6 Monate, ein gutes Angebot. Hab also online meine Daten eingegeben und wollte dann noch per Telefon den fehlenden Adresszusatz (eine Apt-Nr.) angeben und eine Frage bzgl. dem Vorgängervertrag klären. Erstmal zwei Mal in der Warteschleife gewartet mit Verbindungsunterbrechung nach automatische Ansage “Außerhalb der Bürozeiten, Mo-Fr ab 7 Uhr” – Anrufe waren aber um 7.20 Uhr und 7.40 Uhr. Naja, ärgerlich aber vielleicht einfach nicht mehr aktuell.

    Habe dann kurz nach 8 Uhr doch eine freundliche Mitarbeiterin erreicht, die daraufhin den Adresszusatz eingetragen hat und die Frage zum 1&1 Vertrag abgeklärt hat (keine Rufnummernmitnahme da zu kurzfristig vor Vertragsende – kein Problem).

    Dann kam allerdings kurz vor 9 Uhr per E-Mail ein Vertrag, in dem die Vorteile aus dem Online-Angebot (da keine Anschlussgebühr 49.90€ und 15€ Ersparnis in den ersten 6 Monaten = 140€) komplett fehlten. Hab also nochmal angerufen (da man auf E-Mails nicht antworten kann), wurde von einer Mitarbeiterin mit einer weiteren Mitarbeiterin verbunden, die mir eifrig zugestimmt hat, dass das Angebot natürlich gilt und dass sie das für mich korrigiert.

    Also erleichtert an die Uni gefahren. Dann hab ich allerdings in einer Pause entdeckt, dass eine weitere E-Mail “Willkommen bei O2” mit Anhängen angekommen war, in der schon wieder in den Vertragsinformationen das Online-Angebot (140€ Ersparnis) nicht enthalten war.

    Also von der Uni aus wieder in die Warteschleife (es gibt keine Kontaktmöglichkeit per E-Mail zum Kundenservice), diesmal eine eher genervte Mitarbeiterin erwischt, die tatsächlich meinte, auf dem Blatt Vertragsinformationen würden nur die Standard-Tarifinformationen aufgelistet, nicht aber die Vergünstigungen, und das wäre “gesetzlich” so vorgeschrieben. Das das Quatsch ist wusste ich natürlich, dachte aber die Mitarbeiterin hat vielleicht einen schlechten Tag und versteht nicht den Unterschied zum sog. Kombi-Vorteil (Vergünstigung, wenn man auch einen O2 Mobil-Vertrag hat, was wohl tatsächlich nur gutgeschrieben wird).

    Also nach Hause und dort wieder in die Warteschleife, diesmal einen freundlichen Mitarbeiter erwischt, der mich dann an eine ebenso freundliche Mitarbeiterin weitergeleitet hat. Diese hat dann in den Vertrag geschaut, zahlreiche Probleme festgestellt und dann erfolglos “versucht”, das zu beheben, die Änderung war aber angeblich vom System her “im aktuellen Schritt” nicht mehr möglich. Mir wurde aber telefonisch versichert, dass es dann nach Anschluss *selbstverständlich* eine entsprechende Gutschrift gibt bzw. die erste Rechnung ja ohnehin erst 3 Wochen nach Vertragsabschluss erfolgt und sie sich höchstpersönlich darum kümmern wird (nach einigem Schimpfen auf die Kollegin, die das “verbockt” hat).

    Erstmal erleichtert, aber dann hat es doch etwas in mir rumort. Kann es wirklich sein, dass so viele verschiedene Mitarbeiter, deren täglich Brot solche Verträge sind, so viele Fehler machen bzw. falsch Auskunft geben? Durch das völlige Fehlen von E-Mails habe ich keine Möglichkeit, die Ankündigung der Mitarbeiter nachzuweisen. Muss mich also blind darauf verlassen, dass die letzte Mitarbeiterin hinbekommt, was allen davor irgendwie nicht möglich war… Etwas misstrauisch hab ich mir die Widerrufsfrist angeschaut, und oh Wunder!, bis zwei Wochen nach Vertragsabschluss. Würde ich bis zur 1. Rechnung warten, wäre die Widerrufsfrist verstrichen und ich hätte keinerlei Nachweis, dass ich die 140€ Ersparnis wirklich telefonisch versprochen bekommen habe.

    Also erst mal gegoogelt und unter anderen diese Seite gefunden, von Telefonmaschen, ungewollten Verträgen und Vertragszusätzen, völligem Ignorieren von Kündigungen bis hin zu diesem Bericht war alles dabei. Habe noch am gleichen Tag des Auftrags zwei E-Mails ans Pflicht-Impressum & Kündigungs-Adresse zum Widerruf geschrieben und schicke morgen noch ein Einschreiben mit Rückschein ab. Außerdem noch die Telekom beauftragt. Ist zwar teurer, aber vielleicht/hoffentlich mit weniger Irreführung verbunden & mit der Möglichkeit zur E-Mail Korrespondenz. Außerdem hab ich die Hoffnung, dass sie für den eigenen Auftrag vielleicht die Leitung für O2 blockieren (da O2 auf die Telekom zur Freischaltung angewiesen ist), so dass ich so aus dem Schlamassel noch ohne Anwaltskosten und Schlichterstelle raus komme.

    Vielen Dank nochmal, hoffe bei mir wird es keine unendliche Geschichte und mein fristgerechter Widerruf (gleicher bzw. nächster Tag) wird nicht ignoriert…

  11. Hubert Rehberger Antworten

    Ich war 19 Jahre hochzufriedener Kunde bei Eplus / BASE bis zur Übernahme von O2. Danach war nur noch das blanke Chaos. Ich erspare mir hier Einzelheiten zu berichten, bin nun glücklicherweise raus aus dem Vertrag, musste aber dennoch bis zum offiziellen Vertragsende durchhalten, da alle Versuche eine Sonderkündigung geltend zu machen, einfach ins Leere liefen. Unabhängig von der vom Autor beschriebenen Sachlage, alleine die Tatsache, dass O2 in der Regel sämtliche Anschreiben, selbst per Einschreiben versendet, einfach ignoriert, ist schon der Gipfel.

  12. Anonymous Antworten

    Wie kann man bloß immer so rumheulen. Ich denke mal, wir sind uns alle einig, dass KEIN Mitarbeiter eines Mobilfunkunternehmens einfach mal willkürlich einem Kunden, mit dem er eigentlich nichts zu tun hat, ein Surf Upgrade aufbucht. Denn das geht nicht anders, entweder der Kunde macht es selbst in der App, oder es wird direkt im Kundenkontakt bestellt.
    Da ich selbst o2 Kunde bin, kenne ich die App, und ich weiß das es mal schnell gehen kann mit einer Buchung, die man vielleicht nicht machen wollte. Aber sich dann über ein Unternehmen zu beschweren, nur weil man (und in diesem Fall beziehe ich mich auf den Autor) unfähig ist, eine App zu nutzen, darüber kann ich nur lachen. Vielleicht sollten Sie, Herr Kunze, sich mal etwas genauer mit der heutigen Technik auseinander setzen. Oder sich nochmal überlegen, ob ein Smartphone mit entsprechendem Datenvolumen wirklich das richtige für Sie ist. Wie wärs mit einem Nokia 3310? Das bietet o2 jetzt auch an, und die App kann man da gar nicht verwenden – also auch nichts falsch machen.

    Bin ja gespannt, ob der “Autor” sich hier auch äußert. Meine Vermutung ist ja weitaus eher, dass man hier ebenfalls ignoriert wird, aber meine Erfahrungen mit o2 waren in den letzten 15 Jahren nichts anderes als positiv.

    • François Antworten

      Meine Vermutung ist ja, daß es sich bei diesem Poster um ein Mietmaul von ohtwoo handelt.

    • OhhhTwoooo Antworten

      Ja, so ein “Experten” Hansel, die ja gelegentlich einmal im Jahr von O2 auf eine Kaffeefahrt eingeladen werden. Die kommen immer in anderen Foren aus Ihren Löchern, wenn die bei O2 in der community die Kunden schon beleidigt haben.

  13. Udo Fischer Antworten

    Bei mir ist es die zu Telefonica/02 gehörende “Blau”, die mich seit einem halben Jahr mit Rechnungen und Mahnungen verfolgt, obwohl ich keinerlei Vertrag mit denen habe. Meine Einschreiben mit Rückschein (!) sowie diverse emails blieben unbeantwortet.
    Als nächstes werde ich wohl meinen Rechtschutz einschalten.
    Da es mit der Telefonica und ihren Unterfirmen offensichtlich weitverbreitete Probleme gibt, frage ich mich ob es
    nicht mal an der Zeit wäre, über WISO, Frontal 21 oder ähnliche TV-Formate diese Dinge an die Öffentlichkeit zu tragen damit die Praktiken dieser Firmen ein Ende finden

  14. Victor Hahn Castell Antworten

    Guter Artikel über die Story, danke! Telefonica ist mir auch als reichlich wirr bekannt – aber da sind unter den Telcos beileibe nicht die Einzigen.

    Mein Tipp gegen offensichtlich unberechtigte Forderungen: Einfach Lastschrift widerrufen. Glücklicherweise ist man hier als Kunde am deutlich längeren Hebel.

  15. François Antworten

    Wer Rechtsschutz versichern will, sollte sich erst mal mit dem Begriff “Karenzzeit” auseinandergesetzt haben.
    Und mit dem Umstand, daß Rechtsschutzversicherungen gerne ihrerseits Verträge kündigen, wenn sie es leid sind, andauernd Kostentragungszusagen treffen zu müssen, weil O2 schon wieder Sch… gebaut hat und ihr Vertrag (“Police”) mit einem nur Miese macht, weil vll. die Beweislage nicht so klar ist oder weil O2 nicht zahlt. Außerdem verpetzen sie einen dann bei ihren Konkurrenten.

    Ansonsten kann man Anwälte auch ohne Rechtsschutz mandatieren. Bei einer so klaren Rechts- und Sachlage ist die Obsiegensaussicht nur von dessen Kompetenz abhängig. Und zahlen wird der Gegner den Schaden, die außergerichtlichen und die gerichtlichen Verfahrenskosten.

    Und wer den formalen Krempel einigermaßen beherrscht, kann auch selber klagen. Er hat im Obsiegensfalle dann Aufwandsersatzansprüche gegen den Beklagten. Zwar nicht ganz in der Höhe, in der Anwälte das dürfen, aber wer über einem Schriftsatz einige Stunden Mühewaltung glaubhaft macht, kann dafür auch was einstellen.

  16. toni dantzer Antworten

    Genau das waren/sind auch unsere Erfahrung mit O2.
    Ebenso wie der Beitragsautor haben wir den Klageweg beschritten.
    Das ist der einzige Weg mit diesem Sauhaufen O2 umzugehen.

  17. Lutz Antworten

    Genau das ist mir auch passiert! 02 reagiert auf keinerlei Schreiben und zieht das Geld ein. Diesen modernen Raubrittern muss das Handwerk gelegt werden!

  18. Thomas Othmer Antworten

    Vielen Dank Herr Kunze für den sehr interessanten und informativen Bericht. Ich habe ihn sofort an meine Schwägerin und Ihre Freundin weitergeleitet, die Beide ebenfalls unter Einschaltung eine RA gegen O2 vorgehen. Sowohl Ihre Erfahrung und Internetrecherche, als auch die ziemlich nahe Betroffenheit hinterlassen bei mir den Eindruck, dass es weit über einen Einzelfall hinausgeht.
    Viel Erfolg und ich denke Sie werden uns auf dem laufenden halten 🙂

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