Dossier | WGF AG

Nachrichten von WGF: Quoten-Angebot in nächsten Wochen

WGF-Gläubiger können ihre Forderungen erst nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden. Ein Quoten-Angebot soll in den nächsten Wochen kommen.

Die insolvente WGF AG hat heute Nachrichten veröffentlicht, wie es nun weitergehen soll: In den kommenden Wochen werde ein Insolvenzplan ausarbeitet, der die Sanierung des Unternehmens vorsehe, und den Gläubigern eine Quotenzahlung auf ihre Forderungen anbiete. Zur Höhe der Quotenzahlungs-Angebotes könne noch nichts gesagt werden.

Zu den Gläubigern gehören auf Grund der Insolvenzanmeldung auch die Anleihen-Investoren. Der Insolvenzlan werde den Gläubigern auf einer Gläubigerversammlung nach Insolvenzordnung zur Abstimmung gestellt, hieß es in einer Mitteilung. Bernd Depping, seit acht Tagen Sanierungsvorstand der WGF AG, kündigte an, die WGF werde sich zunehmend aus dem bisherigen Kerngeschäft, dem Handel mit Immobilien, zurückziehen. Dies solle zum einen durch den schonenden und “auf der Zeitachse gestreckten Abverkauf der Bestandsimmobilien erfolgen”, den der Insolvenzplan ermöglicht. Ziel sei es, daraus möglichst hohe Kaufpreise zu erzielen.

WGF-Sanierungsvorstand Depping: “Aktuell sind Werte des Immobilienbestandes unter Druck”

„Aktuell sind Werte des Immobilienbestandes aufgrund des Insolvenzantrags unter Druck, daher wären kurzfristig lediglich geringe Preise zu erzielen. Wir wollen jedoch nicht unter Wert verkaufen, das kann nicht im Interesse der Gläubiger liegen“, wurde Bernd Depping in der Mitteilung zitiert. Er wies die Gläubiger der WGF AG darauf hin, dass sie ihre Forderungen erst nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden könnten. Der entsprechende Beschluss werde vom zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf veröffentlicht.

Da Anleihegläubiger nicht der WGF nicht namentlich bekannt seien, wurden sie erneut gebeten, sich über die Homepage des Unternehmens “im eigenen Interesse zu registrieren”. Bernd Depping: “Wir können dann gezielter über die Eröffnung des Verfahrens informieren, die entsprechenden Formulare zur Anmeldung der Forderung oder auch die Einladung zur Gläubigerversammlung verschicken“, so der der Sanierungsvorstand der WGF.

Depping begrüßte die Ankündigung einiger Anleger-Anwälte, nach Schuldverschreibungsgesetz einen gemeinsamen Vertreter zu wählen: „Ein professioneller Ansprechpartner, der die Interessen bündelt, spart Ressourcen und erhöht die Effizienz bei der Ausarbeitung des Insolvenzplans“, so Depping. Der Sanierungsvorstand der WGF AG  erklärte zudem, dass der Nominalwert der ausstehenden Anleihen rund 200 Millionen Euro betrage und „keineswegs übertriebene 450 Millionen Euro und mehr“.

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