Keine neue Gesundheitskarte? Was beim Arzt passiert

Die alte Krankenkassen-Chipkarte hat seit 1. Januar 2015 ausgedient. Kassenpatienten müssen als Versicherungsnachweis die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen., egal ob von AOK, Barmer, DAK. Doch einige Krankenversicherte haben aus unterschiedlichen Gründen noch keine eGK., vielleicht ist sie verloren gegangen, wurde gestohlen. Was tun? Eine Behandlung ist auch ohne eGK möglich, schreibt 1a.net.

Papiernachweis statt Gesundheitskarte

Versicherte können bei ihrer Krankenkasse einen Ersatznachweis der Versicherung anfordern. Dieser wird oft in Papierform ausgestellt. Dies gilt ebenso als Versicherungsnachweis beim Arztbesuch, sorgt allerdings dort unter Umständen für mehr Aufwand, weil Patientendaten umständlich eingetippt werden müssen.

Behandlung ohne Gesundheitskarte

Selbst ohne Versicherungsnachweis ist die Behandlung möglich und kann zumindest bei Kassenärzten nicht abgelehnt werden. Allerdings ist hier einiges zu beachten, damit Versicherte nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

10 Tage Frist für Versicherungsnachweis

Innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung muss ein Versicherungsnachweis nachgereicht werden (in Form der eGK oder als Papiernachweis). Dann kann der Arzt wie gewohnt mit der Kasse abrechnen. Wer die 10-Tages-Frist verpasst, muss die Behandlungskosten zunächst selber auslegen. Dafür stellt der Arzt eine Rechnung aus. Der Rechnungsbetrag kann zurückerstattet werden (vom Arzt), wenn bis zum Ende desselben Quartals (der Behandlung) ein Nachweis nachgereicht wird. Dann erhält der Versicherte den zuvor überwiesenen Rechnungsbetrag vom Arzt zurück – die Kasse übernimmt die Rechnung nicht. Der Arzt rechnet dann erst mit der Kasse wie gewohnt ab.

Wer auch bis Quartalsende keinen Versicherungsnachweis vorgelegt hat, bleibt auf den Behandlungskosten sitzen. Besonders problematisch ist das, wenn die Behandlung gegen Ende des Quartals stattfindet. Dann ist nur wenig Zeit, den geforderten Nachweis rechtzeitig vorzulegen. Dies kann eine enorme finanzielle Belastung darstellen. Je nach Behandlung können vier- bis fünfstellige Beträge zusammen kommen, beispielsweise im Krankenhaus.

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