Immobilienmakler: Per Widerruf Provision zurück

Am 13.06.2014 tritt u.a. tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie sowie die Änderung des Wohnungsvermittlung-Gesetzes in Kraft. Kunden von Immobilienmaklern (Mieter, Käufer) steht dann unter bestimmten Voraussetzungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Greift es, können sie möglicherweise selbst bei einer erfolgreichen Vermittlung Provision/ Courtage verweigern oder zurückfordern.