FINBLOG.de – Aktuelle Notizen vom Finanzjournalist Andreas Kunze

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28. April 2005
Bild und das Urheberrecht

In den Blogs kocht gerade die Diskussion hoch, ob die Bild einfach so “Wir-sind-Papst”-Fotos und -Montagen von Internetseiten für die Geschichte “Schlagzeile wird Kult” verwenden durfte (s. etwa hier oder hier. Angeblich soll sie das getan haben, ohne sich eine Genehmigung besorgt zu haben.

Dazu nur ein paar Gedanken, da ich regelmäßig mit Urheberrecht und Urheberechtsverletzungen zu tun habe.
1) Das Urheberrecht an einem Werk muss nicht “angemeldet” werden, es entsteht mit dem Schöpfungsakt automatisch. Es gilt lebenslang und ist nicht übertragbar.
2) Eins der wichtigsten Urheberrechte ist der Anspruch darauf, als Urheber gekennzeichnet zu werden.
3) Das Werk darf grundsätzlich ohne Zustimmung des Urhebers nicht verändert werden.
4) Eine wichtige Einschränkung des Urheberrechts ergibt sich aus dem sog. Zitationsrecht. Teile eines Werkes können in neuen Werken verwendet werden. Inwieweit das auch bei Bildern gilt, ist immer wieder umstritten. Eine ganz gute Darstellung zu diesem Thema gibt es hier. Das berühmte Emma-Urteil hat der Verwendung von Bildern enge Grenzen gesetzt.
5) Verstöße gegen das Urheberrecht lösen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche aus, zudem können sie strafrechtlich verfolgt werden. Die zivilrechtlichen Ansprüche lassen sich im Strafverfahren geltend machen.
6) Handelt es sich bei einem widerrechtlich verwendeten Bild etwa um ein Portrait, können noch Ansprüche wegen Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild hinzukommen.
7) In der Presse sind auch Gegendarstellungsansprüche denkbar, wenn z.B. der Eindruck erweckt wird, die betreffende Person habe sich für jene Zeitung fotografieren lassen.

Mal ganz allgemein gesprochen: Würde eine Zeitung Werke von mir ohne Genehmigung, sei es Text oder Bild, verwenden, dies auch noch vor allem zum Zwecke der Eigenwerbung, würde ich eine ziemlich hohe Rechnung schicken.

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Kommentare

Kommentar von RalfA am 28.4.2005 um 21:33

Ich glaube hier kommt ein noch wesentlicherer Aspekt hinzu. Ungewollte Berühmtheit.
Veröffentliche ich ein Foto von meinem Gesicht ine einem Weblog, kann ich davon ausgehen das dies dann zwar reintheoretisch von jedem eingesehen werden kann. Aufgrund der Masse an Webseiten im Internet die Wahrscheinlichkeit doch recht sehr gering ist das man damit eine breite Masse an Menschen erreicht. Man kann also davon ausgehen, dass nur ein geringer Teil (die Leser des Weblogs) das Foto sehen.
Weiterhin ist es natürlich auch nicht unerheblich WO das Foto erscheint. Bin ich mit der Veröffentlichung in einem Webnlog noch einverstanden, so kann es durchaus kritisch sein wenn das gleiche Foto in einer, sagen wir mal, rechtsradikalen Zeitschrift abgebildet wird. Der Leser der Zeitung könnte den Eindruck bekommen das die Abgebildete Person die Inhalte der Zeitung befürwortet.
Sofern ich weiß, muss die Veröffentlichung von Personen auch von der gezeigten Person genehmigt sein. Zumindest solange es sich nicht um eine Person des öffentlichen Interesses handelt. Da dies im dem oben genannten Bild-Artikel nicht der Fall ist, kann man noch zusätzlich Verletzung von Persönlichkeitsrechten geltend machen.

Die Aufregung in der Blogsphäre geht also weniger um das Klauen von Bildmaterial (das wäre ärgerlich), sondern darum das eine Person (Pia) sich plötzlich einer ungewollten Öffentlichkeit ausgesetzt sieht. Das ist nicht mehr nur ärgerlich, dass ist eine handfeste Sauerei.

Kommentar von AKU am 29.4.2005 um 9:56

@Ralf:Das Recht am eigenen Bild (§22 Kunsturhebergesetz), ein Persönlichkeitsrecht,kann eingeschränkt sein, wenn es sich um eine relative oder absolute Person der Zeitgeschichte handelt.In diesem Fall trifft m.E. beides nicht zu. Zumal auch noch der Eindruck entstehen konnte, die Blonde habe sich extra für die Bild fotografieren lassen.
Eine wichtige EU-Entscheidung zum Persönlichkeitsrecht ist hier zu finden: http://www.prinzlaw.com/actual_news.htm

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[...] :03 Uhr

Bild/Axel-Springer-Verlag hat jetzt die Rechnung fürs Bild erhalten, das offensichtlich ohne Genehmigung verwendet worden war. Man kann es auch so sagen: Eine Schlagzeile wurde Kult – ein [...]

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