Gestohlen, geraubt: Wann und wie Versicherungen für den Handy-Verlust aufkommen

Manche Handys sind einfach zu mobil: Sie werden gestohlen, mitunter auch geraubt. Welche Versicherung dann hilft, wann sogar die Hausratversicherung für das verschwundene Smartphone aufkommt, erkläre ich hier.

Die so genannte “Außenversicherung” der weit verbreiteten Police für den Hausrat ist vielen Verbrauchern unbekannt. Sie bedeutet: Geht der Hausrat auf Reisen, dann kommt der Versicherungsschutz mit. Der Ersatz ist meist auf zehn Prozent der Versicherungssumme begrenzt, die absolute Obergrenze liegt in der Regel bei 10.000 Euro. Wer auf der Straße beraubt wird, kann nach den Regeln der”Außenversicherung” ebenfalls auf Ersatz von der Hausratversicherung pochen. Dabei ist die Definition von Raub zu beachten: Der Hausrat, zum Beispiel das Handy, muss mit Gewalt entwendet worden sein. Der Krafteinsatz des Räubers muss dabei so groß gewesen sein, dass ein kleiner Widerstand überwunden wurde. So entschied der  Versicherungsombudsmann (Az: 2054/02-B). Ein Trick- oder Taschendiebstahl wäre kein ersatzpflichtiger Schaden.

Raub des Handy versichert, Diebstahl nicht

Haben also Opfer den Verlust des Handys erst gar nicht bemerkt, wäre das als nicht versicherter Diebstahl einzustufen. “Gab es indes eine Rangelei darum, bei der das Handy schließlich aus der Hand gerissen wurde, kann man von einem versicherten Raub ausgehen”, sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Katia Genkin. “Hilfreiche wäre es, wenn z.B. Freunde das bestätigen können oder Videoaufzeichnungen der Szene zur Verfügung stehen.”

Die Frist für eine Schadensmeldung in der Hausratversicherung

Eine Schadensmeldung bei der Hausratversicherung muss wie Anzeige bei der Polizei generell schnellstmöglich erfolgen (“Obliegenheiten”). Wer an einem normalen Wochenende Raub-Opfer einer der offenbar mittlerweile häufigen “Antänzer-Banden” wird, sollte sowohl Anzeige bei der Polizei als auch die Schadensmeldung bei der Hausratversicherung ohne größere Verzögerung machen, rät Rechtanwältin Genkin.

Erstattet wird in der Hausratversicherung der Neuwert. Das ist nicht unbedingt der Preis, den jemand einst für das Handy bezahlt hat. Es ist der Preis, der derzeit für ein neues Gerät gleicher Güte am Markt üblich ist. Wer eine spezielle Handyversicherung hat, bekommt meist nur den geringeren Zeitwert – je nach Bedingungen schon bei einfachem Diebstahl.

Handy gestohlen – was sollte man sofort tun?

1. Ortungsversuch: Als erstes sollte man das vermisste Handy anrufen. Klingelt es dann in der Nähe, war die ganze Aufregung umsonst. Falls niemand abnimmt: Schicken Sie eine SMS mit Ihren Kontaktdaten. Es besteht immer noch die Chance, dass ein ehrlicher Finder sich meldet. Falls der Rufton des Handys auf lautlos eingestellt ist, bringt der Trick mit dem Anruf einen natürlich nicht weiter. Aber vielleicht könnte eine Suche per Bluetooth-Funkverbindung klappen, wenn diese Funktion beim Handy aktiviert ist. Mit einem Computer, der über Bluetooth verfügt, durchsucht man die Umgebung nach weiteren Bluetooth-Geräten. Erscheint das Handy, kann es nur wenige Meter entfernt sein. Auch über eine Ortungs-App kann das Gerät unter Umständen wiedergefunden werden.

2. Passwörter ändern: Ändern Sie schnellsten das Passwort Ihres Accounts, etwa Google bei Android-Handys. Sollten Sie vermuten, dass Unbefugte Zugriff auf eins oder mehrere Ihrer Internet-Konten haben, informieren Sie Ihre Freunde und Bekannten, deren E-Mail-Adresse Sie gespeichert haben. Ist es bereits zu spät und Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihre Mail-Konten, weil die Passwörter bereits geändert wurden, dann sperren Sie alle Bankkonten und Kreditkarten, die Sie im Internet für Bezahlvorgänge verwendet haben, ebenso wie das Paypal-Konto, falls vorhanden.

3. SIM-Karte sperren: Falls die Suche nach dem Handy erfolgslos war, lassen Sie die SIM-Karte Ihres Handys sofort sperren. Das geht telefonisch unter der Nummer 116 116. Sie können das Gerät dann nicht mehr anrufen, Unbefugte können dann aber auch nicht mehr über Ihren Anschluss telefonieren. Für das Entsperren oder für eine neue SIM-Karte fallen aber in der Regel Gebühren an. Man kann seine Karte auch über das Online-Kundenportal selbst sperren. Zum Sperren benötigt man meist die folgenden Angaben: Handyrufnummer, SIM-Kartenrufnummer, Kundennummer und Kundenkennwort.

Es ist ratsam, die notwendigen Daten aus den Vertragsunterlagen zu notieren und für den Notfall griffbereit zu halten. Die SIM-Kartennummer ist ebenfalls auf der SIM-Karte vermerkt, die im Handy steckt. Laut ARAG Rechtsschutzversicherung bleiben durch den Verlust eines Handys aber sowohl die Handynummer als auch das Guthaben einer Prepaid-Karte erhalten. Diese Informationen sind beim Mobilfunkanbieter gespeichert, nicht auf dem Handy selbst.

INFO:Raub wird härter bestraft als Diebstahl

Für die Bestrafung der Täter ist es ebenfalls von erheblicher Bedeutung, ob von einem Diebstahl oder einem Raub ausgegangen wird. Das Strafmaß beträgt bei einem Diebstahl (§ 242 StGB) bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe. Ein Raub (§ 249 StGB) hingegen gilt nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Eine Geldstrafe ist also nicht möglich. “Die härtere Strafe würde auch jene treffen, die den Raub unterstützt haben; sie können wegen Beihilfe bestraft werden”, sagt der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter. 

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