Wahl des Ehenamen: Was heute alles möglich ist

Landauf, landab läuten im Wonnemonat Mai die Hochzeitsglocken. Den ersten großen Streit zwischen den Brautleuten verursacht aber mitunter schon die Frage, wie sie als Eheleute heißen sollen. Das Paar hat da ein paar Wahl-Möglichkeiten, den Ehenamen zu bestimmen. Ich gebe einen Überblick.

Ehenamen-Wahl 1: Beim Namen ändert sich (vorerst) nichts

Trifft das Brautpaar beim Standesamt keine Entscheidung über den zukünftigen Familiennamen, so behält jeder automatisch den Nachnamen, den er vor der Eheschließung geführt hat. Das Ehepaar kann sich in einem solchen Fall jederzeit noch nach der Hochzeit zur Namensänderung entschließen, also nachträglich. Hierfür genügt – ein weiterer – gemeinsamer Gang zum Standesamt, bei dem lediglich ein Formular unterschrieben werden muss. Die nachträgliche Änderung beim Ehenamen ist also möglich.

Ehenamen-Wahl 2: Geburtsname als Ehename

Nimmt die Frau mit der Heirat den Nachnamen ihres Mannes an, so wird dieser der gemeinsame Familienname. Auf Wunsch können sich die Brautleute auch für den Geburtsnamen der Frau entscheiden. Eine Zeit lang konnte allein der Geburtsname des Ehepartners angenommen werden. Schon im Jahr 2004 entschied aber das Bundesverfassungsgericht (BverfG): Auch der Nachname, der in einer früheren Ehe erworben wurde, kann bei erneuter Heirat zum Ehenamen werden (Az: 1 BvR 193/97).

[toggle title_open=”Ein Beispiel:” title_closed=”Ein Beispiel” hide=”yes” border=”yes” style=”default” excerpt_length=”0″ read_more_text=”Read More” read_less_text=”Read Less” include_excerpt_html=”no”]Frau Sommer und Herr Winter heiraten, wodurch Frau Sommer den Nachnamen ihres Mannes angenommen hat. Nach ihrer Scheidung behalten beide den Namen Winter bei. Jetzt will Frau Winter noch einmal den Bund fürs Leben schließen, und zwar mit Herrn Herbst. Bisher konnte das Brautpaar nur Herbst oder Sommer zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Durch das Urteil haben sie jetzt auch die Möglichkeit, Winter als gemeinsamen Nachnamen zu wählen. Denn nach Meinung der Richter ist der angeheiratete Name ein Teil der eigenen Persönlichkeit, wie nach langem Rechtsstreit entschieden wurde (gut, wenn bei so etwas eine Rechtsschutzversicherung hat).

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Ehenamen-Wahl 3: Der gekoppelte Name

Entgegen der weit verbreiteten Vorstellung ist es nicht möglich, aus den Geburtsnamen beider Partner einen neuen, gemeinsamen Familiennamen zu bilden. Aus Werner Krause und Julia Schulz kann also nie das Ehepaar Krause-Schulz werden. Hatte allerdings einer der Partner schon vor der Eheschließung einen Doppelnamen, so kann dieser ausnahmsweise zum Familiennamen bestimmt werden. Neben der Möglichkeit des Partners, den Namen des anderen nach der Hochzeit anzunehmen, so kann er seinen Geburtsnamen dem gemeinsamen Ehenamen beifügen. Ebenso kann der Ehename aus einer früheren Ehe beigefügt werden. Dies ist ebenfalls nachträglich nach der Heirat möglich.

Wichtig zu wissen: Dreifachnamen sind unzulässig, wie das Bundesverfassungsgericht am 5. Mai 2009 entschieden hat. Es sei das gesetzgeberische Ziel, lange und impraktikable Familiennamen wie „Meier-Schumacher-Albrecht“ zu verhindern (Az:1 BvR 1155/03).

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