DKB: Bearbeitungsgebühren-Anspruch verjährt

Die Deutsche Kreditbank (DKB) hat ebenfalls die Forderung eines Finblog-Lesers zurückgewiesen, Kredit-Bearbeitungsgebühren zu erstatten. Allerdings hat die DKB gar nicht lange lamentiert, ob denn Bearbeitungsgebühren überhaupt zulässig sind. Sie hat vielmehr bei dem 2008 abgeschlossenen Kredit auf die Verjährung verwiesen. Das ist generell zulässig, weshalb vor allem Kreditkunden mit in 2009 abgeschlossenen Kredit-Verträgen noch etwas tun sollten, um die Verjährung zu verhindern.

Zurück zur DKB. Sie wies die Forderung zurück, ohne mit einem Wort darauf einzugehen, ob sie generell einen Anspruch auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr sieht:

Der Privatdarlehensvertrag wurde im Jahr 2008 geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt wurde bekanntermaßen auch die Bearbeitungsgebuhr erhoben. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr – der einzig auf die rechtliche Anspruchsgrundlage der ungerechtfertigten Bereicherung gestutzt werden könnte – ist damit verjährt Denn die regelmäßige gesetzlich Verjährungsfrist betragt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Diese Frist ist bereits abgelaufen, da sie mit Abschluss des Jahres zu laufen begann, in dem der Dartehensvertrag geschlossen wurde. Ein Zahlungsanspruch wäre damit vor Gericht nicht mehr durchsetzbar. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir unter diesen Umstanden keine Veranlassung dafür sehen, die Bearbeitungsgebühr auszuzahlen.

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Das ist, wie gesagt, in rechtlich in Ordnung. Man könnte zwar die Frage stellen, ob der Verjährungsbeginn bei ungerechtfertigter Bereicherung wirklich in dem Jahr sein muss , in dem der Kreditvertrag geschlossen und die Bearbeitungsgebühr gezahlt wurde.  Vereinzelt ist unter Juristen die Meinung zur hören, die Verjährungfrist laufe erst erst, wenn der Kreditvertrag insgesamt beendet wurde. Der Bundesgerichtshof urteilte aber in einem Fall zu Darlehensverträgen und einem Disagio (Urteil vom 15. 6. 2010 – XI ZR 309/09):

Da die Verpflichtung des Kreditnehmers zur Zahlung des Disagios im Zeitpunkt der Kreditauszahlung, hier am 28. September 1998 (vgl. dazu nachstehend unter 2 b bb), sofort fällig und sogleich im Verrechnungswege erfüllt wird (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2000 – XI ZR 200/99, WM 2000, 1243, 1244 m. w. N.), ist auch der Bereicherungsanspruch der Kläger zu diesem Zeitpunkt in vollem Umfang entstanden (vgl. Senat, Urteil vom 14. September 2004 – XI ZR 11/04, WM 2004, 2306, 2308).

Bearbeitungsgebühren zurückzufordern für Kreditverträge aus 2008 und davor, dürfte somit m.E. schwer werden, wenn eine Bank wie die DKB sich auf Verjährung beruft.

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6 Gedanken zu „DKB: Bearbeitungsgebühren-Anspruch verjährt

  1. Ebbenuts Antworten

    Hallo, ich habe die Bearbeitungsgebühr von der DKB bekommen aber ohne die Zimsen dafür. Läuft dafür auch die Verjährung oder sind die Zinsen extra zu betrachten, da die DKB ja anerkannt hat, dass die Bearbeitungsgebühr zu Unrecht war.

    LG Ebbe

  2. Nina Antworten

    Hallo,

    ich durchforste meinen Kreditvertrag von 2012 und da gibt es keine genaue Summe bzw. Prozentzahl der Bearbeitungsgebühr bei der DKB, wie kann ich die genau herausfinden?

  3. Sundancere20j Antworten

    Die Verjährung beginnt jedoch erst mit dem Moment, wo ich von etwas Kenntnis erlange. Wenn ich nun erst im August nach der ausführlichen Presseberichterstattung auf dieses Thema aufmerksam geworden bin, kann sich der Darlehensgeber auf die Verjährung nicht berufen. Ich würde die DKB darauf hinweisen, in Verzug setzen und nach verstreichen der Frist einen Anwalt aufsuchen.

    Das mache ich momentan mit der SWK Bank. Jedoch hat dieses erstmal ihr Standardablehnungsschreiben versandt, was eine Klageerhebung leichter macht.

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