Degussa Bank: Selber schuld, wer uns nicht verklagt hat

Um Kreditbearbeitungsgebühren ist es ruhig geworden. Jedenfalls in den Medien. Viele Bank-Kunden indes versuchen immer noch, das Geld zurück zu erhalten. Wie wird dabei das Thema Verjährung gehandhabt? Schließlich war der 31.12.2014 Stichtag für Alt-Ansprüche.

Die Degussa-Bank macht inzwischen öffentlich, dass es keinerlei Kulanz für Kunden gibt, die möglicherweise glaubten, ein Brief an die Bank würde schon reichen.

“Zur Hemmung der Verjährung reichte es nicht aus…”

Die Degussa-Bank hat auf ihrer Website klargestellt (https://www.degussa-bank.de/bearbeitungsentgelte):

Laut BGH beginnt die Verjährungsfrist ab 2011 zu laufen und zum 31.12.2014 tritt Verjährung ein – wenn die Kunden nicht bis zum 31.12.2014 eine verjährungshemmende Maßnahme ergriffen haben, insbesondere Klage eingereicht, Mahnbescheid beantragt oder sich an den Ombudsmann der Banken gewandt haben. Das bedeutet, dass hinsichtlich aller Ansprüche für die im Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2011 erhobenen Entgelte ohne verjährungshemmende Maßnahmen Verjährung eingetreten ist.

Zur Hemmung der Verjährung reichte es nicht aus, wenn der Kunde der Bank lediglich ein Schreiben vor dem 31.12.2014 geschickt hat.

Kunden stand es bis zum Ende des Jahres 2014 frei, den Ombudsmann einzuschalten. Sofern bereits ein Verfahren beim Ombudsmann anhängig sein sollte, werden wir dieses nach Zugang bei uns umgehend bearbeiten. Berechtigt geltend gemachte Ansprüche werden unverzüglich erstattet.

 

Ich vermute, dass alle anderen Banken und Sparkassen das genauso handhaben, vielleicht es aber nicht unbedingt öffentlich machen. Wer Ende vergangenen Jahres auf mündliche Zusagen etwa am Telefon vertraut haben sollte (“Erstattung kein Problem, es  dauert nur derzeit ein wenig”), hat zumindest eins gewonnen: Dass man mündlichen Zusagen eben nicht vertrauen sollte – schon gar nicht, wenn es sich um Banken handelt.

Welche Erfahrungen haben Sie bei der Erstattung mit Kreditgebühren gemacht?

Schreiben Sie es mir hier in den Kommentaren oder per Mail-Formular.

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