Servicegebühren bei Debeka Bauspar BS1 und BS3: Jetzt Musterbrief für Gebühren-Widerspruch

Die Debeka Bausparkasse informiert aktuell über eine Änderung der Allgemeinen Bausparbedingungen. Diese sehen in den Bauspar Tarifen BS1 und BS3 eine neue “Servicepauschale” in Höhe von 24 beziehungsweise 12 Euro jährlich vor. Verbraucher können diese Änderung verhindern und Geld sparen, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Eine Düsseldorfer Rechtsanwältin spricht von “unzulässigen Darlehensgebühren durch die Hintertür” und stellt einen Musterbrief zur Verfügung.

Die neuen Servicegebühren verlangt die Bausparkasse laut Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) „für die bauspartechnische Verwaltung und Steuerung des Kollektivs sowie die Führung der Zuteilungsmasse“. Sie sollen dabei nur während der Sparphase der Tarife BS1 und BS3 verlangt werden. Für Bausparverträge, die im Rahmen einer Vor- und Zwischenfinanzierung an die Bausparkasse abgetreten sind, soll das Entgelt nicht erhoben werden.

Neuen Debeka Bauspar Gebühren widersprechen: Frist beachten

„Die Bausparkasse versucht offensichtlich, die Kosten für hohe Guthabenzinsen durch neue Einnahmen zu kompensieren“, kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten der Debeka Bausparkasse. „Verbraucher können der Änderung fristgerecht gemäß der Allgemeinen Bausparbedingungen widersprechen“, sagt Nauhauser.

Der Verbraucherzentrale liegen Bedingungen vor, wonach der Widerspruch binnen sechs Wochen zu erklären ist. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale berechtigt der Widerspruch gegen Gebühren bei Debeka Bauspar BS1 und BS3 die Bausparkasse nicht zur Kündigung des Bausparvertrags.  Bei der Düsseldorfer Rechtsanwältin Katia Genkin, die die Debeka bereits wegen der Kündigung eines Bausparvertrages verklagt hat, fällt die Kritik an dem Gebühren-Vorstoß noch härter aus.

Rechtsanwältin Katia Genkin: Hat die Debeka bereits wegen Kündigung eines Bausparvertrages verklagt.

“Im November vergangenen Jahres hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich Darlehensgebühren bei Bausparkassen untersagt, nun sollen so genannten Servicegebühren eingeführt werden. Das sind für mich Darlehensgebühren durch die Hintertür, auch wenn sie auf die Ansparphase begrenzt werden. Denn der Bausparvertrag ist vom ersten Tag an ein Kreditvertrag”, so Rechtsanwältin Genkin. Sie stellt auf ihrer Kanzlei-Homepage www.genkin-anwaelte.de einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.

Download Musterbrief für Widerspruch Debeka-Servicegebühren

Auch anderen Bausparkassen erheben neue Gebühren:

  • Die Signal-Iduna Bausparkasse verlangt 15 Euro pro Jahr pauschal für Service, etwa das Teilen oder Zusammenlegen von Verträgen.
  • Die Bausparkasse Wüstenrot fordert bei ihrer aktuellen Tarif-Generation eine jährliche Kontogebühr von 15 Euro.
  • Die Bausparkasse Schwäbisch Hall erhebt ein Jahresentgelt von 12 Euro.

Mit dem o.g. Musterbrief kann auch den Gebühren bei diesen  Bausparkassen widersprochen werden.

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14 Gedanken zu „Servicegebühren bei Debeka Bauspar BS1 und BS3: Jetzt Musterbrief für Gebühren-Widerspruch

  1. Christian Antworten

    Hallo, ich konnte sogar noch in 2018 widersprechen, allerdings erst im 2. Anlauf. Als Argument wurde anerkannt, dass der Erhalt des Schreibens über die Einführung einer Servicegebühr nicht nachgewiesen werden kann.

  2. Buba Antworten

    Hallo,
    wir haben vier Bausparverträge bei der Debeka und hatten die Ankündigung der Einführung bis Mitte Dezember komplett übersehen. Wir haben trotzdem Widerspruch eingelegt. Wurde erwartungsgemäß zunächst abgelehnt. Erneuter Widerspruch mit folgenden Begründungen:
    1. Das Schreiben war in den Jahreskontoauszügen “versteckt”. Das widerspricht den ABB, da dort steht, dass Änderungen “unter deutlicher Hervorhebung” angekündigt werden müssen.
    2. Das Schreiben war weder datiert noch als Einschreiben verschickt. Also kann die Debeka den genauen Zugang des Schreibens nicht belegen. (Wir haben gesagt, wir haben das komplette Schreiben erst im November erhalten)
    3. Die Belehrung über die Möglichkeit zu widersprechen ist falsch und somit nichtig. Dort steht nämlich, man müsse “schriftlich” widersprechen. Schriftlich hieße im Original unterschrieben mit normaler Post. Inzwischen reicht aber “Textform”, also auch E-Mail, Fax oder sogar SMS. Somit hat die Debeka nicht vollumfänglich über die Möglichkeiten des Widerspruchs informiert. Somit ist die 2-monatige Widerspruchsfrist nicht angelaufen.
    Wir haben gleich angekündigt, dass wir es bei Ablehnung nicht darauf beruhen lassen würden und weitere rechtliche Schritte einleiten.
    Antwort der Debeka: Nach erneuter Prüfung wird dem Widerspruch gefolgt und alle Konten ohne Servicepauschale weitergeführt. Als Grund gehen Sie aber nur auf Punkt 2 ein (Kein Nachweis über Zugang möglich), was ich aber nicht glaube. Ich denke, entscheidend war der Punkt 3 (falsche Belehrung). Ich kenne das aus der öffentlichen Verwaltung. Wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, ist die Frist nicht ein Monat, sondern ein Jahr.

    • Franz H. Antworten

      Hallo BUBA,
      wäre es möglich mir Ihr zweites Einspruchsschreiben an die Debeka per PN zu zusenden? Wir haben das gleiche Problem. Uns ist die Servicepauschale sogar erst im Januar 2018 aufgefallen. Der erste Einspruch wurde wie erwartet abgelehnt. Wir wollen uns aber noch nicht geschlagen geben.
      Danke für Ihre Hilfe

  3. Lange Antworten

    Was kann ich tun, wenn ich beziehungsweise meine Mutter die den Vertrag zwischenzeitlich hatte, zu spät widersprochen hat? Gibt es rechtliche Möglichkeiten dies zu heilen? Vielen Dank!

  4. marvin Antworten

    Ich habe heute ein wenig durch das Internet gesuft und bin auf diese Meldung gestoßen.

    Ich besitze einen Bausparvertrag ebei der debeka habe aber keine Mittelung erhalten. Bin ich jetzt betroffen oder nicht? Mein Vertrag ist der BS1. Ich habe jetzt sicherheitshalber einfach mal einen Widerspruch an die Debeka versendet. Allerdings werden Sie diesen sicher nicht akzeptieren. Was für Möglichkeiten bleiben mir? ich habe eine Mitteilung über die Gebührenerhebunung nicht erhalten.Genauso wenig wie meinen jährlichen Kontoauszug mit der Steuerbescheinigung.

  5. Ingeborg Antworten

    Ich habe sofort nach Erhalt widersprochen und zwischenzeitlich von der Debeka Bausparkasse auch die Bestätigung bekommen, dass diese Änderung der AGB auf meinen Vertrag nicht angewendet wird. Sie scheinen also begriffen zu haben, dass sie mit ihrer Dreistigkeit, die geänderten Bedingungen ohne einen diesbezüglichen Hinweis einfach nur mit dem jährlichen Kontoauszug als Anlage zuzusenden, keine Chance haben werden, damit durchzukommen.

  6. Peter Lühn Antworten

    Mit gleicher Post hat uns am 25.01.2017 die Debeka eine weitere Änderung der ABBs mitgeteilt. Hierbei geht es um die Auflösung des Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e. V. zum 01.03.2017. Diese zusätzliche Sicherung für die Guthaben auf unseren Bausparkonten soll ersatzlos aus den ABBs gestrichen werden. Können wir auch hierzu von unserem Widerrufsrecht Gebrauch machen, ohne dadurch eine Kündigung unseres Bausparvertrages zu riskieren?

  7. Marc Antworten

    Ich bin auch gespannt, empfinde das als Unverschämdheit und 24 Euro per Anno ist wohl kaum Verhältnismäsig. Aber wer wird Klagen gegen die Versicherung um die Einhaltung des geschlossenen Vertages durchzusetzen ?

  8. Meyer Antworten

    Ich habe bzgl. meines Vertrag Tarif BS1 bereits die Info von der Debeka bezgl. der Gebühr von 24 Euro erhalten. Den Widerspruch bzgl. der Änderung habe ich heute abgesandt.

    • Michael Ludwig Antworten

      Guten Abend, bei mir ist der Brief heute angekommen. Muss ich einen bestimmten Wortlaut verwenden oder reicht quasi eine Zeile mit ich widerspreche der Erhöhung? Vielen Dank schon mal.

    • Michael Antworten

      Guten Abend, bei mir ist der Brief heute angekommen. Muss ich einen bestimmten Wortlaut verwenden oder reicht quasi eine Zeile mit ich widerspreche der Erhöhung? Vielen Dank schon mal.

  9. Hendrik Antworten

    Bin mal gespannt, ob da was kommt. Ich besitze nämlich einen BS1, der sich noch in der Sparphase befindet.

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