FINBLOG.de – Aktuelle Notizen vom Finanzjournalist Andreas Kunze

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Archiv für die Kategorie 04 - Steuern

21. Juli 2010
Grundsteuer: Klage beim Bundesfinanzhof

Im vergangenen Jahr schrieb ich hier, wie der Gesetzgeber das Grundsteuer-Gesetz rückwirkend geändert hatte – natürlich zum Nachteil der Steuerzahler. Zuvor war durch Gerichtsentscheidungen der Steuervorteil größer geworden.

Wie der Düsseldorfer Branchendienst ‘immobilien inten’ des ‘markt intern’-Verlages berichtet, ist aktuell ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. II R 36/10). Vermieter, deren Finanzamt unter Verweis auf die neue Gesetzeslage einen Nachlaß der Grundsteuer verweigert hat, können unter Berufung auf das Musterverfahren bei nachteiligen Grundsteuerbescheiden Einspruch einlegen und Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen. Dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof war die Klage eines Immobilienbesitzers gegen seinen Grundsteuererlaß für 2008 vorausgegangen (Az. 3 K 57/09). Er machte verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rückwirkung der Gesetzesänderung geltend. Das Finanzgericht Bremen wies die Klage ab, ließ jedoch die Revision beim BFH zu.

Nach neuem Recht prüfen die zuständigen Behörden (in Berlin, Bremen und Hamburg das Finanzamt, ansonsten die Gemeinde) zweistufig. Bei einem Ausfall von mehr als 50 Prozent (bis 2007: 25 Prozent) der Mieteinnahmen wird die Grundsteuer in Höhe von 25 Prozent erlassen. Entfällt der Mietertrag vollständig, halbiert sich die Grundsteuer. Auch der Begriff des normalen Rohertrags der für die Ermittlung der Ertragsminderung von Bedeutung ist, wurde mit der Gesetzesänderung für 2008 inhaltlich geändert. Maßgeblich für die Ermittlung der Ertragsminderung ist nunmehr die geschätzte übliche Jahresrohmiete. Weiterhin dürfen Vermieter den Ertragsausfall nicht zu vertreten haben, z. B. wenn der Leerstand auf unrealistisch hohen Mietpreisen beruht. Bemerkenswert ist, daß die Bundesregierung bereits im Gesetzgebungsverfahren in einer Stellungnahme an den Bundesrat (Drucksache 16/10494) verfassungsrechtliche Bedenken an der “Rückwirkung” des Gesetzes äußerte. Wörtlich hieß es dort: “Das vorgesehene rückwirkende Inkrafttreten der Regelung ab dem Kalenderjahr 2008 ist verfassungsrechtlich bedenklich.“

9. Juni 2010
Abfindung und der Fiskus: Was übrig bleibt

Es ist wirklich reiner Zufall, dass es hier heute noch mal um Focus geht, diesmal die gedruckte Version. . Der Branchendienst Meedia berichtet, dass die Modalitäten für das Abfindungsprogramm bekannt geworden seien. Focus wolle damit die Mitarbeiterzahl deutlich reduzieren. Langjährige Mitarbeiter können, mit “Turbo-Prämie”, auf über 100.000 Euro Abfindung kommen.

Hört sich fürstlich an, aber wer sich schon im Langzeit-Urlaub in der Karibik wähnt, sollte das Finanzamt nicht vergessen – es hält nämlich bei Abfindungen tüchtig die Hand auf. Ich habe es mal beispielhaft berechnet:

Freibeträge für Abfindungen gibt es seit 2006 nicht mehr; das Geld ist voll als Einkommen zu versteuern. Die Einmalzahlung des Arbeitgebers erhöht den Steuersatz drastisch, wodurch auch für das im laufenden Jahr bereits gezahlte Gehalt mehr Steuern fällig werden. Einzige Erleichterung ist die so genannte Fünftel-Regelung (Paragraph 34 I, II Einkommensteuergesetz). Bei diesem Verfahren wird fiktiv die Abfindung auf fünf Jahre verteilt. Dadurch sinkt die Belastung etwas, die Steuer ist allerdings trotzdem auf einen Schlag zu zahlen.

Das Rechenbeispiel: Ein Ehepaar kommt im laufenden Jahr auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 50.000 Euro. Wäre nur das zu versteuern, wären inklusive Solidaritäts-Zuschlag rund 8.700 Euro Steuern zu zahlen. Hinzu kommt aber noch im selben Jahr eine vereinbarte Abfindung von 100.000 Euro. Bei 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beträgt die Steuer inklusive Solidaritätszuschlag schon rund 49.300 Euro, also über 40.000 Euro mehr.

Die Fünftel-Regelung mildert die Abgabenlast ein wenig. Der Fiskus rechnet dabei wie folgt: Im ersten Schritt ermittelt er die Steuer für das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung, also in diesem Beispiel 8.700 Euro. Im zweiten Schritt wird das zu versteuernde Einkommen fiktiv um ein Fünftel der Abfindung erhöht, also in diesem Beispiel auf 70.000 Euro (50.000 plus 20.000 Euro). Die Steuer dafür: 15.300 Euro.

Daraus ergibt sich der Unterschiedsbetrag zur Steuer ohne Abfindung, und zwar 6.600 Euro in diesem Beispiel. Der Unterschiedsbetrag wird verfünffacht (= 33.500 Euro) und zur Steuer ohne Abfindung (= 8.700 Euro) addiert. Herauskommt die zu zahlende Steuer, und zwar 41.700 Euro. Die Fünftel-Regelung würde bei diesem Beispiel eine Ersparnis von 7.600 Euro bringen. Nichtsdestotrotz ist ein gutes Drittel der Abfindung weg für den Fiskus.

Tipp: Bei www.abgabenrechner.de kann jeder so etwas selber überschlägig berechnen.

2. Juni 2010
Versicherungsschutz für das iPad (PM Allianz)

Das iPad von Apple ist nun auch in Deutschland auf den Markt. Doch was ist, wenn dem revolutionärem Gerät etwas passiert oder gar abhanden kommt? Neben dem ideellen Wert sind damit immerhin auch knapp 500 Euro verloren. Welche Versicherung zahlt, beschreibt die Allianz in einer Pressemitteilung:

Die Hausratversicherung ist die wichtigste Police für das iPad, das nach einer aktuellen Studie von dem Kölner Forschungs- und Beratungsunternehmen phaydon am liebsten zu Hause auf dem Sofa genutzt wird. Die mobile Nutzung unterwegs scheint weniger wichtig zu sein.
Wird das iPad zu Hause durch Feuer, auslaufendes Leitungswasser oder Sturm beschädigt, greift die Hausratversicherung. Dabei ist es wichtig zu wissen, ob der Versicherungs-Vertrag tatsächlich den Neuwert und nicht nur den Zeitwert ersetzt. Der Neuwert ist die Summe, die man benötigt, um beschädigte Sachen neu erwerben zu können. (…)

In der Urlaubszeit haben Diebe Hochkonjunktur. Überfüllte Briefkästen oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter “Wir sind im Urlaub!” fordern Einbrecher geradezu auf, Wertvolles, wie z.B. das iPad, aus dem Haus zu tragen. Fest verschlossene Fenster und Türen, Nachbarn, die nach dem Rechten sehen sowie Zeitschaltuhren für Lampen machen es Dieben schwer. Falls trotz aller Sicherheitsvorkehrungen doch eingebrochen wird, sollte man dies erst der Polizei und dann der Hausratversicherung unbedingt melden. Diese kommt für den Schaden auf.

Wer das iPad viel unterwegs nutzt, sollte über eine Reisegepäckversicherung nachdenken. Kommt das iPad z. B. durch Diebstahl oder räuberische Erpressung abhanden, zahlt die Reisegepäckversicherung eine Entschädigung bis zu einer Höhe von 250 Euro. Dies ist immerhin der halbe Einkaufspreis des iPads. Bei Einbruchdiebstahl, z.B. aus dem Hotelzimmer, gibt es über die Hausratversicherung den kompletten Neupreis zurück.

Es wird dringend empfohlen, das iPad nicht im abgestellten, unbeaufsichtigten Fahrzeug liegen zu lassen. Dies fordert Diebe geradezu zum Einbruch heraus und bedeutet anschließend eine Menge Ärger und Schriftverkehr. Und: Wer grob fahrlässig handelt, muss eventuell mit Einbußen bei der Rückerstattung rechnen. Schaden durch andere Sollte das iPad von einem Dritten beschädigt werden, weil er zum Beispiel aus Versehen Rot-wein darüber gegossen hat, springt dessen Haftpflichtversicherung ein, sofern er eine besitzt.

Anmerkung AK:
Der Außenschutz der Hausratversicherung greift nicht nur nach einem Einbruch ins Hotelzimmer, sondern auch bei einem Raub auf der Straße. Für Einbrüche ins Auto, selbst wenn sie ansonsten in der Hausratpolice mitversichert sein sollten, sehen die Klauseln indes meist einen ausdrücklichen Ausschluss für Geräte wie Handy oder Notebooks vor.
In der Reisegepäck-Versicherung sind beruflich benötigte Geräte nur in Ausnahmefällen versichert – Notebooks und Handys sind mitunter sogar ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen.

27. Mai 2010
“Der Kö-Anwalt: Geld M/macht Liebe”: Ein Finanzkrimi aus Düsseldorf

Dass eine Künstlerin und ein Steuerberater einen Finanz-Krimi schreiben, ist schon eher selten. Dass sich bei den beiden Autoren um ein Ehepaar handelt, ist noch ungewöhnlicher.

„Der Kö-Anwalt: Geld M/macht Liebe“ heißt das Werk von Juana Hüser Gomez de la Torre und Dr. Hans O. Hüser, dass am kommenden Samstag in Düsseldorf vorgestellt wird.
Aber hinter den Kulissen dieser wundervollen Stadt geht es mitunter übel zu – und darum dreht es sich in diesem Buch. Aus der Pressemitteiling:

Der Held des Romans ein erfolgreicher Düsseldorfer Wirtschaftsanwalt und Treuhändler von der Königsallee, betätigt sich als stille Eminenz im grauen Kapitalmarkt. Angetrieben von seiner gierigen, jungen Ehefrau verwickelt er sich immer mehr in dubiose Aktionen und illegale Geschäfte. Der tiefe Fall von der Bühlerhöhe (Luxushotel im Schwarzwald) zur Ulmerhöhe (Düseldorfer Knast) ist nicht mehr abzuwenden…

Die Daten zur Buchpräsentation:

  • Samstag, den 29.05.2010, 11:00Uhr-13:00Uhr
  • Intercontinental Düsseldorf, Königsallee 59,Velvet Room
  • Moderiert wird die Präsentation von Vanessa Blumhagen (RTL-Society Expertin), vorgelesen wird von Michael Naseband (TV-Kommisar der Sat 1-Serie „K 11“ & Isabel (Model und Schauspielerin).

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    Juana Hüser Gomez de la Torre und Ehemann Dr. Hans O. Hüser

    25. Mai 2010
    In welchen Branchen am besten verdient wird

    Aus einer Redaktion kam heute Kritik, weil ich bei einer Beispielrechnung zur Altersvorsorge als Bruttoeinkommen eines 35jährigen 50.000 Euro angesetzt hatte. Von Lesern setzte es wohl heftige Proteste, weil dieser Verdienst extrem übergeigt sei.
    Nun ja, das Beispiel war mit 50.000 Euro gut zu rechnen. Deshalb hatte ich diesen zweifellos überdurchschnittlichen Betrag gewählt. Aber war der Verdienst maßlos überhöht?
    Nicht unbedingt, wie die Statistik zeigt.
    Der bundesdeutsche Vollzeit-Arbeitnehmer kam in 2009 auf 41.468 Euro Bruttoeinkommen, der im Westen auf immerhin 43.036 Euro. Besonders gut verdient wird übrigens mit Jobs in folgenden Branchen (West-Werte in Euro).

    Energieversorgung:
    59.958

    Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen:
    59.550

    Information und Kommunikation:
    58.330

    Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen:
    56.772

    Arm daran ist man im Gastgewerbe.
    Ausgewiesen wird hier als Durchschnittseinkommen West:
    24.634

    21. Mai 2010
    Hausratversicherungen im Test: Günstige Policen aus dem Sumpfgebiet

    Bei Ammerländer denke ich automatisch erst mal an Würstchen. Das liegt vielleicht an der Deutschländer-Werbung (”Meister, ….”). Eisgekühlter Bommerlunder fällt mir auch noch ein.
    Ammerländer ist aber eine Versicherung, und zwar im Ammerland, worüber Wikipedia weiß: “Der Landkreis Ammerland (von Ameri + Land = indogermanisch: Sumpfland) ist ein Landkreis im Nordwesten von Niedersachsen.

    Im Sumpfland ist also die Ammerländer Versicherung zu Hause, und vielleicht liegt es an günstigen Grundstückpreisen, dass auch die Prämien bei der Hausratversicherung der Ammerländer ausgesprochen günstig sind.

    Das hat jedenfalls die Stiftung Warentest in einem Test zu Hausratversicherungen herausgefunden. “Die” günstige Hausratversicherung gibt es übrigens nicht. Je nach Stadt gibt es unterschiedliche Hitlisten. Die Ammerländer ist aber meist in der Soitzengruppe zu finden. Hier eine Übersicht von Gesellschaften im Hausratversicherungen-Vergleich von Finanztest, die zu den Top 5 bei 4 verschiedenen Städten gehörten. Die Versicherer mit den meisten Nennnungen stehen oben.

    Ammerländer
    LBN
    Docura

    Grundeigentümer
    Haftpflichtkasse Darmstadt

    Huk24
    Asstel

    Mit einem Angebot dieser Gesellschaften kann man gut erkennen, ob die eigene Hausratversicherung vielleicht viel zu teuer ist. Die Preisunterschiede sind, wie stets in der Versicherungswirtschaft, erheblich. Teure Anbieter von Hausratversicherungen verlangen das Dreifache im Vergleich zu den günstigsten. Andererseits muss man es m.E. auch nicht übertreiben. Wer in einer günstigen Stadt (=geringes Einbruchsrisiko) wohnt und wenig Hausrat hat, der spart am Ende vielleicht nur 20 Euro im Jahr. Für Leute in großen Städten mit hohen Versicherungssummen lohnt sich ein Vergleich und ein Wechsel schon eher.
    Wichtiger als Erbsenzählerei bei der Prämie erscheint mir der Versicherungsumfang, inbesondere bei Überspannungsschäden. Gerade wenn viel High-Tech im Hause herumsteht, sollten solche Schäden mitversichert sein. Denn sehr viel öfter als direkter Blitzschlag verursacht der Blitzschlag Schäden, weil er zum Beispiel in die Dachantenne fuhr und im Stromnetz des Hauses eine Überspannung auslöste. Das kann teure Geräte wie Fernseher, Hifi-Anlagen oder Computer demolieren. Eine solche indirekte Blitzfolge ist nur dann versichert, wenn in der Police ausdrücklich Überspannungsschäden mitversichert sind.