FINBLOG.de – Aktuelle Notizen vom Finanzjournalist Andreas Kunze

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Archiv für die Kategorie 03 - Recht

18. August 2010
Wenn Selbstständige zurück in die Kasse müssen

Wer seine Selbstständigkeit aufgibt und eine Festanstellung aufnimmt, muss als privat Krankenversicherter häufig zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Das leuchtet noch ein, wenn das Einkommen als Arbeitnehmer unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt (derzeit 49.950 Euro pro Jahr). Allerdings pochen die gesetzlichen Krankenkassen selbst dann auf eine Pflichtmitgliedschaft, wenn der Ex-Selbstständige mit seinem Arbeitnehmer-Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt.

Die Argumentation: Seit April 2007 müssten Arbeitnehmer erst mal drei Jahre hintereinander über der Grenze verdienen, bis sie wechseln dürfen. Das soll genauso gelten bei einem Ex-Selbstständigen, der wieder Arbeitnehmer wird. Also drei Jahre warten, bis der Weg zur PKV wieder frei wird?

Ein Arbeitnehmer klagte dagegen, verlor jedoch vor dem Landessozialgericht Stuttgart (L 4 KR 1420/09). Er fand kein Gehör damit, dass für Arbeitnehmer im Gesetz ein Bestandsschutz geschaffen wurde, nicht jedoch für Selbstständige. Befreite Arbeitnehmer mussten wegen der Neuregelung also nicht eine dreijährige Warteschleife in der gesetzlichen Kasse drehen.

Es gibt gleichwohl noch Hoffnung für Ex-Selbstständige, die in der PKV bleiben wollen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zugelassen. Sie ist beim 12. Senat des Bundessozialgerichtes anhängig (B 12 KR 6/10 R).
Geklärt werden soll:

Gilt die durch das GKV-WSG vom 26.3.2007 in § 6 Abs 1 Nr 1 SGB 5 eingefügte “Wartefrist”, nach der abhängig Beschäftigte mit einem Einkommen über der jeweils für sie geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze erst nach drei Kalenderjahren mit einem solchen Einkommen versicherungsfrei werden, auch für solche Versicherte, die vor Aufnahme ihrer Beschäftigung selbstständig tätig waren und die bereits privat krankenversichert sind, unabhängig davon, wie hoch ihr Arbeitseinkommen als Selbstständiger war?

Einen Artikel zum Thema hat die Rheinische Post, wo allerdings die anhängige Revision unerwähnt bleibt.

17. August 2010
Opel: 160.000 Kilometer sind schon lebenslang

Der Autobauer Opel macht derzeit mit einer “lebenslangen Garantie” von sich reden. Ein Blick in die Details entzaubert dieses Versprechen allerdings erheblich:

- die Garantie gilt nur für den Ersthalter, erhöht also nicht den Wiederverkaufswert.

- ab dem 36. Monat nach Erstzulassung fällt eine jährliche “Aktivierungsgebühr” von 11,90 € an.

- ab 50.000 Kilometern Laufleistung wird der Kunde an Materialkosten beteiligt.

- der Garantieanspruch ist der Höhe nach auf den Zeitwert des Fahrzeuges zum Eintritt des Garantiefalles begrenzt.

- der Garantieanspruch ist auf bestimmte Bauteile begrenzt.

- die Garantie gilt nur bis 160.000 Kilometer Laufleistung.

Die Wettbewerbszentrale hat wegen irreführende Blickfangwerbung inzwischen eine Abmahnung geschickt.

4. August 2010
Verbraucherschutz für Einsteiger

Wie schwer ist es eigentlich, Verbraucherschützer zu werden? Gar nicht! Wer mal auf die typischen Verbraucherschutz-Phrasen in Interviews achtet, stellt fest: Das kann jeder, das passt auch zu jedem Thema. Hier meine aktuelle Lieblingsliste:

    >>>Vergleichen Sie stets mehrere Angebote!
    >>>Unterschreiben Sie niemals voreilig!
    >>>Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen!
    >>>Das teuerste Angebot muss nicht das Beste sein!
    >>>Es gibt große Qualitätsunterschiede!
    >>>Immer genau das Kleingedruckte lesen!
    >>>Achten Sie auf mögliche Fallen!
    >>>Neben dem Preis ist die Leistung wichtig!
    >>>Suchen Sie unabhängigen Rat (Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest)
    >>>Kalkulieren Sie Ihre Ausgaben vorsichtig
    >>>Es könnte sich lohnen…

Egal, ob Versicherung, Geldanlage oder Stromtarif: Mit diesen Phrasen lässt sich alles verbraucherschützig kommentieren, ohne irgendein Detail zu kennen.

Beispiel: Ein fiktives Interview zu Riester-Rente.

? Sollte man eine Riester-Rente abschließen?
! Sie kann sich lohnen, es gibt aber große Unterschiede bei den Angeboten!
? Und welche?
!Neben dem Preis/ Prämie ist die Leistung wichtig, da sollte unabhängiger Rat eingeholt werden!
? Also besser nicht das erstbeste Angebot unterschreiben?
! Nein, um Gottes Willen, lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen!
? Was sind die Risiken?
! Es lauern zahlreiche Fallen im Kleingedruckten, das sollten Sie daher immer genau lesen.
?Noch ein Tipp zum Schluss?
!Ja, Sie sollten Ihre Ausgaben immer gut im Griff behalten, damit Sie nicht mehr ausgeben als sie einnehmen.

15. Juli 2010
Die Deutschen und das Online-Banking

Laut einem Newsletter der ING-Diba (”SMALLTALK: Was nicht jeder weiß”) boomt das Online-Banking in Deutschland.

Etwa 26 Millionen Bundesbürger erledigen ihre Bankgeschäfte mittlerweile online am Computer. Dies sind rund zwei Millionen Nutzer mehr als 2009, so der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, kurz Bitkom.
Das bedeutet: 4 von 10 aller Deutschen im Alter von 16 bis 74 Jahren machen bereits Online-Banking. In der Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen setzen sogar zwei Drittel auf das Online-Banking. Und Männer nutzen das Internet häufiger für ihre Geldgeschäfte als Frauen: 46% gegenüber 36%.

Zwei Millionen neue Online-Banking-Kunden! Zum Vergleich die Ergebnisse einer repräsentativen Meinungsumfrage im Auftrag des Bankenverbandes vom April 2010 (1.009 Deutschen ab 18 Jahren).

Der Anteil der Nutzer von Online Banking ist gegenüber dem Vorjahr erstmals leicht gesunken; er umfasst nun 35 % der Gesamtbevölkerung (bzw. 46 % der Internetnutzer).

Vielleicht sollte man generell Meinungsumfragen nicht allzu ernst nehmen.

13. Juli 2010
Verkürzte Wartezeit für einen PKV-Wechsel – Optionstarife gewinnen an Bedeutung (PM MLP)

Die Regierungskoalition will ihrer Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag Taten folgen lassen und die Wartezeit für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) auf ein Jahr verringern. Künftig müssten Angestellte dann nur noch ein- statt bisher dreimal die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 49.950 Euro im Jahr überschreiten.

„Gesetzlich Versicherte, die in eine private Krankenversicherung wechseln möchten, profitieren gleich doppelt von einer verkürzten Wartefrist“, sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP. Erstens kommen diese Versicherten zwei Jahre früher in den Genuss der Leistungen bei einem privaten Anbieter. Zweitens: Sie können sich günstigere Konditionen sichern, da für die Prämie in der PKV unter anderem das Eintrittsalter des Kunden ausschlaggebend ist.

Die geplanten Änderungen führen auch dazu, dass so genannte Optionstarife weiter an Bedeutung gewinnen. Dabei handelt es sich um Zusatztarife, die gesetzlich Versicherten einen späteren Wechsel in eine private Vollversicherung garantieren – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Durch die verkürzten Wartezeiten können Versicherte künftig wesentlich schneller von ihrer Option profitieren. „Deshalb werden Optionstarife nochmals attraktiver“, sagt Keller.

Neben der Eintrittskarte in die PKV bieten Optionstarife ergänzende Leistungen wie eine privatärztliche Behandlung im Falle eines stationären Krankenhausaufenthalts oder eine Auslandsreisekrankenversicherung.

(Hinweis: Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung des Unternehmens MLP)

Anmerkung AK: Wichtiger als ein “Optionstarif” und damit eine frühe Bindung an ein Unternehmen ist m.E. , sich ein solides Unternehmen zu suchen. Ob das nun einen Optionstarif hat oder nicht. Die PKV ist eine Lebensentscheidung. Das Unternehmen sollte langfristig bezahlbare Prämien bieten können. Bei der Auswahl helfen Tests wie von Finanztest.

7. Juli 2010
Bundeskartellamt: 5 Euro fürs Geldabheben sind zu viel

Das Bundeskartellamt hat laut Medienberichten die Obergrenze von fünf Euro für Geldabheben an fremden Automaten als zu hoch bewertet. Diese Obergrenze war ein Vorschlag der Bankenwirtschaft. Bislang werden auch schon mal zehn Euro und mehr pauschal berechnet, der Durchschnitt liegt bei etwas über fünf Euro. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) soll diese Gebühren erneut als “völlig überzogen” bezeichnet haben.

Das ist reichlich populistisch, denn es geht hierbei um die Gebühren, die Banken und Sparkassen UNTEREINANDER berechnen. Nochmal: UNTEREINANDER.

Entscheidend ist, wie viel eine Bank oder Sparkasse davon auf den Kunden abwälzt. Wenn eine Bank auf ein teures Automatennetz verzichtet und ihre Kunden somit zur Konkurrenz quasi treibt, könnte sie so kulant sein und gar nichts auf ihre Kunden abwälzen. Schließlich hat die Bank an anderer Stelle eine erhebliche Ersparnis. Das wäre die größte Klarheit für den Kunden: Er weiß. dass nichts auf ihn abgewälzt wird. So viel Großzügigkeit gibt es aber auch bei den besten, beliebtesten und schönsten Banken nicht. Der Kunde kriegt Höchstbeträge von z.B. 5 Euro genannt. Die Fremd-Abhebung kann ihn mal 1 Euro kosten, mal den Höchstbetrag von 5 Euro.

Die einzig vernünftige Lösung ist m.E., dass die Gebühr direkt dem Kunden angezeigt und ihm belastet wird. Wenn der ING-Diba-Kunde bei der Sparkasse Wuppertal Geld abheben möchte, soll er wissen: Das kostet jetzt 3 Euro. Wenn ihm das zu teuer ist, dann läuft der ING-Diba-Kunde eben weiter zu Commerzbank Wuppertal, wo es vielleicht nur zwei Euro kostet. Mit ein bisschen Bewegung wird der ING-Diba-Kunde bald wissen, wo er in seiner Gegend günstig Bargeld ziehen kann. Das ist Marktwirtschaft und schult den kritischen Bankkunden.
Die ING-Diba wiederum könnte als Unterstützung ein bundesweites Preis-Verzeichnis für günstiges Geldabhaben erstellen und ihren Kunden zuschicken, ganz modern auch als iPhone-App. Wenn der ING-Diba-Kunde nicht so viel laufen möchte, was eigentlich gesund ist, kann er immer noch ein Konto bei einer Sparkasse oder einer Genossenschaftsbank eröffnen, die anders als die ING-Diba über viele eigene Geldautomaten verfügen.