Bank-Gebühr für neue EC-Karte verboten (BGH-Urteil, XI ZR 166/14 )

Banken und Sparkassen dürfen für die Ausstellung einer Ersatz-Karte keine Gebühren verlangen, wenn der Kunde den Verlust seiner Karte angezeigt hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Postbank entschieden.

Laut BGH gehört die Ausgabe einer Ersatzkarte zumindest bei Verlust oder Diebstahl zu den gesetzlichen Pflichten einer Bank oder Sparkasse. Deshalb dürften keine Gebühren kassiert werden. Das betrifft eine EC-Karte/ Giro-Karte genauso wie eine Kreditkarte.

Laut Preisverzeichnis sollten Postbank-Kunden für eine auf ihren Wunsch ausgestellte Ersatz-Girocard 15 Euro zahlen. Nur wenn die Bank für den Austausch der Karte verantwortlich ist, sollte die Ersatzkarte kostenfrei sein. Ähnliche Klauseln mit Gebühren von meist 10 bis 20 Euro gelten auch bei anderen Kreditinstituten. Nach dem Urteil ist eine Bank oder Sparkasse gesetzlich verpflichtet, eine Ersatzkarte auszustellen, wenn der Grund für eine Sperrung entfallen ist. Für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflicht dürfe die Bank kein gesondertes Entgelt erheben. Aus einer Mitteilung des Bundesgerichtshofes:

Es trifft den Zahlungsdienstleister (Bank) nach der Sperrung der Erstkarte und Wegfall der Sperrgründe die gesetzliche Nebenpflicht, dem Kunden ein neues Zahlungsauthentifizierungsinstrument (Zahlungskarte) auszustellen, wenn – wie im Falle des Abhandenkommens oder des Diebstahls der Erstkarte – die bloße Entsperrung nicht in Betracht kommt. Für die Erfüllung dieser gesetzlichen Nebenpflicht kann der Zahlungsdienstleister mangels gesetzlicher Anordnung im Sinne von § 675f Abs. 4 Satz 2 BGB kein Entgelt verlangen.

Offen gelassen hat der BGH, ob für eine Ersatzkarte gezahlt werden muss, wenn eine Karte defekt ist oder sich der Name des Karten-Inhabers geändert hat. Nach Ansicht des vzbv kann in diesen Fällen nichts anderes gelten. Denn in jedem Fall müssten die alten Karten beim Austausch auch gesperrt werden, um einen Missbrauch oder den Umlauf von mehr als einer Karte zu verhindern.

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 1

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

12 Gedanken zu „Bank-Gebühr für neue EC-Karte verboten (BGH-Urteil, XI ZR 166/14 )

  1. Mike Gro Antworten

    hallo , ich habe meine EC Sparkassen karte Sperren lassen ,weil ich dachte ich hätte die Karte verloren.Ich hatte die Karte dann aber wiederbekommen.
    Daraufhin buchte die Sparkasse 11 Euro von meinem Konto ab wegen der Sperrung.
    Ist das Rechtens ???
    mfg Mike G.

  2. Sabine Hornfischer Antworten

    Hallo, wir haben keine ec-Karte verloren. Haben mit Erstaunen festgestellt, dass uns unsere VRBank einfach eine Jahresgebühr in Höhe von 7,00 Euro abgebucht hat, für die ganz normale EC Karte. Ist das korrekt?
    LG S. und H. Hornfischer

  3. Heenr Antworten

    Hallo, meine Bank verlangt eine Gebühr für dier Ersatzausstellung einer verlorenen EC-Karte. Mein Hinweis das dies mit BGH-Urteil von 2015 wurde entgegnet, das mit der Einführung vom PSD II und der Anpassung der AGBs Anfang 2018 durch die Bank es nunmehr zulässig sei Gebühren zu erheben. D.h. die Rechsprechung des BGH sei nicht mehr aktuell.
    Weiß da jemand was? Gibt es ein entsprechendes jüngeres Urteil? Wie schätzt ihr das ein?

    Danke an alle…
    Heenr

    Hier die Argumentation der Bank:
    …die Rechtsprechung des BGH, die der Kunde anführt, ist nicht mehr aktuell seit der Einführung von PSDII.

    ___________________________________
    Das neue Zahlungsdiensterecht regelt in §675l Absatz 1 Satz 3 BGB, dass die Bank mit dem Kunden für den “Ersatz eines verlorenen, gestohlenen oder missbräuchlich verwendeten Zahlungsinstruments” ein Entgelt vereinbaren darf.

    Die Voraussetzungen haben wir erfüllt

    • mit Zusendung der “Änderung unserer Geschäftsbedingungen zum Zahlungsverkehr zum 13. Januar 2018 aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen” und
    • mit Anpassung des Preis- und Konditionenverzeichnisses zum 13.01.2018

    Wir haben daher in unseren Systemen hinterlegt, dass ab 13.01.2018 für die Ausstellung einer Ersatzkarte ein Entgelt belastet wird, und zwar unabhängig davon, aus welchem Grund die Ersatzkarte erstellt wird. Das Entgelt beträgt (neu) 11,- Euro. Die Gründe sind:

    • Defekt
    • Namensänderung
    • Designänderung (z. B. bei einem vorzeitigen Tausch in eine girocard mit Kontaktlosfunktion)
    • Verlust
    • Diebstahl
    • Missbrauch
    • Postwegverlust

  4. Ralf Bannier Antworten

    meine EC Karte der Budenheimer / Mainzer Volksbank ist abgelaufen, nun bekam ich automatisch eine neue zugesandt, einen Monat später wurde mir 10 Euro dafür abgebucht, ist das zulässig ?

  5. Sylvio Antworten

    Der Bank darlegen, dass Urteile über Geschäftsbedigungen stehen. Der Unter schlägt den Ober !

    Es handelt sich um höherrangiges Recht !
    Entscheidungen des BGH sind Grundsatzurteile !
    Die Klausel in den AGBs ist damit ungültig !

    EIGENTLICH BRÄUCHTE MAN GARKEINE PHYSISCHE KARTE. ES WÜRDE EINE KENNUNG UND EIN PIN GENÜGEN UM SICH ALS BERECHTIGTER ZU AUTHENTIFIZIEREN.. DADURCH KÖNNTE MAN AUCH KEINE KARTE VERLIEREN. KARTE IST EIGENTLICH ÜBERFLÜSSIG.

    IST AUCH LEICHT ZU MISSBRAUCHEN IN GESCHÄFTEN WO NOCH UNTERSCHRIEBEN WERDEN MUSS UND KEINE PIN ABGEFRAGT WIRD. DIE UNTERSCHRIFT WIRD IN DER KÜRZE NIE RICHTIG KONTROLLIERT. SOETWAS KÖNNTE AUCH NUR EIN GRAPHOLOGE. DAHER IST KARTE + UNTERSCHRIFT TOTAL UNSICHER. SOLLTE ENDLICH ABGESCHAFFT WERDEN.

  6. Sylvio Antworten

    Besser keinen Anwalt. Es geht hier nur um 10 Euro für den Ersatz einer Bankkarte, die man selbst verdattelt hat.

    ANWALT WÜRDE SICH SICHER FREUEN, WÄRE JEDOCH VIEL TEURER ALS DAS EINFACH ZU ZAHLEN. ALS LEHRGELD SOLLTE MAN DAS BETRACHTEN, DASS MAN KÜNFTIG BESSER AUF SEINE SACHEN AUFPASST.

    Man sollte sich aber auch ohne Anwalt nicht mit der Bank rumstreiten, zumal wegen solcher Kleinbeträge. Es erfolgt sonst der Ausschluss per Kündigung und damit wäre eine neue Karte ohnehin nutzlos und es erübrigt sich die Frage nach einer Ersatzkarte automatisch. So ist das!

    Über die überhöhten Gebühren beim Meldeamt beschwert sich keiner. Seit Einführung des Euro werden 3 Mal mehr Gebühren verlangt als zur DM-Zeit. Und das, obwohl sich der Verwaltungsaufwand verringert hat für die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses.

    Alle zahlen brav den Gebührenwucher. Niemand beschwert sich. 28,80 Euro für einen Ausweis und 49,90 für einen Reisepass.

    Hier verhält es sich ähnlich wie bei der Bankkarte und den Einwänden der Verbraucherzentrale. Es darf eigentlich nichts kosten. Tatsächlich war der Ausweis und Pass einst für jeden kostenfrei.

    Wenn der Staat möchte, dass jeder ein Ausweisdokument besitzt, dann muss dieses für den Bürger kostenfrei sein. Es ist eine staatliche Pflicht seinen Bürgern und Einwohnern ein Ausweisdokument ohne Kosten zur Verfügung zu stellen.

    Stattdessen sperrt man Deutsche ein, die sich weigerten die hohen Gebühren zu entrichten und infolgedessen kein Dokument ausgestellt bekamen, obwohl sie eins wollten. Und das, während Ausländer und Flüchtlinge ihre Dokumente absichtlich vernichten, damit sie geduldet werden und die wahre Identität verborgen bleibt. Bei denen würde kein Beamter auf die Idee kommen diese zu bestrafen, weil sie nicht im Besitz eines gültigen Dokumentes sind oder unregistriert sind.

    Ebenso gibt es immer wieder Leute, die ihren Personalausweis aus ideologischen Gründen abgeben und somit keinen besitzen. Denen passiert auch nichts.
    Das ist eine unsägliche Doppelmoral und eine ungleiche und vollkommen ungerechte Behandlung. Das nur mal am Rande. Es sollte jedem seine freie Entscheidung sein, ob man einen besitzen möchte oder nicht. Eine reine Privatangelegenheit. Man sollte niemanden zwingen Dinge besitzen zu müssen. Das ist abartig. Völlig unverhältnismäßig ist es, deswegen arme Leute einzusperren. (Erzwingungshaft)
    Die anfallenden Haftkosten werden auch noch in Rechnung gestellt. Das alles nur wegen eines überteuerten Ausweises und einem Aktivisten, der sich nicht alles gefallen lässt. Armes Deutschland. Hat ja sonst keine Probleme.

    Der Ausweis darf nichts kosten! Der Staat verlangt den Besitz, somit muss er ihn ohne Kosten herausgeben. In anderen EU-Ländern gibt es diesen kostenpflichtigen und kostspieligen Zwang nicht. Somit ist es noch nicht einmal EU-konform!

    Liebe Verbraucherzentrale, vielleicht könntet Ihr euch mal um diese Problematik kümmern. Das betrifft ja alle Verbraucher und es geht nicht nur um 10 Euro.

  7. Gärtner Antworten

    Hallo! Wir haben eine girocard verloren, diese über die Commerzbank sperren lassen und eine neue Karte bestellt haben. Flott dieser neue girocard wurden uns 10 Euro in Rechnung gestellt. Nach Rückfrage erhielten wir die Information, dass die Berechnung gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis erfolgte. Von dem Urteil will man nichts wissen.

    Was können wir tun?

    Vielen Dank!

    • Mike Antworten

      Hallo, wie heißt das Urteil bitte genau, das Banken für eine neue Karte Gebühren erheben und seit wann ist das Urteil rechtskräftig?

  8. K. Engel Antworten

    Hallo! Wir haben eine girocard verloren, diese über die Commerzbank sperren lassen und eine neue Karte bestellt haben. Flott dieser neue girocard wurden uns 10 Euro in Rechnung gestellt. Nach Rückfrage erhielten wir die Information, dass die Berechnung gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis erfolgte. Von dem Urteil will man nichts wissen.

    Was können wir tun?

    Vielen Dank!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert