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27. Mai 2005
Wie es gerade am besten passt

Versicherungsvertreter laufen gerne herum und erzählen Horror-Storys über die steigende Lebenserwartung. Steinalt werden wir nämlich angeblich und brauchen deshalb unbedingt eine private Rentenversicherung.
Der Berliner Versicherungsmathematiker Axel H. Kleinlein hat aber nun etwas Erstaunliches herausgefunden: Die Versicherer verwenden die Lebenserwartungsstatistiken offenbar immer so, wie es gerade am besten passt. Bei Neuabschlüssen für Privatrenten kalkulieren die Gesellschaften z.B. mit einer Lebenserwartung von 95 Jahren bei einem heute 20jährigem Mann – will der gleiche Kunde aber eine Todesfall-Versicherung abschließen, hat er nur eine kalkulierte Lebenserwartung von 72 Jahren. Macht mal eben ein knappes Vierteljahrhundert Unterschied.
Der Hintergrund: Setzt man eine hohe Lebenserwartung bei Privatrenten an, fallen die garantierten Ansprüche gering aus, somit sinkt das Risiko für die Versicherung. Setzt man eine niedrige Lebenserwartung bei Todesfallversicherungen an, können höhere Prämien verlangt werden.
Das Statistische Bundesamt geht übrigens bei einem heute 20jährigem von einer Lebenserwartung von 76 Jahren aus, 19 Jahre weniger als die privaten Rentenversicherer ansetzen.
Ein FINTEXT-Rechner zu diesem Thema gibt es hier:
http://www.fintext.de/lebenserwartung.pdf

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Kommentare

Kommentar von Raider am 29.5.2005 um 9:53

Mit Verlaub, lese gerne finblog. Doch eine Anmerkung, weil ich mit professionell mit Versicherungsmathematik befasse: Das “Herausgefundene” ist eigentlich nicht erstaunlich, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wenn man bei Fintext und beim statistischen Bundesamt ohne den Trend rechnet, der mit ca. 2,5 Monaten zusätzliche Lebenserwartung pro Jahr zu Buche schlägt, mag das ja ok sein. Immerhin weist fintext darauf hin, dass sich die Lebenserwartung stetig verlängert und man sich auf die Berechnung nicht verlassen soll.

Bei vorsichtig kalkulierten Rentenversicherungen wäre das unseriös. Hier muss der Trend voll berücksichtigt werden. Das übliche Kapitalwahlrecht bedeutet außerdem, dass die kalkuierte Lebenserwartung auch in 45 Jahren ab 65 noch gelten muss und systematisch Menschen, die mit 65 Jahren schlechter Gesundheit sind, da diese regelmäßig das Kapitalwahlrecht ausüben, harausrechnen muss.

Das ist anders bei Todesfall-Versicherungen. Dort gibt es zudem eine Sofort(risiko)überschussbeteiligung, die zu einer gegenüber der kalkulierten Bruttoprämie deutlich reduzierten Nettoprämie führt, so dass die einkalkulierte hohe Sicherheit (z.B. was passiert bei einer Epidemie oder Pandemie?) nicht zu einem Nachteil für den Verbraucher führt.

Kommentar von AKU am 31.5.2005 um 12:11

@Raider: Danke für die Hinweise, das klingt sehr plausibel. Es steht außer Frage, dass die Lebenserwartung voraussichtlich weiter steigen wird. Deshalb weisen wir bei Fintext darauf auch ausdrücklich hin.
Wenn ich aber zum Beispiel den Schlussbericht der Enquête-Kommission „Demographischer Wandel”
http://dip.bundestag.de/btd/14/088/1408800.pdf
richtig verstehe, dann gibt es einige Hochrechnungen dazu – keine ist so exorbitant ausgefallen wie die der privaten Rentenversicherer. Außerdem sollte auch erwähnt werden, dass die privaten Krankenversicherer wiederum nach meiner Kenntnis solche Hochrechnungen bei ihren Sterbetafeln ablehnen, weil sie das nicht für notwendig erachten.

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