6. Mai 2011
Der Tierarzt als Haushaltsnahe Dienstleistung
Das Steuerspar-Modell der Haushaltsnahen Dienstleistung spornt landauf, landab zur Kreativität an. Schließlich ist die Ersparnis, Achtung Kalauer, nicht für die Katz.
Vor kurzem ging es hier um einen Kölner, der für die Müllabfuhr eine Steuervergünstigung einstreichen wollte – er bekam eine klare Abfuhr vor Gericht.
Ein Mann für Münster war erfolgreicher: Er kann den Tierarzt Steuern mindernd geltend machen. Die Argumentation: Kommt ein Mechaniker ins Haus und repariert den Geschirrspüler, gibt es ohne Probleme den Zuschuss vom Finanzamt. Gleiches müsse gelten, wenn der Tierarzt nach Hause kommt und
den Dackel repariert behandelt.
Denn: Tiere sind zwar keine Sachen. Aber: “Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist”, heißt es im Paragraphen 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Da der Gesetzgeber die Kreativität seiner Steuerzahler unterschätzt hat und Tiere nicht von Haushaltsnahen Dienstleistungen ausgenommen hat, müsse der Hausbesuch des Tierarztes begünstigt werden.
Das Finanzamt war zunächst tierisch erstaunt, im Prozess vor dem Finanzgericht Münster stimmte es dann aber einem Vergleich zu und erkannte den Tierarztbesuch zu Hause als Haushaltsnahe Dienstleistung an (Az: 6 k 3010/10 E). Ein Urteil wollten die Beamten wohl vermeiden, weil Urteile meist so viel veröffentlicht werden und andere Steuerzahler auf dumme Gedanken bringen.
Der Tierarzt des GWH, Dr. Borgers in Ratingen, wird aber leider nicht vorbeikommen, wie er mir sagte. Düsseldorf sei zu weit, außerdem sei eine effektive Behandlung nur in der Praxis möglich.
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 01 - Allgemein |
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Kommentare
Kommentar von Tilman am 6.5.2011 um 19:05
Faszinierend. Und gerade ist mindestens einer meiner Katzen krank. Ich vermute aber, dass der Steuervorteil geringer w
Kommentar von Nadja am 17.5.2011 um 17:47
Schade! Ich hatte schon gehofft die OP meiner Katze k

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