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16. März 2010
Twitter und der Versicherungsschutz

Zu meinem ersten Urlaubsposting aus Miami schickte mir ein Finblog-Leser folgende mahnende Mail:

Es ist wohl mittlerweile schon soweit, daß man es vermeiden sollte, zu posten, daß man zur Zeit im Urlaub und somit länger nicht zu Hause ist. Jeder kann im Impressum Deine Adresse lesen, auch solche Leute mit unlauteren Absichten, sprich Problemen mit fremden Eigentum. Ich poste oder twittere solche Sachen schon länger nicht mehr, denn man muß immer das Schlimmste mit einkalkulieren.

In diesem speziellen Fall war die Sorge unbegründet. Wir haben nicht nur ständig aufmerksame Nachbarn, sondern in dieser Zeit zudem eine Haus- und Hundehüterin gehabt. Bei dieser Gelegenheit noch mal allerbesten Dank an Miri T.

Aber generell ist der Hinweis absolut berechtigt. Was manche Leute via Blogs, Twitter oder Facebook veröffentlichen, ist geradezu eine Einladung für Einbrecher. Die Internetseite “Please rob me” widmetete sich unlängst genau diesem Thema, hat aber offenbar die konkreten Adressen mittlerweile runtergenommen.

Wie sähe das eigentlich mit dem Versicherungsschutz aus, wenn die leerstehende Wohnung via Twitter der ganzen Welt mitgeteilt wird?
In der Hausratversicherung ist der Einbruch-Diebstahl miversichert. Bei grober Fahrlässigkeit allerdings kann eine Versicherungsgesellschaft die Leistung zumindest teilweise verweigern, abhängig von der Schwere des Verschuldens.
Gerichtsklassiker in der Hausratversicherung sind etwa die auf Kipp stehenden Fenster einer Erdgeschosswohnung, die nur ins Schloss gefallene Haustür oder der Reserveschlüssel im Briefkasten sowie der Wohnungsschlüsel mit Adresse im Auto. Solche Verfahren gingen der Vergangenheit häufig zu Ungunsten der Versicherten aus, s. etwa Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 8 U 255/97) zum Ersatzschlüssel im Briefkasten.

Das unvorsichtige Posting etwa über die Auslandsreise kann daher m.E. durchaus den Versicherungsschutz kosten, wenn der Einbruch dadurch wesentlich begünstigt wurde. Urteile gibt es meines Wissens dazu noch nicht. Eine Hürde für die Hausratversicherer dürfte sein, die Kausalität zu beweisen. Das Posting “Wir sind jetzt mal zwei Wochen in den USA” ist das eine – dass genau deswegen die Einbrecher kamen, ist das andere. Nur die wenigsten Gauner werden sich voraussichtlich per Kommentar oder Re-Tweet bedanken.
Da aber ein Wohnungeinbruch auch mit Versicherungsschutz kein Vergnügen ist, dürfte etwas mehr Vorsicht bei den Veröffentlichungen angebracht sein.

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Kommentare

Kommentar von Miri T. am 17.3.2010 um 17:10

Ui, da hab ich aber Glück gehabt. Denn dass ich Haus und Hunde hüte, hätten die potenziellen Einbrecher ja gar nicht wissen können. Und dann …

Man könnte ja auch einfach bei jedem Urlaubsposting vorbeugend einem Haus- und Hundehüter danken (ob es ihn nun gibt oder nicht).

Kommentar von Rene am 17.3.2010 um 20:59

Grundsätzlich kann ich den Bedenken nur Recht geben und mich der Mahnung nur anschließen, aber wie sieht es bspw. generell mit (Privat-)Bloggern aus? Impressum vorhanden und gerade bei regelmäßigen Bloggern bekommt man ind er Urlaubszeit entweder keine Beiträge, oder vielleicht welche aus dem Urlaub…

Kommentar von NewsShit! am 17.3.2010 um 21:58

Wer mich zwei Wochen lang ausspioniert, weiß, wann ich die Wohnung verlasse und wann ich wieder von der Arbeit nach Hause komme. Zusätzlich daran zu erkennen, dass mein Auto nicht vorm Haus steht…

Im Prinzip wäre das doch auch fahrlässig – genau wie wenn ich im Internet schreibe, dass ich zwei Wochen nicht da sein werde.

Es bedarf einer kriminellen Energie, in eine Wohnung einzubrechen. Und diese Energie wird nicht freigesetzt durch die Ankündigung, dass die Wohnung unbeobachtet ist…

Kommentar von Leser am 17.3.2010 um 23:51

@NewsShit!

Der Unterschied ist: Beobachtet jemand deinen Tagesablauf erfordert dies eine Handlung der Täter mit dem Vorsatz das durch die Beobachtung gewonne Wissen später evtl. für einen Einbruch zu nutzen. Bei einem “Tweet aus dem Urlaub” machst du sozusagen selber darauf aufmerksam – denn anders als dein Tagesablauf ist ein Tweet öffentlich.

Wie allerdings ein Privatblogger mit Adresse im Impressum dem vorbeugen soll ist eine berechtigte Frage. Scheinadressen scheiden bekanntermaßen aus. Frag doch Juristenblogger wie zB. das lawblog.

Kommentar von Jens am 18.3.2010 um 7:02

Vorbeugen? Das macht natürlich der Wachdienst der gated community …

Mal ernst: In den Urlaub zu fahren und darüber auch zu berichten ist zumindest in Deutschland noch sozialadäquates Verhalten …

Kommentar von Christian am 18.3.2010 um 11:15

Common sense Leute, common sense… Wenn jemand tatsächlich ständig seine Position postet (egal ob auf Twitter oder FourSquare etc) UND seine private Adresse verlinkt, muss wohl auch mit Missbrauch rechnen. Dass heißt meiner Meinung aber nicht, solche Dienste gleich wieder in deutscher Manier zu verteufeln. Wenn man es drauf anlegt, lassen sich alle technologischen Errungenschaften missbrauchen – dann am Besten unter der Bettdecke bleiben, weiter (ver-)schlafen und missmutig dem Wandel der Zeit widerharren.

Kommentar von Michael am 18.3.2010 um 11:42

Typisches Singleproblem. Ein Einbrecher sollte über die Adresse und die Tatsache der Abwesenheit hinaus doch noch mehr Erkenntnisse über sein Zielobjekt haben. Z.B. ob noch Ehepartner oder Kinder oder die Tauschpartner aus der Internet-Wohnungstausch-Community die Bude bevölkern.

Mit gleicher Argumentation müsste ich jeden zwingen, im Winter bei Abewesenheit für abendliche Beleuchtung zu sorgen…

Kommentar von darkpact am 18.3.2010 um 11:51

Ich gebe NewsShit recht. Das selbe wurde an Argumenten vor fast 30 Jahren zur Einführung des Anrufbeantworters gehört. Wer Einbrechen will, wird sich nicht auf Twitter begeben um zu sehen, wer den sagt, dass er im Urlaub ist. Viel zu umständlich. Wenn das eine Versicherung anführt würde ich mit Rechtsmitteln nicht warten.

Kommentar von Fexx am 19.3.2010 um 15:36

Durchaus ist wo ein Wille ist auch ein Weg, und als Einbrecher suche ich mir lieber eine wohlhabende Wohnung aus als einen Webmaster über dessen finanziellen Hintergrund ich keinerlei Wissen habe.
Was das rechtliche betrifft – ich frag mich nur wie man das Ganze nachweisen soll, dass der Täter im Internet erfahren hat das man weg war. Ein Ding der Unmöglichkeit, ich glaube nicht dass der Einbrecher sich einen Retweet oder ähnliche Hinweise leistet…..

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