FINBLOG.de – Aktuelle Notizen vom Finanzjournalist Andreas Kunze

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Archiv für November 2009

29. November 2009
Lichtblicke im November

An so einem grauen Novembertag ist es doch eine Freude, den Sommer zurückzuholen – und sei es nur mit einer kleinen Bildergalerie. Wo die Bilder aufgenommen wurden, muss ich ja vermutlich nicht groß erwähnen.

27. November 2009
Leser-Zahlen, geschätzt

Auf der Internetseite Statbrain.com kann man sich zu jeder beliebigen Internetadresse anzeigen lassen, wie viele Leser die Seite geschätzt hat. Die Schätzungen berufen offenbar auf Links, Google-Ranking usw. Für Finblog.de kann ich sagen: Sehr realistisch.

27. November 2009
Kfz-Versicherung: Die Rabatte kann man sich sparen

Vor über zwei Jahren hatte ich hier ein Posting, wonach es bei Kfz-Versicherung immer mehr um “Risikomerkmale” des Fahrers/Halters geht, weniger um das Auto. Ich schlug als Titel vor: “Du bist das Auto“.

AP-Autorin Berrit Gräber hat sich den aktuellen Markt angeschaut und berichtet, dass Allianz, HUK-Coburg oder DEVK es inzwischen noch genauer wissen wollen:

Kfz-Halter, die in verkehrsberuhigten, risikoarmen Stadtteilen, in Stadtrandlagen oder auf dem flachen Land wohnen, kriegen unter Umständen mehr Rabatt eingeräumt als die mit Wohnsitz in belebten Innenstädten. Selbst innerhalb einer Stadt wird nochmals unterschieden, abhängig vom Wohnviertel.

M.E. dienen alle diese Rabatte (wie Garagen-Rabatt, Einzelfahrer-Rabatt, Frauen-Rabatt) im Wesentlichen dazu, den Markt intransparenter zu machen und die Vergleichbarkeit zu erschweren. Für die Risikokalkulation nutzen diese Angaben etwa zum Wohnviertel kaum etwas, weil sie zum Beispiel nichts darüber aussagen, wo ein Wagen überwiegend gefahren wird.

Das wahr Kalkül dürfte sein, dass zahlreiche Verbraucher beim Stichwort “Rabatt” zugleich an Vorteil denken und sich weitere Vergleiche sparen (man denke nur an Riester-Rente und das Stichwort “staatliche Förderung”).

Mein Tipp: Wenn ein Versicherer besonders viel mit Rabatten wirbt, ist er vermutlich generell teuer und wird es auch nach Rabatt bleiben. Nach meinen Erfahrungen sind folgende Gesellschaften generell günstig:

    Direct Line
    Deutsche Internet
    Europa
    WGV
    HUK24
    RuV24
    Ineas

26. November 2009
Viagra vergrößert das Rentenloch – jedenfalls in Brasilien

25. November 2009
Urteil: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig!

Gerade haben wir den 20. Jahrestag des Mauerfalls gefeiert. Da kommt dieses Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes zeitlich genau passend. Die rebellischen Hannoveraner halten den Solidaritätszuschlag seit spätestens 2007 für verfassungswidrig und haben das Thema an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet (7 K 143/08) .
Die Folge dürfte sein, dass Millionen Bundesbürger bei ihrem nächsten Steuerbescheid dem Abzug von Soli widersprechen werden und um ein Ruhen des Widerspruchsverfahrens bitten, bis das Bundesverfassungsgericht dazu entschieden hat.

Hier die Pressemitteilung des Niedersächsischen Finanzgerichtes:

Seit 1991 (mit Unterbrechung) bzw. 1995 (durchgängig) wird der Solidaritätszuschlag im Wege einer Ergänzungsabgabe i.H.v. 5,5 % auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben. Das jährliche Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag beträgt derzeit rund 12 Mrd. Euro.

Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hält die andauernde Erhebung des Solidaritätszuschlags für verfassungswidrig und legt das Klageverfahren mit dem Aktenzeichen 7 K 143/08 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor.
Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Ergänzungsabgabe nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz spätestens ab dem Jahr 2007 ihre verfassungsrechtliche Berechtigung verloren hat.

Eine Ergänzungsabgabe dient nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen. Mit dem Solidaritätszuschlag sollen die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden. Hierfür besteht nach Auffassung des Gerichts kein vorübergehender, sondern ein langfristiger Bedarf. Dieser darf nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden. Das Gericht hat das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem BVerfG zur verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt.

24. November 2009
Flüge: Mehr als drei Stunden Verspätung ist wie gecancelt

Wenn Flüge ausfallen, dann haben Reisende seit 2005 auf Grund einer EU-Verordnung einen Entschädigungsanspruch, und zwar je nach Streckenlänge zwischen 250 und 600 Euro. Die Fluglinien versuchten bislang gerne, solche Entschädigungen  mit einem listigen Argument zu vermeiden: Wurde der Reisende mit einer anderen Maschine als geplant zum Ziel gebracht, hieß es, der geplante Flug sei nicht ausgefallen, sondern lediglich verspätet gewesen. Und daher: keine Entschädigung.

Der Europäische Gerichtshof hat allerdings nun entschieden, was noch Verspätung und was schon Annulierung ist: Bei mehr als drei Stunden verspäteter Ankunft ist demnach bereits von einem Flugausfall und einem Entschädigungsanspruch auszugehen (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.11.2009, Az. C-402/07). Ausnahme: Eine solche Verspätung führt allerdings dann nicht zu einem Ausgleichsanspruch zugunsten der Fluggäste, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, also auf Umstände, die von dem Luftfahrtunternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen sind. ”

Für mich kommt leider dieses Urteil zu spät.