17. Juni 2009
Promi-Anwalt verklagt Postbank wegen 10 Euro
Frühstückslinks vom 17.06.2009
Postbank soll 9,72 Euro erstatten
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/06/15/hurra-ich-darf-auch-mal-klagen/
Kaupthing zahlt deutsche Guthaben zurück
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/kaupthing-zahlt-deutsche-guthaben-zurueck;2365575
Zertifikate: Steuerlicher Bestandsschutz läuft Ende Juni aus
http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=1244545073.78&Subarea=News&chorid=00511434
(Ist mir zu hoch. Aber vielleicht ist das für Zertifikate-Besitzer wichtig.)
Nur einzelne Kassen verlangen mehr Geld
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/gesundheitswesen-nur-einzelne-kassen-verlangen-mehr-geld_aid_408884.html
Das ZDF weiß offenbar nicht wohin mit der Kohle
http://www.informelles.de/2009/06/15/so-verballert-das-zdf-die-tv-gebuehren/
(Das ZDF hat allerdings auch Einnahmen gehabt. Die Karte hat 52 Euro gekostet, so dass allein die rund 10.000 Zuschauer von “Wetten, dass” etwa 500.000 Euro beigesteuert haben dürften.)
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 02 - Geld, 04 - Steuern, Finlinks, GWH |
Ähnliche Beiträge
- Auslandsgebühren: Postbank ist an den Falschen geraten
- Der GWH in der Promi-Liga
- Postbank geht in Untergrund
- Bild.de verklagt
- “Seniorentanz vergnügungssteuerpflichtig”
Kommentare
Kommentar von Beobachter am 17.6.2009 um 15:24
Die Karten für “wetten, dass” kosten aber immer 50,. EUR in der 1. Kategorie, ob auf Mallorca oder in Leipzigs Stadthalle.
Das berechtigt also nicht zu derartigen “Betriebsausflügen”.
Kommentar von Mallorquina am 17.6.2009 um 16:41
@Beobachter: Die Karten für “wetten dass” haben mich am hiesigen Ticketschalter in Palma rund 52 Euro gekostet. Also doch ein wenig teurer als direkt vom ZDF. Dafür durfte man ja auch lange in der Schlange anstehen! Hat sich aber gelohnt, war eine sehr stimmungsvolle Show!
Kommentar von Christian am 17.6.2009 um 16:52
Bei dem Beitrag zu den Zertifikaten sieht man mal wieder ein großes Problem der Fachverlage. Die glauben, weil sie sich an Fachleute richten, müssten sie nicht verständlich schreiben. Dabei ist doch eigentlich genau das Gegenteil der Fall. Keiner hat mehr Zeit, sich durch verworrene Texte zu kämpfen, sondern braucht punktgenaue Info.
Im Beitrag geht es um eine komplizierte Übergangsregelung im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer. Früher konnte bei Verkauf von Zertifikaten innerhalb der Spekulationsfrist ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn anfallen. Heute ist unabhängig von einer Frist Abgeltungsteuer fällig.
Die Übergangsregelung ist hier verständlich erklärt:
http://www.abgeltungsteuer.steuernetz.de/aav_abgeltungssteuer/blog/detail.xhtml?entryId=1
Kommentar von nummer137 am 17.6.2009 um 21:20
Huiui, Udo Vetter ist zum “Promi-Anwalt” geadelt worden? ;)



Kommentar schreiben