21. April 2009
Abwrackprämie versteuern?
Ein Leser hatte eine Frage zur “Abwrackprämie”, die vielleicht noch mehr Leute interessieren könnte:
Das Arbeitsministerium hat ja entschieden das die “Abwrackprämie” ein Geldwerter Vorteil ist und somit bei Hartz-4-Empfängern angerechnet wird. http://www.bundestag.de/dasparlament/2009/14/innenpolitik/24027137.html
Nach dieser Argumentation müsste doch auch alle andere Bezieher von der Umweltprämie, diese bei seiner Lohnsteuererklärung für 2009 als Einkommen mit angeben und diese nachträglich versteuern oder habe ich irgendwo einen Denkfehler oder fehlen mir neue Informationen?
Die Antwort gibt das Bundesfinanzministerium:
Die Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro – auch Abwrackprämie genannt – muss nicht versteuert werden. Die Prämie soll den Verkauf von umweltfreundlichen Neuwagen fördern und deswegen in vollem Umfang den Käufern bei der Finanzierung helfen.
Sozial- und Steuerrecht fallen mitunter auseinander. Was das Sozialrecht als Einkommen berücksichtigt, muss nicht zwingend steuerlich zu den Einkünften zählen.
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 04 - Steuern |
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Kommentare
Kommentar von MCDynamo am 21.4.2009 um 16:01
dann bedanke ich mich hier einmal ganz herzlich.
Kommentar von Nobody am 22.4.2009 um 19:40
Soweit ich mich erinnern kann, hat einer der Präsident der Bundessozialgericht die offizielle Aussage der Bundesregierung als kaum haltbar bezeichnet. Google wirft aus:
Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) äußerte die Erwartung, dass die Regierung hier auf eine juristische Niederlage zusteuere: “Die Abwrackprämie ist aus meiner Sicht als zweckbestimmte Einnahme zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist”
Also vielleicht eine nicht ganz unerhebliche Gegenmeinung
Kommentar von prüfer am 24.4.2009 um 11:47
Die Abwrackprämie wird doch nur bei Kauf eines Neu- oder Jahreswagens gewährt. Wie kann ein ALG2 Empfänger den dann finanzieren? Kredit von der Bank? Ist er dann wirklich bedürftig?
Scheint mir eher eine Phantomdebatte im Hinblick auf den Wahlkampf zu sein.
Kommentar von xy am 24.4.2009 um 14:21
Der Präsident des Bundesgerichtshofes vertritt nicht nur eine nicht unbedeutende Gegenmeinung, sondern wohl eher die klar herrschende Meinung, auch unter Juristen.
Das Das BAM sowas überhaupt versucht, ist schon eher peinlich..
Kommentar von Ilona Schulz am 16.7.2009 um 10:13
Wie der ALG2-Empfänger das Auto finanziert, ist unerheblich.
Es gibt die billigsten Autos, in Tschechien und Rumänien pro-
duziert und vielleicht haben Onkel, Oma, Tante etc. sich be-
teiligt. Der Punkt ist die schreiende Ungerechtigkeit in diesem
unseren Lande. Jedem reichen Pinkel, der seiner Gattin einen
schnuckeligen Kleinwagen kauft, damit sie zum Einkaufen
fahren kann, werden 2500 Euro in den Rachen gestopft, ohne
zu hinterfragen, wie hoch sein Einkommen ist. Aber bedürftige
Menschen, die ein Auto vielleicht auch brauchen, um zu Vor-
stellungsgesprächen von A nach B zu fahren, wird der “staat-
liche Vorteil” vorenthalten.



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