FINBLOG.de – Aktuelle Notizen vom Finanzjournalist Andreas Kunze

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Archiv für April 2009

30. April 2009
Inline-Skater: Das große Finblog-Quiz

Unter den Finblog-Lesern sind sicher viele junge sportliche Menschen, die sich öfter mal Inline-Skater unter die Füße schnallen, also die modernen Rollschuhe für sehr Eilige.
An jene Leser im Besonderen und an die anderen Leser im Allgemeinen richtet sich nun folgendes Quiz: Wo dürfen Inliner nach aktuellem deutschem Recht fahren:

a) auf dem Bürgersteig
b) auf dem Radweg
c) auf der Straße
d) auf der Datenautobahn

Es ist nur eine Antwort möglich!
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29. April 2009
Wohnung zu klein – Mieter darf kündigen

Wenn eine Wohnung deutlich kleiner ist als vereinbart, dann kann ein Mieter nicht nur die Miete mindern – er ist auch zur fristlosen Kündigung berechtigt. So hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az: VIII ZR 142/08).
In diesem Fall war die Wohnung statt laut Vertrag „ca. 100 Quadratmeter“ nur 77 Quadratmeter groß. In früheren Entscheidungen hatte der BGH bereits geurteilt, dass bei mehr als 10 Prozent weniger Wohnfläche ein Mangel vorliegt.
Bei großen Abweichungen, hier rund 23 Prozent, sei der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht möglich, so dass die fristlose Kündigung rechtens sei. Außerdem muss der Vermieter rund 5.000 Euro Miete erstatten.

28. April 2009
“Tagesanleihe”: 0,49 Prozent

Über die “Tagesanleihe” des Bundes als Konkurrenz zu Tagesgeldkonten habe ich hier ein paar Postings gemacht (s. unter anderem am 27.05.08).
Aktuell brauchen die Banken die staatliche Konkurrenz wohl kaum zu fürchten: Der Zinssatz ist in dieser Woche sogar unter 0,5 Prozent gerutscht. Das dürften sogar noch die meisten Sparbücher schaffen.

27. April 2009
Urlaub absagen wegen Schweine-Grippe?

26. April 2009
Bafin: Gegen Unbekannt in München

Ein Artikel der “Süddeutschen Zeitung” (SZ) ist an diesem Wochenende Gesprächsthema Nummer Eins in der Finanzszene. Unter der Überschrift “Bilanz des Schreckens” berichteten die Münchner über ein internes Papier der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu Risiken bei deutschen Banken.
Auszug SZ-Artikel:

Die Finanzkrise trifft die deutschen Banken deutlich stärker als bisher bekannt. Dies geht aus einer internen Aufstellung der Finanzaufsicht Bafin hervor. Das Papier gibt erstmals einen Überblick darüber, welche Kredite und Wertpapiere die Institute in problematischen Geschäftsfeldern besitzen. Deren Risiko summiert sich auf 816 Milliarden Euro. Besonders betroffen sind die HRE, mehrere Landesbanken und die Commerzbank.

Die Bafin mit Dienstsitz in Bonn und Frankfurt/ Main reagierte prompt. Sie teilte mit

- dass die vertrauliche Liste keinerlei Rückschlüsse auf eventuelle Risiken, Verluste oder gar die Bonität der aufgeführten Kreditinstitute zulasse.

- dass die Staatsanwalt München “gebeten” (Wortlaut) wurde, strafrechtliche Ermittlungen gegen Unbekannt aufzunehmen. Es handele sich möglicherweise um einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nach § 9 des Kreditwesengesetzes.

Erstaunlich war für mich daran schon, dass ein Staatsanwalt auf Grund einer Bitte tätig werden soll. Üblicher ist wohl eine Strafanzeige oder ein Strafantrag. Darüber hinaus wäre es ein echter Service gewesen, die Strafvorschrift mitzuteilen. § 9 des Kreditwesengesetzes enthält keine, ich habe auch in dem übrigen Gesetz keine finden können.

Eindeutiger ist aber, dass die Verschwiegenheitspflichten im Wesentlichen die Mitarbeiter der Bafin treffen – ganz gewiss nicht Journalisten der “Süddeutschen Zeitung”. Wenn es denn eine strafbare Handlung gab, dürfte die durch einen Bafin-Mitarbeiter am Dienstsitz in Frankfurt/ Main oder Bonn verübt worden sein.

Warum dennoch die Staatsanwaltschaft am Redaktionssitz in München bemüht wurde, erschließt sich mir bislang nicht. Es sei denn, es ging vor allem darum, Journalisten einschüchtern zu wollen.

26. April 2009
Alkoholkontrolle!

Der Klassiker am Wochenende: Alkoholkontrolle!
Ich habe tief und entspannt gepustet, da ich generell keinen Alkohol trinke.
Wortlos, ja fast vorwurfsvoll zeigte mir der Polizist die Anzeige des Messgerätes:
0,0 Promille, wie nicht anders zu erwarten.
Sollte ich das nun kommentieren oder warum hielt er mir das so hin?
Für einen kurzen Moment lag mir ein übermütiger Scherz auf de Lippen, etwa
“Gerät kaputt, oder was?”.
Da Polizisten aber so so viel mehr kontrollieren können, wenn sie nur wollen, vom Luftdruck bis zu den Papieren, habe ich es bei einem “Na dann, schönen Abend noch” belassen.