31. März 2009
“Versicherer-Schufa”: Ab 1. April gibt es Auskünfte
Seit 1993 haben die Versicherer ein so genanntes „Hinweis- und Informationssystem“ (HIS). Das ist eine gewaltige Datensammlung mit derzeit fast 10 Millionen Einträgen, gespeist vor allem von Auto- und Lebensversicherern. Dort kann schon landen, wer nach einem Unfall sein Auto nicht reparieren lässt und stattdessen lieber eine Bar-Entschädigung nimmt. Schließlich könnte das jemand sein, der öfter in Unfälle verwickelt wird und so abkassiert.
Die Versicherer verkaufen die Datensammelei gerne als “Betrugs-Abwehr”, als “Betrugs-Datei”, also als etwas, wofür jeder Verständnis aufbringen kann. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn gespeichert wird z.B. auch der Kunde, der seine Rechtsschutzversicherung in kurzer Zeit mehrfach in Anspruch nimmt. Das ist sein gutes Recht und hat mit Betrug gar nichts zu tun. So jemand ist vielleicht in den Augen der Versicherer ein schlechter Kunde, ganz gewiss jedoch nicht kriminell.
Ab 1. April kann man nun beim Versichererverband GDV anfragen, ob und wie man in diesem System gespeichert ist. Die Adresse lautet:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Hinweis- und Informationssystem
Wilhelmstraße 43/43 G
10117 Berlin
Der Anfrage ist eine schriftliche Kopie des Personalausweises beizufügen (s. GDV-Info).
Außerdem wollen die Versicherer bei neuen Einträgen unaufgefordert informieren.
Damit besteht zumindest die Möglichkeit, gegen falsche oder veraltete Einträge vorzugehen.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet generell sowohl zur Benachrichtigung des Betroffenen (§ 33) als auch zur Auskunft an den Betroffenen (§ 34).
Die Versicherer allerdings fanden aber lange Zeit, dass das für sie nicht gilt. Warum jetzt der Sinneswandel? Uwe Schmidt-Kasparek, vor einigen Jahren Pressesprecher des GDV, erklärt das bei Capital.de so:
Die neue Offenheit der Assekuranzen geht auf eine Initiative der Datenschutzbeauftragten Bettina Sokol aus Nordrhein-Westfalen zurück. Sie soll als Übergangslösung im Rahmen einer bis 2011 dauernden Reform praktiziert werden.
Die “Initiative” bestand darin, dass die NRW-Datenschutzbeauftragte im Februar 2009 den in NRW tätigen Versicherern Bußgelder angedroht hatte, wenn sie weiterhin Auskünfte verweigern. Zuvor war eine Frist bis Jahresende 2008 gesetzt worden, wie mir ein Sprecher der Datenschutzbeauftragten heute sagte. Vielleicht fürchteten die Versicherer eine bundesweite Bußgeld-Aktion der Datenschutzbeauftragten in den Ländern und lenkten ein.
Hoffentlich wird der Umfang der Auskünfte nicht zum nachträglichen April-Scherz.
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 05 - Versicherungen, 07 - Redaktion Rente | Kommentare: 3


