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7. Mai 2008
Anzug-Reinigung steuerlich betrachtet

Frühstückslinks vom 07.05.2008

Bankangestellte: Anzugreinigung gehört nicht zu den Werbungskosten
http://steuertipps.de/?menuID=8&navID=-1&softlinkID=11525&softCache=true

Kölner Urteil: Altersgrenzen im Betriebsrentengesetz rechtmäßig
http://www.handelsblatt.com/News/Recht-Steuern/Meldungen/_pv/_p/204886/_t/ft/_b/1426465/default.aspx/koelner-urteil-altersgrenzen-im-betriebsrentengesetz-rechtmaessig.html

Fondspolicen: Von Äpfeln und Birnen
http://www.capital.de/finanzen/100010772.html?nv=rss

Driver & Bengsch-Kunden fühlen sich betrogen
http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/driver-bengsch-kunden-fuehlen-sich-betrogen-291502/

Neue Qualitätskontrollen: Wikipedia bald verlässlicher?
http://www.tagesschau.de/inland/wikipedia6.html

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Kommentare

Kommentar von Tilman am 7.5.2008 um 10:52

Die Wikipedia wird sich durch die neuen Massnahmen nicht verbessern. Bei “umkämpften” Artikeln ist Wikipedia im Griff von Interessengruppen bzw. Organisationen die es sich leisten können, Leute mit sehr viel Zeit einzusetzen. Solche können dann künftig “ihre” Fassung als vermeintlich “geprüft” darstellen.

Kommentar von Tilman am 7.5.2008 um 10:57

Das Urteil “Anzugreinigung” ist in seinen Folgen zwar dramatisch, ist aber Fortführung der bestehenden Rechtsprechung. Sogar ein Croupier konnte seinen Anzug nicht von der Steuer absetzen, obwohl die Taschen zugenäht sind.
http://www.rp-online.de/app/rechtsdb/text.php?id=3144&w=beruf

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