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6. Mai 2008
Lebenslanges Autokennzeichen ab September

Ab September wird, theoretisch, das lebenslange Auto-Kennzeichen möglich.
Wer zum Beispiel ein Mal ein stolzes D wie Düsseldorf am Wagen hatte, kann das selbst nach einem Umzug nach Wuppertal, Recklinghausen oder gar Köln behalten. Die einzelnen Bundesländer können die Pflicht zur Ummeldung aufheben.
Das regelt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) im Paragraphen 47:

§ 47 Ausnahmen:
(1) Ausnahmen können genehmigen
(…) 2. die zuständigen obersten Landesbehörden vom Erfordernis der Neuzuteilung eines Kennzeichens bei Wechsel des Zulassungsbereiches des Fahrzeugs innerhalb des jeweiligen Landes.

Aufgrund der Übergangsvorschriften tritt diese Vorschrift am 1.9. in Kraft.

Die Axa-Versicherung hat bereits angekündigt, deswegen in der Kfz-Versicherung die Prämie nur noch nach Postleitzahlen des Halters zu berechnen, nicht mehr nach dem Auto-Kennzeichen. Auszug PM:

Die Höhe der Prämie richtet sich unter anderem auch danach, wo das Fahrzeug zugelassen ist, da das Schadenvolumen regionale Unterschiede aufweist (Regionalklasse). „Das Kennzeichen als Berechnungsgrundlage wird durch die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im September hinfällig“, erklärt Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherungen von AXA. “Wer sein Auto in Paderborn zulässt, zahlt weniger als in Köln. Der Versicherte profitiert nach unserem neuen System auch künftig immer von der günstigeren Einstufung in Paderborn, auch wenn er weiter das Kölner Kennzeichen nach einem Umzug behält.”

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Kommentare

Kommentar von Beobachter am 6.5.2008 um 13:26

Endlich! Diese ganze Ummelderei war doch nur nervig und dazu auch noch verdammt teuer. Wenn ich dann noch an die tollen Öffnungszeiten der Behörden denke…

Kommentar von Tilman am 6.5.2008 um 13:29

Die Frage ist nun, welchen Sinn das Format der Autokennzeichen überhaupt noch hat. Man könnte also auf die Angabe des Zulassungsbereichs verzichten, und richtige Wunschkennzeichen verkaufen. Auf diese Weise könnte z.B. Geld von “Anlageberatern” und sonstigen Selbstdarstellern wieder in die Steuerkasse kommen.

Kommentar von Bernie am 7.5.2008 um 18:16

@Tilman: Genau, das dachte ich auch sofort: Her mit den Vanity-Kennzeichen!

Kommentar von Alexander am 7.5.2008 um 19:05

@ Beobachter

Die kosten für die Ummeldung bleiben, da das Fahrzeug ja weiterhin an die neue Adresse umgemeldet werden muss. Lediglich die Kosten für ein neues Nummernschild fallen weg.

Kommentar von Texec am 7.5.2008 um 21:07

Ich sag da ja nur J-VM 777 ;)

Kommentar von Nicolas am 7.5.2008 um 22:32

Ist so eine Bevorzugung bestimmter Regionen nicht streng genommen eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft…?

Kommentar von nils am 8.5.2008 um 9:42

Is in Great Britain gang und gebe

Kommentar von Ohje am 9.5.2008 um 16:03

Bitte: gang und gäbe!

Kommentar von William Foster am 12.5.2008 um 1:18

Ja, her mit den Vanity-Kennzeichen. Ich will D-FENS :)

Aber wenn ich das richtig verstanden habe, gilt das nur innerhalb eines Bundeslandes? Also beim Umzug von z.B. Bremen nach Niedersachsen müsste man sein HB-Kennzeichen wieder abgeben?

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