29. Mai 2008
Freiberufler bleiben frei von Gewerbesteuer
Dass Freiberufler, einige Selbstständige sowie Landwirte von der Gewerbesteuer befreit sind, ist kein Verstoß gegen das Grundgesetz. So lautet nach Pressemitteilung des Finanzgerichtes Niedersachsen ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes. Die PM:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute einen Beschluss vom 15. Januar 2008 veröffentlicht, mit dem über eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts entschieden wurde (Az. des BVerfG: 1 BvL 2/04).
Danach ist es mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe, der sonstigen Selbstständigen und der Land- u. Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen.
Außerdem hat das BVerfG die sog. “Abfärberegelung” in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG für verfassungsgemäß erklärt. Nach dieser Regelung unterliegen die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft auch dann der Gewerbesteuer, wenn die Gesellschaft nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.Dem Verfahren beim BVerfG lag eine Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts (Art. 100 Abs. 1 GG) zugrunde (Beschl. v. 21.4.2004 – 4 K 317/91; Ergänzungsbeschl. v. 14.4.2005).
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 04 - Steuern | Kommentare: 0


