30. April 2008
Kleinsendungen: Zoll zieht Meldung zurück
Vor kurzem machte ich ein Posting darüber, dass ab Dezember sich (Online-)Bestellungen außerhalb der EU mehr lohnen, weil dann die Zoll-Freigrenze für Kleinsendungen von 22 auf 150 Euro steigt. Für Kleinsendungen, abgesehen von einigen Ausnahmen, gibt es weder Einfuhrzölle noch Einfuhrumsatzsteuer (entspricht der Mehrwertsteuer).
Das basierte auf einer Mitteilung bei Zoll.de, einer Seite des Bundesfinanzministeriums. Auf Grund eines Leser-Hinweises stellte ich nun fest, dass der Link ins Leere führt. Ich fragte beim Zoll nach und bekam heute von der Bundesfinanzdirektion Südwest eine Antwort:
Wie ursprünglich gemeldet, wird sich ab dem 01. Dezember 2008 für Sendungen mit geringem Wert die in Artikel 27 der ZollbefreiungsVO genannte Wertgrenze von derzeit 22 Euro auf 150 Euro erhöhen. Diese Information ist nach wie vor richtig; die Änderung gilt aber nur für Zölle, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der alten Wertgrenze von 22 Euro.
Da die Darstellung im Internet zu zahlreichen Missverständnissen geführt hat und andere mit der Erhöhung zusammenhängende gesetzliche Änderungen noch nicht abschließend entschieden sind, haben wir den Text im Internet wieder geändert. Wenn das Gesamtpaket entschieden ist, werden wir Sie rechtzeitig und umfassend informieren.
In der maßgeblichen Europa-Verordnung 274/2008 ist von einer Unterscheidung zwischen Einfuhrzöllen und Einfuhrumsatzsteuer übrigens nicht die Rede, sondern nur von der Wertgrenze für Kleinsendungen.
Die in Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 festgelegte Wertgrenze von 22 ECU wurde seit 1991 nicht erhöht, während gleichzeitig die Zölle erheblich verringert oder sogar abgeschafft wurden. Folglich ist die Wertgrenze für Kleinsendungen mit geringem Wert anzuheben.
Sollte die Idee der Kleinsendungen mal etwas mit Verwaltungsvereinfachung zu tun gehabt haben, so ist davon bei unterschiedlichen Wertgrenzen von 22 und 150 Euro nicht mehr viel übrig.
Ich kann mich daher des Gedankens nicht erwehren, der heimische Handel könnte in den vergangenen Tagen etwas Druck gemacht haben, etwa mit Argumenten wie: “Wir können auch nicht bis 150 Euro ohne Mehrwertsteuer verkaufen.”
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 04 - Steuern |
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Kommentare
Kommentar von Tilman am 30.4.2008 um 14:14
Was für eine Chaos-Truppe! Dabei könnte der Zoll wirklich Entlastung vertragen – das kann jeder sehen, der seine USA-ebay-Sendung da abholen muss und z.T. über eine Stunde warten muss.
Kommentar von fug am 4.5.2008 um 17:51
Im Focus stand aber, bis 150 Euro mehrwertsteuerfrei.
Kommentar von Andreas Kunze am 4.5.2008 um 18:03
@Fug: Das war ja auch das, was der Zoll zunächst vermeldet hat. Inzwischen wurde diese Meldung zurückgezogen und das erklärt, wie ich es hier zitiert habe.



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