FINBLOG.de – Aktuelle Notizen vom Finanzjournalist Andreas Kunze

Site menu:

7. Dezember 2007
Überraschende Steuervorteile bei Rürup-Rente

Laut “Handelsblatt” haben die Finanzvertriebe in diesem Jahr die “Rürup-Rente” entdeckt (von der Versicherungswirtschaft lieber “Basis-Rente” genannt). Die Menschen seien überrascht von den Anreizen zur Steuerersparnis bei Rürup, was einen immensen Einfluss auf die Anlageentscheidung habe, zitiert das “Handelsblatt” Reinfried Pohl vom Finanzvertrieb DVAG.

Überrascht von Steuervorteilen? Stimmt. So ging mir das auch, als ich jüngst eine Werbe-Broschüre vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) zur Basisrente las. Laut GDV kann man derzeit 64 Prozent seiner Prämien nicht nur vom zu versteuernden Einkommen abziehen – man kann um den Betrag angeblich sogar seine Steuerschuld mindern.

Das Finanzamt dürfte ebenfalls sehr überrascht sein, wenn jemand mit dem Wunsch ankommt.

Der GDV erklärte die Basisrente/Rüruprente (Seite 12):

Gdv Riesterrente Steuerschuld in Überraschende Steuervorteile bei Rürup-Rente

PS: Die Prämien für eine Rürup-Rente sind Sonderausgaben und mindern lediglich das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt dann ab vom Steuersatz. Von einer Minderung der Steuerschuld wird gesprochen, wenn Ausgaben (z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen) direkt 1:1 mit den ansonsten zu zahlenden Steuern verrechnet werden.

Ähnliche Beiträge

Kommentare

Kommentar von S. Meyer am 9.12.2007 um 9:52

Auch nachdem nun 64% abzugsfähig sind, macht diese Art der Rente doch noch immer wenig Sinn… Zumindestens ich sehe für mich persönlich keinen großen Anreiz das bissl hart erarbeitete Geld dort reinzuwerfen und vielleicht nie wieder zu sehen…

Mal sehen was man durch Werbung demnächst noch alles mit der Rente machen kann, damit vielleicht doch der ein oder andere den Bonus seines Versicherungsvertreters rettet…

Kommentar von Martin am 10.12.2007 um 9:42

Rürup ist für mich tabu, da es im Gegensatz zu Riester keine Vererbbarkeit gibt. Jährlich bis zu 20.000 Euro reinwerfen und im “Ernstfall” für die Hinterbliebenen nichts übrig zu lassen, ist nonsens…

Kommentar von Prüfer am 10.12.2007 um 13:18

Es gibt schon eine ganz gute Idee dazu: wenn eine BUZ zu 49% mit 51% Rürup kombiniert wird, kann man die ganze Prämie als AV abziehen ;-)

Kommentar von lupe am 10.12.2007 um 13:55

Wenn die Rürup-Rente solch ein Käse sein soll, warum wird dann die staatliche Rentenkasse erleichtert? Schließlich sind die Abgaben an die gesetzl. Rentenversicherung geringer, wenn wegen Rürup weniger Einkommen zu versteuern ist.

Eine Antwort: Die Versicherer wollen schließlich auch von etwas leben. Das funktioniert am besten, wenn die staatliche Rente diskreditiert und schließlich zerstört wird, weil ihr Beiträge entzogen werden.

Kommentar von Martin am 10.12.2007 um 15:29

Ich halte die Rente imemr noch für eine gute Vorsorge. Viele machen den Fehler und sehen die Rente als komplette Vorsorge an, vielmehr ist aber eher eine Zusatzversicherung.

Kommentar von Siggi am 10.12.2007 um 15:44

Gäbe man den Menschen das Geld für AV, RV und PV, damit sie sich selbst vorsorglich versichern, würde mindestens die Hälfte die Kohle verkonsumieren und im Ernstfall wieder dem Staat auf der Tasche liegen. Klingt hart, denkt aber mal drüber nach. Die Rente ist m.E. immer noch die beste Form der Altersvorsorge, auch wenn sie nicht mehr ganz so sicher ist wie zu Nobbis Zeiten.

Kommentar von Michael E. Wild am 10.12.2007 um 16:48

An den lieben Herrn lupe: wir wissen ja, dass Ihrer Meinung nach die Versichererlobby an allem Schuld ist. Mag ja sein, dass Sie Recht haben, aber vielleicht suchen Sie sich mal ne Begründung, die auch passt. Zitat: “Schließlich sind die Abgaben an die gesetzl. Rentenversicherung geringer, wenn wegen Rürup weniger Einkommen zu versteuern ist.”

Steuerfrei heisst nicht abgabenfrei. Bei der Basisrente gibt es nur die Steuerfreiheit, Abgaben sind von der “Förderung” nicht betroffen (wie z. B. in der betrieblichen Altersvorsorge).

@Martin: Die Vererbung kann bei manchem Anbieter in der Ansparzeit (annähernd) kostenneutral durch eine Risikozusatzversicherung geregelt werden, und in der Rentenzeit (bei allerdings den wenigsten Anbietern) durch eine Restkapitalverrentung. Gilt dann natürlich nur für den Ehegatten, nicht für Lebenspartner.

Ein viel größeres Problem wäre für mich das Kapitalisierungsverbot, denn das betrifft nicht nur meine Erben, sondern vielmehr mich direkt. Die Basisrentenbeiträge können NIE IM LEBEN wieder ausgezahlt werden, noch nicht mal bei Kündigung im Notfall.

Für lupe ;-)
Die Basisrente ist also genau wie die gesetzliche Rentenversicherung, deshalb auch in Schicht 1 angesiedelt. Einziger Unterschied: Hier wird Kapital verzinst.

Mit herzlichen Grüßen aus Ganderkesee

Michael E. Wild

Kommentar von vitiligo am 21.7.2008 um 11:14

The vitiligo pamphlet vitiligo is a skin,an introduction to vitiligo by the vitiligo society. Products include:vacuum pump hvac,aircraft vacuum pump,auto vacuum pump. Designer replica handbags wholesale! Low price COACH replica handbags,LV replica handbags and omega. Grainger is your source for water pumps,and water pumps for your home.

Kommentar schreiben