FINBLOG.de – Aktuelle Notizen vom Finanzjournalist Andreas Kunze

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Archiv für November 2007

29. November 2007
Betriebsrente: Weiteres Arbeitgeber-Wechsel-Urteil

Wenn ein Arbeitnehmer den Job wechselt und seine (selbst finanzierte) Betriebsrente kündigen oder mitnehmen will, kann er erhebliche Verluste erleiden.

Was die durch Abschlusskosten verursachten Verluste angeht, so hat das Landgericht München im Frühjahr ein Weg weisendes Urteil gesprochen (Aktenzeichen 4 Sa 1152/06, Revision zugelassen). Wie hier bereits berichtet, haftet der Arbeitgeber dafür.

Vor kurzem hat das Oberlandesgericht Celle die Position der Arbeitnehmer erneut gestärkt: Wird der Betriebsrenten-Vertrag nach einem Arbeitgeberwechsel fortgeführt, so darf die Versicherung nicht einfach die Leistungen verschlechtern. Das geht nur dann, wenn bei Abschluss der Betriebsrente der Arbeitnehmer über mögliche Nachteile beim Arbeitgeberwechsel aufgeklärt wurde (Az: 8 U 29/07)

Es ging dabei um einen Mann, der mit der Allianz Pensionskasse eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen wollte. Nach dem Arbeitgeber-Wechsel wurde er in einen schlechteren Tarif umgestuft – die Ablaufleistung hätte sich nach Angaben seines Anwaltes Norman Wirth um sechs Prozent verringert. Die Umstufung wurde damit begründet, mit dem neuen Arbeitgeber bestünde keine Kollektiv-Vereinbarung. Es handele sich nun um einen Einzelvertrag.

Dass solche Kürzungen möglichst sind, hätte der Arbeitnehmer erfahren müssen, bevor er sich zur Entgeltumwandlung entschloss. Der Versicherer muss für das Versäumnis seines Vertreters haften, meinte das OLG Celle.

Rechtsanwalt Norman Wirth schreibt:

Im konkreten Fall hatte der Versicherungsagent im Rahmen der Einführung der betrieblichen Altersversorgung beim früheren Arbeitgeber die Arbeitnehmer beraten. Zu den Auswirkungen eines möglichen Arbeitgeberwechsels hatte er gesagt, es ergäben sich keine Änderungen beim zu leistenden Beitrag sowie den zu erbringenden Leistungen. Das OLG Celle führt hierzu aus, dass eine Haftung des Versicherers auch dann bestehe, wenn der Versicherungsagent sich nur dahingehend ausgedrückt haben sollte, es könne wie bisher auch bei dem neuen Arbeitgeber weiter eingezahlt werden, ohne weitergehende konkrete Auskünfte zum Umfang der späteren Versicherungsleistungen zu geben.

29. November 2007
Aktienkurse machen Freudensprung

Frühstückslinks vom 29.11.2007

Gebührenfalle Auslandsüberweisung: Der teure Weg des Geldes
http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/758/145426/

Riester-Rente – Raus aus schlechten Verträgen
http://www.n-tv.de/881846.html

Hoffnungsrally an der Börse
http://www.manager-magazin.de/geld/

Erbschaftsteuer: Reform nimmt Gestalt an
http://steuertipps.de/?menuID=8&navID=-1&softlinkID=10653&softCache=true

Kreditverkäufe: Böses Spiel mit guten Kunden
http://www.zeit.de/2007/48/Kreditverkaeufe?page=all

28. November 2007
2008 beginnt schon jetzt

Einige Versicherer, so unter anderem heute die AachenMünchener, werben damit, sie würden das neue Versicherungsrecht ab 2008 auch für Altverträge anwenden. Damit wollen die Versicherer vermutlich verhindern, dass Verbraucher mit Neuabschlüssen bis zum nächsten Jahr warten, da dann für Neuverträge deutlich bessere Regelungen gelten. Für Altverträge gilt das neue Versicherungsrecht zwingend erst ab 2009.

Dieses freiwillige Vorziehen der Reform betrifft aber, so weit erkennbar, nur Komposit-Versicherungen wie Hausratpolicen. Für Lebens-und Rentenversicherungen indes habe ich eine solche Mitteilung noch nicht gesehen. Dort hätten aber die Kunden einen handfesten Vorteil, weil die Abschlusskosten künftig nicht mehr sofort voll dem Kundenkonto belastet werden dürfen, sondern auf mindestens fünf Jahre verteilt werden müssen (wie bei der Riester-Rente). Dadurch steigt vor allem der Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung.
Neuabschlüsse etwa einer privaten Rentenversicherung in diesem Jahr würde ich daher vermeiden, s. auch Focus.

Wenn Komposit-Versicherer die Reform vorziehen, ist dagegen natürlich nichts einzuwenden. Allerdings muss das kein Grund sein, bei einer vielleicht überdurchschnittlich teuren Gesellschaft jetzt einen Vertrag abzuschließen, vor allem keinen langfristigen. In gut fünf Wochen gilt das neue VVG sowieso für alle Neuverträge. Wer bis dahin nicht warten kann, etwa weil sonst kein Versicherungsschutz bei Haftpflichtschäden besteht, wird mit seinem Altvertrag ab 2009 ohnehin auf die neuen Regelungen umgestellt. Nur bei Schadenfällen in 2008 könnte dann ein Nachteil bestehen.

28. November 2007
Viel Inflation und kräftig steigende PKV-Prämien

Frühstückslinks vom 28.11.2007

Verbraucher: König Kunde 2.0
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,519427,00.html
(Großartig geschriebene Geschichte)

Große Umsätze mit steueroptimierten Cashfonds gemacht
http://www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanlage/:Portfolio%20Investoren%20Geldmarktfonds/284453.html

Konjunktur – Kaum Sorgen wegen Dollar
http://www.merkur-online.de/wirtschaft/art8810,864241

Inflation: Wenn das Geld plötzlich weniger wert ist
http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/413/145082/

So sparen Sie Heizkosten, ohne zu frieren
http://www.welt.de/finanzen/article1397886/So_sparen_Sie_Heizkosten_ohne_zu_frieren.html

Private Krankenversicherungen erhöhen Beiträge teils drastisch
http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=domesticnews&storyID=2007-11-26T123725Z_01_KOE645435_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-GESUNDHEIT-KRANKENKASSEN.xml

27. November 2007
Aktienkurse schmieren ab

26. November 2007
Abschlusskosten: Zu früh gefreut?

Ein Thema treibt derzeit die Versicherungsbranche um: Kommt die Euro-Angabe von Provisionen oder nicht?
Noch offen ist die so genannte Informationspflichtenverordnung (VVG-Info) zum neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das 2008 in Kraft tritt. Seit einem halben Jahr steht bereits der Plan im Raum, dass die Abschlusskosten insbesondere bei Lebensversicherungen (dazu gehören auch Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen) in einer Summe genannt werden sollen.

Wenn ein Kunde hört oder liest, dass er mit der Unterschrift möglicherweise gleich ein paar Tausend Euro los ist, könnte das die Abschlussbereitschaft ziemlich lähmen (ein Berechnungsbeispiel habe ich hier gebracht). “Ein mal Riester-Rente, macht 2.000 Euro “, kommt halt nicht so gut an.

Ein Lobby-Verband der Branche verbreitete jüngst Zuversicht, denn das Bundesjustizministerium habe auf eine Anfrage folgendes geantwortet:

[...] kann ich Ihnen versichern, dass Makler oder Angestellte eines Versicherungsunternehmens nicht zur Offenlegung ihrer Einkünfte gezwungen werden sollen. Dies ist keineswegs Ziel der Verordnung. [...] Nach den Gesprächen, die ich selbst und die meine Mitarbeiter geführt haben, zeichnet sich, auch um den von Ihnen dargestellten Konflikt zu entschärfen, als Kompromisslösung ab, dass dem Kunden die in die Prämien einkalkulierten Kosten mitgeteilt werden müssen. Zu der von Ihnen befürchteten Bekanntgabe konkreter individueller Vergütungsbestandteile oder Provisionen kommt es damit nicht.

Ist Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vielleicht doch noch in letzter Minute umgekippt? Vor kurzem hatte das noch ganz anders geklungen.

Die Freude der Vertriebler könnte verfrüht sein.
Die Antwort des Ministerium lässt nur darauf schließen, dass nicht die konkreten Provisionen des Vermittlers genannt werden müssen. Dass die Kostenbelastung des Kunden genannt werden muss, ist demnach dennoch möglich.

Die Kostenbelastung des Kunden ist auch das einzige, was wirklich interessant ist – denn die Provisionen des Vermittlers können höher als auch niedriger sein als das, was der Kunde direkt zu zahlen hat (bis zu 4 Prozent der Gesamtprämie für die vereinbarte Laufzeit). Oder genauer: Was der Kunde als Kredit bekommt und er mit seinen Prämien in der Folgezeit abstottern muss. Das wären dann “die in die Prämien einkalkulierten Kosten”.