29. Oktober 2007
Versicherer gegen GEZ
Noch mehr Arbeit für die Wahrheitsbeauftragten der GEZ:
Nun verbreitet sogar ein Rechtsschutzversicherer, dass den Rundfunkgebühren-Beauftragten (Volksmund: GEZ-Fahnder) keine Auskunft erteilt werden muss.
Als die “Süddeutsche Zeitung” kürzlich den Rechtsanwalt Udo Vetter mit dieser Aussage zitierte, bezeichnete der Justitiar des SWR, Vertreter der GEZ, das als falsch, forderte eine Korrektur des online gestellten Artikels und drohte für die Zukunft bei “vergleichbar falschen Tatsachenbehauptungen” mit rechtlichen Schritten (Finblog.de und Heise.de berichteten).
Der Rechtsschutzversicherer D.A.S. (Ergo-Konzern) schreibt in seinem aktuellen Themendienst für die Presse unter anderem:
Wenn jemand vor der Tür steht und sich als GEZ-Beauftragter vorstellt, sollte man sich als erstes den Ausweis zeigen lassen”, erklärt D.A.S. Expertin Kronzucker. Grund: Derzeit häufen sich Betrugsversuche angeblicher GEZ-Fahnder. Doch selbst wer einen echten Gebührenbeauftragten vor sich hat, muss diesen weder hereinlassen noch Fragen beantworten.
Jetzt warte ich gespannt darauf, ob die GEZ neben Medien auch dem Rechtsschutzversicherer des zweitgrößten Versicherungskonzernes in Deutschland eine Klage androht.
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 03 - Recht |
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Kommentare
Kommentar von Marc am 29.10.2007 um 21:51
Da kommt ersteinmal die ARD und mahnt die DAS ab. Weil deren Domain das.de der ARD-Domain daserste.de zum Verwechseln ähnlich ist. :-D



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