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24. August 2007
GEZ verbietet “GEZ-Gebühr”

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bekennen sich zur Zensur.
Jedenfalls verlangt ihre Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von dem Info-Portal Akademie.de, dass eine Vielzahl von Begriffen rund um die GEZ in der Berichterstattung nicht mehr verwendet werden sollen. Die verwendeten Begriffe seien falsch oder irreführend.

So soll Akademie.de u.a. unterlassen, “nicht existente Begriffe” zu nutzen, die laut GEZ offenbar nur nur dazu dienen, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen. Falsch sei es z.B. von GEZ-Gebühren zu sprechen, richtig sei “gesetzliche Rundfunkgebühren”. Negativ finden die Geldeintreiber von ARD und ZDF auch den Begriff “GEZ-Fahnder”, korrekt sei der Begriff “Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten” oder “Rundfunkgebührenbeauftragter”.

Der Abmahnung hat die GEZ eine umfangreiche Zensurliste beigefügte, zu der sich Akademie.de per Unterlassungserklärung verpflichten soll.

Gefunden im Lawblog.

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Kommentare

Kommentar von Marc am 24.8.2007 um 18:45

So kann man mit Abmahnungen mißliebige Meinungen wegbekommen kann. Geht bestimmt auch mit mißliebigen Wahrheiten.

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