3. Juli 2007
Der GDV, die Äpfel und das Birnenmus
Mit den Abschlusskosten von Lebens- und Rentenversicherungen ist das eigentlich ganz einfach:
Vertragslaufzeit in Monaten X Monatsprämie X 4 Prozent
Ein Beispiel: Der von Altersarmutangst getriebene 30jährige schließt einen Vertrag über 35 Jahre ab. Das sind 420 Monate. Die Monatsprämie beträgt 150 Euro.
Insgesamt verplichtet sich der Kunde also, 63.000 Euro an den Versicherer zu überweisen.
Die fachkundige Beratung zu diesem Vertrag hat natürlich Geld gekostet, auch das schöne Papier mit der Aufschrift “Versicherungschein” gibt es nicht umsonst. Das alles bezahlt der Kunde bis zu vier Prozent seiner gesamten Prämien.
Also in diesem Beispiel bis zu 2.520 Euro.
Der Gesetzgeber ist nun auf die Idee gekommen, dass künftig vor Vertragssschluss dem Antragsteller diese Abschlusskosten genannt werden sollen, und zwar so wie hier in einem anschaulichen Euro-Betrag.
Der Versichererverband GDV mag zwar grundsätzlich große Zahlen, aber diese überhaupt nicht. Denn durch die Angabe der Kosten in Eurosummen für den Verbraucher sei weder die “relative Kostenbelastung zweier Versicherungsprodukte vergleichbar, noch ein Kostenvergleich mit anderen Altersvorsorgeprodukten möglich“.
Der Branchenanalyst Manfred Poweleit geht sogar so weit, Bundespräsident Horst Köhler (dessen Sommer-Party u.a. vom GDV gesponsort wird) dürfe so ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit gar nicht unterschreiben.
Daran ist so viel zutreffend:
Eine Lebensversicherung ist tatsächlich nicht mit einem Fondssparplan oder einem Banksparplan vergleichbar.
Die typische Lebensversicherung wird nämlich mit einer festen Vertragslaufzeit abgeschlossen – der typische Fondssparplan nicht, die gesamten Abschlusskosten sind bei einem Fondssparplan also nicht vorhersehbar.
Der Unterschied: Wer nach fünf Jahren aus einer Lebensversicherung aussteigt, hat die Abschlusskosten für 30 oder 40 Jahre bezahlt. Wer nach fünf Jahren aus einem Fondssparplan aussteigt, hat auch nur für diese fünf Jahre Abschlusskosten bezahlt.
Banksparpläne wiederum werden zwar häufig mit einer festen Laufzeit abgeschlossen, sind aber auch nicht mit einer Lebensversicherung vergleichbar. Denn es findet keine Verrechnung mit den Einzahlungen statt. Wer bei einem Banksparplan 100 Euro einzahlt, kriegt zumindest diese 100 Euro auch zurück.
Dass der Gesetzgeber sich bei der Riester-Rente mit der prozentualen Angabe von Kosten begnügt, taugt ebenfalls nicht als Argument gegen den Kostenausweis in Euro bei sonstigen Lebensversicherungen. Denn einerseits ist der Gesetzgeber nicht gezwungen, seine Fehler zu wiederholen, andererseits müssen die Anbieter bei der Riester-Rente eine Kapitalerhalt-Garantie übernehmen.
Manche normale Lebensversicherung erreicht die eingezahlten Beiträge selbst nach 10 oder 15 Jahre noch nicht, und zwar als Folge der Abschlusskosten.
Aber vielleicht ist das die Alternative, die die Versicherungswirtschaft anbieten möchte: Sie garantiert künftig im Fall einer Kündigung von Lebens- und Rentenversicherung stets die Rückzahlung aller Beiträge.
Dann wäre der Euro-Ausweis von Abschlusskosten in der Tat entbehrlich.
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 05 - Versicherungen |
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Kommentare
Kommentar von prüfer am 4.7.2007 um 10:20
Die Abschluss- und Verwaltungskosten von LV sind in der Tat viel zu hoch, das ist sicherlich unbestritten. Dass aber Banksparpläne und Fonds auch nicht “umsonst” sind sollte wohl auch klar sein. Bei den Fonds hat sich immerhin die TER durchgesetzt, gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung bestehen allerdings nicht.
Aber wenn dann demnächst gezillmerte Fondssparpläne kommen, müsste das ja dann auch per VO geregelt werden.
PS: “Rückzahlung aller Beiträge” => vielleicht auch mal an die Risikoabsicherung denken
Kommentar von Andreas Kunze am 4.7.2007 um 13:23
@Prüfer: Das eigentliche Übel der Lebensversicherung ist m.E. die Zillmerung, mit gleichmäßiger Verteilung der Abschlusskosten über die Laufzeit wäre die LV für manche Leute durchaus eine geeignete Anlage.
Ein Kostenausweis sollte natürlich ebenfalls bei gezillmerten Fondssparplänen gelten. Die TER muss nach meiner Kenntnis als Folge der Europäische Finanzmarktrichtlinie (MiFID) künftig ausgewiesen werden.
Mit den Risikokosten ist ein guter Hinweis. Der Kapitalerhaltgarantie könnten z.B. lauten: gezahlte Beiträge – ausgewiesene Risikokosten. Mit der Ausweis der einzelnen Kosten tun sich die Versicherer aber leider schwer.
Kommentar von Reiner Stucke am 4.7.2007 um 23:21
Wenn hier immer auf den Abschlusskosten (also auf der Courtage oder der Provision) der Verträge herumgeritten wird, so sind diese neben den Risikokosten nur ein Teil des Ganzen – die Gesellschaften haben teilweise nicht unerhebliche Verwaltungskosten – und diese wirken sich ebenfalls auf die Verträge aus.
Die Zillmerung der Leben- und Rentenversicherungen stellt sicherlich für Sparer einen negativen Effekt dar – jedoch welcher Verbraucher wäre bereit eine Honorarvereinbarung mit dem Vermittler zu treffen, wenn ihm Verträge ohne Abschlusskosten angeboten würden?
Ihr Beispiel mit den 2.520 € Kosten sähe dann etwas anders aus.
Der Verbraucher vereinbart einen Courtagefreien Vertrag (die gibt es bereits am Markt!) und gleichzeitig vereinbart er mit dem Vermittler ein Honorar. Da bei dem von Ihnen gewählten Beispiel der Verbraucher rund 10.000 € mehr als Ablaufleistung bekommen kann, wenn er den Vertrag durchhält, sollte es für den Verbraucher kein Problem darstellen das Honorar bei Vertragsabschluss zu bezahlen.
Leider sind die Verbraucher oft nicht in der Lage die 2.520 € sofort zu bezahlen (bzw. dürfte dann die Honorarforderung wohl etwas höher ausfallen) – der Vermittler hat dann das Ausfallrisiko – wird aber sicherlich sein Geld einklagen können.
Englische Lebensversicherer haben, alle Kosten in ihren Vertragsbedingungen bereits seit längerer Zeit integriert und aufgeführt – und bieten derartige Courtagefreie Verträge an.
Wo bei dieser geforderten Kostentransparenz aber ein Vorteil für den Verbraucher heruasspringen soll verschließt sich mir völlig. Gehen Sie morgen (ein Vergleich von Äpfel mit Birnen) mal zu Ihrem Bäcker und verlangen von dem, er solle Ihnen seine gesamte Kalkulation offen legen – der wird sicher begeistert sein – und gerade bei Konsumartikeln wäre eine Kostentransparenz wesentlicher Vorteil für den Verbraucher – denn über Handelsspannen von teilweise über 70 % z.B. bei Möbeln ect. hat sich noch niemand aufgeregt. Es wird locker verdrängt das die Küche die gerade 30.000 € gekostet hat und zudem noch finanziert wurde, nach ein paar Jahren Gebrauch nichts mehr wert ist. Aber das hat mit der Absicherung von biometrischen Risiken ja nichts zu tun, die dem Verbraucher auch einen Sparanteil offerieren.
In Amiland schüttelt man nur den Kopf über Lebensversicherungen mit Sparanteil – weit mehr als 90 % aller Lebensversicherungen, versichern das was der Name sagt – das Leben. Der dt. Michel hat aber immer schon den Hang dazu gehabt überwiegend nicht für das Risiko bezahlen zu wollen, sondern sein Geld als Investition zu sehen die gefälligst zurück zu kommen hat. Das dabei der Risikoanteil der Absicherung immer weiter in den Hintergrund gerückt ist ist nicht nur Schuld der “gierigen” Versicherer, sondern das hat sich der Verbraucher aus selbst zuzuschreiben.
Kommentar von Jochen am 5.7.2007 um 12:43
Verkauft werden aber Lebensversicherungen immer noch größtenteils als Kapitallebensversicherungen. Mir wird in Medien und in der Werbekommunikation das ständig so verkauft.
Das Beispiel mit dem Bäcker hinkt. Ich zahle dem Bäcker Geld für ein Brötchen und habe dann den Nutzen davon. Bei einer Versicherung wirbt/kommuniziert die Versicherung, daß ich ca. x Euro wieder rauskriege. Der Nutzen ist die Wertsteigerung. Der Preis dieser Dienstleistung sind die Abschlußkosten, nicht die gesamte Summe, die der Kunde dem Versicherer überweist.
Durch eine transparente Trennung von Geldanlage und Verdienst des Versicherers, ist es etwas leichter möglich die Leistung des Versicherers zu bewerten. Dann kann man abwägen, ob das Angebot reine Schaumschlägerei ist (Beispiel weniger Rendite im Durchschnitt und dafür aber Kosten, die doppelt soch hoch sind wie im Durchschnitt) oder dem Marktdurchschnitt entspricht oder sogar besser als der Durchschnitt ist.
Letztlich halte ich die gesetzliche Regelung nur für einen Vorgriff der Zukunft. Langfristig muß ein solches Geschäft, wie das Versicherungsgeschäft, deutlich transparenter werden. Auch eher unwissende Kunden bekommen mit der Zeit, daß die Rendite von Lebensversicherungen immer weiter sinken. Wer da noch mithalten will, muß transparenter werden um zu zeigen was er für eine Qualität hat. Ansonsten entwickelt sich ein klassischer Zitronenmarkt, in dem sich nur noch die tummeln, die schlechte Leistung anbieten.
Kommentar von Andreas Kunze am 5.7.2007 um 13:19
@RS: Auch mit dem Brötchenkauf ist der Abschluss einer Lebensversicherung nicht vergleichbar. Die Zillmerung bedeutet faktisch: Der Kunde erhält einen Kredit für die sofort fälligen Abschlusskosten. Den Kredit tilgt er dann mit dem Sparanteil seiner Prämien. Das Mindeste, was ein Kunde bei Abschluss eines Kredites erwarten kann, ist zu wissen, wie hoch der Kreditbetrag ist.
Kommentar von Reiner Stucke am 5.7.2007 um 20:35
@ Jochen
Wenn Sie die Trennung möchten, so können Sie das auch bekommen – das ist kein Problem – wie ich bereits geschrieben habe, es gibt Courtagefreie Tarife – dann haben Sie auf jeden Fall eine höhere Rendite, weil Sie dann wie AK so schön geschrieben hat ja kein Darlehn bei der Versicherung für die Abschlusskosten aufnehmen müssen. Das Honorar des Vermittler müssen Sie aber dann auf jeden Fall nach Aushändigung der Police innert kürzester Zeit bezahlen.
@ AK
Ich hatte ja deutlich reingeschrieben einen Vergleich von Äpfel und Birnen – doch inhaltlich ändert das nichts an der Tatsache das eine Offenlegung von Margen sonst in der Wirtschaft unüblich ist.
Stellen Sie sich vor Sie gehen zu Ihrem Metzger oder Bäcker, und stehen dort in einer langen Schlange – eigentlich unüblich weil es dort immer recht fix zugeht. Als Sie nach einer gewissen Wartezeit an den Tresen kommen, händigt Ihnen das Verkaufspersonal ein Schriftstück aus – auf diesen wird Ihnen erklärt was der Hauptzweck des Unternehmens ist, das kein Großunternehmen an dem Betrieb beteiligt ist, der Betrieb auch nicht mit mehr als 10 % an Großbetrieben. Auf dem Schriftstück steht dann auch noch die Adresse der zuständigen Handwerkerinnung und des Gesundheitsamts als zuständige Beschwerdestellen. Wenn Sie nun nachfragen was das mit dem Kauf des gewünschten Produkts zu tun hat, bekommen Sie erklärt, dass eine neue EU-Verordnung umgestzt wurde und Sie deshalb das Schriftstück ausgehändigt bekommen müssen. Sie müssen auch noch unterschriftlich bestätigen, dass Sie das Schriftstück erhalten haben, weil sonst darf Ihnen das gewünschte Produkt nicht verkauft werden, bzw. Sie zu allen verfügbaren Produkten beraten werden. Dann werden Sie gefragt zu welchen Zweck Sie das Produkt kaufen wollen, und bekommen über alle Inhaltsstoffe des Produkts eine Zusatzinformation. Sie müssen sich schriftlich verpflichten, dass Sie zu keinem anderen Produkt eine Information wollten und dadurch entstehende Nachteile billigend in Kauf nehmen. Nun wird Ihnen das gewünschte Produkt gezeigt, und Ihnen erklärt wie sich die Kosten und Erträge auf die Preisgestaltung des Produkts auswirken – Sie erfahren nun auch wie viel der Betrieb dadurch verdient. Nachdem Sie nun fast eine Stunde über alles aufgeklärt wurden, können Sie sich Ihre Wurst oder Brötchen kaufen – oder es lassen – weil es ja vielleicht einen anderen Bäcker oder Metzger in der Nähe gibt dessen Kosten evtl. ein wenig anders kalkuliert sind.
Anmerkung:
Ich habe in keinster Weise etwas dagegen, wenn Kunden erfahren was ich an Produkten verdiene, doch im Gegenzug sollten diese auch erfahren welche Kosten ein Makler hat – dann relativiert sich manches. Kundenverwaltungs- und Vergleichsprogramme verursachen Maklern im Schnitt fixe Kosten von 5 – 10.000 € pro Jahr – die Umsetzung der VersVermV verursacht weitere 5.000 € – 10.000 € pro Jahr für die zusätzliche Dokumentation über jeden Arbeitsschritt.
Bei einer durchschnittlichen Courtage von ca. 10 € p.a. für eine Private Haftpflicht und ca. 20 – 40 € für eine Kfz-Versicherung wird wohl auf Verbraucher die mal schnell ein Angebot möchten eine zusätzliche Kostenrechnung ins Haus kommen – weil mit derartigen Erträgen lässt sich der gesetzlich vorgeschriebene Berartungs- und Dokumentationsaufwand schon lange nicht mehr rechtfertigen.
Ich bin geneigt, in Zukunft grundsätzlich bei bestimmten Produkt- und Kundenkonstellationen, eine seperate Honorarvereinbarung zu vereinbaren, gem. § 99 HGB wird dann wohl der Verbraucher auch sein Scherflein beitragen müssen.
Für den Bereich Lebensversicherung – hatte ich ja schon die Möglichkeiten der Courtagefreien Tarife genannt – sofern diese auch im Krankenversicherungsbereich kommen sollten – dann werde ich gerne jeden Verbraucher vor die Wahl stellen.
Kommentar von Jochen am 5.7.2007 um 23:10
@RS Sie schrieben aber, daß Sie keinen Vorteil für Verbraucher bei Courtagefreien Verträgen sehen. Darauf ging meine Argumentation ein.
Und der erneute Vergleich mit dem Brötchen ist auch mit Wiederholung Unfug. Die Courtage ist kein Verdienst der Versicherung/Vermittlers sondern Umsatz. Den kann jeder Kunde beim Bäcker schnell selber erkennen, beim Abschluß einer Kapitallebensversicherung nicht. Denn er weiß nicht, wieviel vom Kuchen als Umsatz bei der Versicherung ankommen.
Anscheinend verdienen Versicherungen und ihren angestellten und freien Berater immer noch zu gut an den Provisionen. Ansonsten gäbe es nicht diese hohe Zahl freien Vermittlern (sowohl hauptberuflich als auch nach Feierabend).
Und ja, Kunden werden wohl dann auf eine Kapitallebensversicherung in Zukunft verzichten, wenn Sie am Anfang bereits diese hohe Gebühr zahlen müssen und das anders nur durch Intransparenz klappt. Dann schwenkt man halt zu Fondssparplänen um, die mittlerweile relativ einfach einzusetzen sind. Das ist sogar für Unwissende in jeder Sparkassenfiliale auf dem Land möglich.
Geschäftstrukturen, die überwiegend auf die eine abschliessende Transaktion abzielen, brechen mit der Zeit auseinander. Ziel muß es insbesondere bei solchen langfristigen Vertägen wie Lebensversicherungen sein, daß die wahre Leistung bezahlt wird, nicht _nur_ die einmalige Leistung bei Vertragsbeginn. Wenn die Vertreter aber nur nach Provisionen bezahlt werden, kann ein Versicherer natürlich sich auch nicht langfristig nach den Kunden richten.



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