19. Juni 2007
Stephan Holthoff-Pförtner und das Grundgesetz
Stephan Holthoff-Pförtner aus einer der Eigentümerfamilien der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” (WAZ, Essen) soll auf dem Kölner “Medienforum” folgendes gesagt haben:
Blogger verdienen nach meiner Ansicht nicht den Schutz des Artikel 5
Das Gute an der durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützten Meinungsfreiheit ist, dass sie für jeden und selbst für albernste Meinungsäußerung gilt.
Herr Stephan Holthoff-Pförtner stellt das, sofern er richtig zitiert wurde, eindrucksvoll unter Beweis.
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 03 - Recht |
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