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1. Juni 2007
Plusminus und Universa

Wie man reißerische, aber nicht unbedingt seriöse Pressemitteilungen formuliert, zeigen uns heute die Universa Versicherungen aus Nürnberg. Überschrieben ist das Ganze so:

uniVersa Verbrauchertipp – 01.06.2007
Plusminus und uniVersa decken Lücken auf
Wie sind Opfer geschützt?

Ach was, das ARD-Verbrauchermagazin Plusminus recherchiert schon gemeinsam mit dem Provinz-Versicherer Universa?

Natürlich nicht. Einen Absatz lang zitiert die Universa lediglich, was Plusminus in einem Bericht über das Opferentschädigunggesetz berichtet hat. Erst dann kommt, gänzlich ohne Zusammenhang zum Opferentschädigungsgesetz, ein Hinweis zu Unfallversicherungen und Ausschlussklauseln: “Häufig sind Unfälle aufgrund gewalttätiger Auseinandersetzungen und innerer Unruhen ausgeschlossen.”

Die Technik ist nicht neu, immer wieder zu beobachten in – mutmaßlich – verdeckten PR-Artikeln. Erst wird ein Verbrauchersschützer zitiert, dann direkt danach ein Unternehmen.

Etwa so:

“Berufsunfähigkeitsversicherungen sind unverzichtbar”, sagt Karl Knaller von der Verbraucherzentrale XY. “Und dabei ist nicht nur auf den Preis, sondern auch auf verbraucherfreundliche Klauseln zu achten”, ergänzt Vorsorge-Experte Heiner Hammer von der XY-Versicherung, die gerade vom Branchendienst XY mit 28 Sternchen ausgezeichnet wurde.

Schon glaubt der Leser, die Verbraucherzentrale und die Versicherung seien die besten Kumpel. Die Verbraucherzentrale dient natürlich nur als Zitat-Trottel, um den PR-Kunden in Szene zu setzen.

Ich versuche das jetzt auch mal.

Verbraucherzentrale NRW und Finblog enthüllen:
So bleiben Sie immer schlank!

Mit gesunder Ernährung und viel Bewegung lässt sich Gewicht im Griff behalten, meldet die renommierte Verbraucherzentrale NRW. Eigene Essgewohnheiten sollten demnach hinterfragt werden, was die Verbraucherschützer vom Finblog.de noch durch die leicht zu merkende Formel ergänzen: Wer nicht mehr Kalorien zu sich nimmt als er verbraucht, hält sein Gewicht bestimmt.

Aufgedeckt in Plusminus und Universa
Hier die Universa-Pressemeldung im Volltext:
uniVersa Verbrauchertipp – 01.06.2007

Plusminus und uniVersa decken Lücken auf
Wie sind Opfer geschützt?

Das Verbrauchermagazin „Plusminus“ berichtete in der Sendung vom 29. Mai über die Praxis des Opferentschädigungsgesetzes. Opfer von vorsätzlichen Gewalttaten sollen dadurch Anspruch auf Krankenbehandlung und Rente haben. Tatsächlich belegen aber die Zahlen der Landesversorgungsämter für das Jahr 2006, dass von den über 215.000 Opfern schwerer Gewalttaten gerade mal 8.566 anerkannt wurden. Nur weniger als ein Prozent bekamen nach Berechnungen von Plusminus eine Opferrente zugesprochen. Das Hauptproblem für viele Opfer bestehe darin, den Nachweis zu führen, dass sie tatsächlich das Opfer eines tätlichen Angriffs geworden sind und sich nicht etwa die Verletzung selbst zugefügt haben. „Dieser Nachweis fällt grundsätzlich schon dann schwer, wenn der Täter nicht gefasst wird und damit kein Geständnis vorliegt“, so das Verbrauchermagazin.

Private Vorsorge mit Lücken
Auf ein anderes Problem machen die uniVersa Versicherungen aus Nürnberg aufmerksam. Bei einer dauerhaften Invalidität springt grundsätzlich die private Unfallversicherung ein und zahlt die vereinbarte Versicherungssumme oder Unfallrente. Allerdings sollten Versicherte einen Blick in das Kleingedruckte werfen, rät die uniVersa. Dort sind häufig Unfälle aufgrund gewalttätiger Auseinandersetzungen und innerer Unruhen ausgeschlossen. Gute Anbieter verzichten auf diese Einschränkung, sofern man nicht selbst zu den Unruhestiftern zählte. Ebenso zahlen sie bei Unfällen, die bei Rettung von Menschenleben entstanden sind.

Auf Extras achten
Da bei Massenausschreitungen häufig der Täter nur schwer ermittelt werden kann, empfiehlt es sich, kosmetische Operationen ausreichend mitzuversichern. Dann werden entstandene Arzthonorare und Operationskosten von der Unfallversicherung übernommen. Manche Versicherer zahlen auch für Zahnersatzkosten bei Schneide- und Eckzähnen. Für Kinder ist es zudem sinnvoll, ein Schulausfallgeld und Rooming-In fürs Krankenhaus einzuschließen. Kann der Beruf auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Stirbt das Opfer innerhalb eines Jahres nach der Gewalttat, zahlt die Unfallversicherung die vereinbarte Todesfallleistung. Ohne zeitliche Begrenzung leistet die Risikolebensversicherung im Todesfall. Wer seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen will, sollte bei der Rechtsschutzversicherung darauf achten, dass ein spezieller Opferrechtsschutz mitversichert ist.

Abdruck frei – Beleg erbeten: uniVersa-Presse, 90333 Nürnberg

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