10. Mai 2007
Nochmal gelöscht
Ein Leser hat gestern die Vollversion des zensierten “Welt.de”-Kommentars zu BILD-Chef Kai Diekmann hier in den Kommentaren gepostet. Ich habe den Text gerne gelesen, musste ihn aber ebenfalls löschen.
Der Grund ist das Urheberrecht. Die Rechte an dem Werk haben der Autor und der Axel-Springer-Verlag. Nur wenn beide zustimmen würden, wäre eine Veröffentlichung hier zulässig. Eine Anfrage dazu halte ich für aussichtslos.
Was Anderes wäre es m.E., wenn dieser zweifellos kultverdächtige Text in einem neuen Werk aufgeht. Wer also z.B. einen Diekmann-Rap produzieren will, kann gerne mit mir Kontakt aufnehmen.
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 04 - Steuern |
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Kommentare
Kommentar von Andreas Kunze am 10.5.2007 um 9:23
@Oberserver: Ein Zitat gibt es schon, im Bildblog, im Lawblog und auch hier. Die komplette Übernahme eines Textes ist kein Zitat mehr.
Kommentar von Kaukomieli am 10.5.2007 um 9:26
Ähm, fällt das nicht unter § 49 I 1 UrhG? Danach wäre die “… die Verbreitung einzelner Artikel aus Zeitungen … sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare und Artikel, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind…” zulässig.
Einen entsprechenden Vorbehalt konnte ich in dem veröffentlichten Text nicht erkennen.
Kommentar von Oscar am 10.5.2007 um 9:31
Hier findet sich der ganze Text:
http://turi-2.blog.de/2007/05/09/alan_posener_wir_sind_papst~2240695
Kommentar von Andreas Kunze am 10.5.2007 um 10:34
@Kaukomieli: Der Rechtevorbehalt ergibt sich aus dem Impressum von welt.de, siehe:
Rechtshinweis: Alle Inhalte (Text- und Bildmaterial) werden Internetnutzern ausschließlich zum privaten, eigenen Gebrauch zur Verfügung gestellt, jede darüberhinausgehende Nutzung ist unzulässig. Für die Inhalte fremder, verlinkter Internetangebote wird keine Verantwortung übernommen.”
http://www.welt.de/impressum/article696860/Impressum.html
Kommentar von Kaukomieli am 10.5.2007 um 11:14
Ah, ok – daran hatte ich gar nicht gedacht.
Dem wäre dann wohl nur mit Überlegungen hinsichtlich der allgemeinen Wirksamkeit solcher Regelungen im Impressum beizukommen.
Das Urheberrecht hat sich ja weit vom Rechtsempfinden entfernt, aber irgendwie kann ich mir ja trotzdem nicht vorstellen, dass man als Urheber etwas veröffentlicht – sich also einer Meinung entäußert – und sie hinterher mit Hinweis auf das Urheberrecht zurückzieht.
Das wäre ja in etwa so wie wenn Öttinger seine Rede zurückzöge und dann niemand mehr deren Inhalt drucken dürfte.
Kommentar von Anonymous am 10.5.2007 um 13:26
@Kunze: Der Vorbehalt ergibt sich nach h.M. eben nicht aus einem allgemeinen Vorbehalt im Impressum:
“Ein allgemeiner Vorbehalt in der Zeitung oder dem „anderen Informationsblatt“ (z. B. im Impressum) genügt ebensowenig … Diese Vorgabe ergibt sich bereits unmittelbar aus dem UrhG, das ausdrücklich fordert, daß … einzelnen Artikel („sie“) „mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind“” (Möhring/Nicolini, Urheberrechtsgesetz)
Kommentar von ano am 10.5.2007 um 13:26
@Kunze: Der Vorbehalt ergibt sich nach h.M. eben nicht aus einem allgemeinen Vorbehalt im Impressum:
“Ein allgemeiner Vorbehalt in der Zeitung oder dem „anderen Informationsblatt“ (z. B. im Impressum) genügt ebensowenig … Diese Vorgabe ergibt sich bereits unmittelbar aus dem UrhG, das ausdrücklich fordert, daß … einzelnen Artikel („sie“) „mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind“” (Möhring/Nicolini, Urheberrechtsgesetz)
Kommentar von Andreas Kunze am 10.5.2007 um 18:54
@Ano: Das ist interessant, danke für den Hinweis. Dennoch glaube ich nicht, dass man aus diesem “Pressespiegel-Paragraphen” das Recht ableiten kann, einen Kommentar in eine andere, allgemein zugängliche Publikation zu übernehmen. Und vergütungspflichtig wäre das in jedem Fall.
@Kaukomieli: Das deutsche Urheberrecht räumt einem Urheber das Recht ein, wegen gewandelter Überzeugung eine weitere Veröffentlichung zu verhindern. Darüber berichtet werden darf natürlich weiterhin. Das muss dann aber ein Bericht sein, ein eigenes Werk.
Kommentar von SvenR am 10.5.2007 um 20:35
Natürlcih können Sie problemlos den ganzen Artikel “zitieren”. Sie sollten es halt nicht am Stück machen und die Teilstücke alle kommentieren. Ein paar Füllwörter oder Halbsätze weggelassen, ein paar Einfügungen [zur besseren Leesbarkeit] gemacht, und schon kann Ihnen (theoretisch) niemand am Zeug flicken.
Ich finde ihr Verhalten ein wenig feige, zu löschen, bevor sich jemand beschwert hat. Wobei ich es auch leicht habe, Sie zu kritisieren, ich habe kein Blog, wo ich es veröffentlichen könnte…
Kommentar von Kaukomieli am 10.5.2007 um 21:01
Da lag ich mit dem Vorbehalt ja doch nicht so falsch :)
@SvenR: Einfach eine eigene Domain registrieren und den Inhalt online stellen statt großer Worte!
Kommentar von Andreas Kunze am 10.5.2007 um 21:41
@Sven: Nein, da ich selber hauptberuflich Urheber bin und den Schutz geistigen Eigentums wichtig finde, mache ich genau das nicht. Außerdem:
Wenn sich jemand beschwert hat, ist es schon zu spät. Dann kosten solche Urheberrechtsverletzungen richtig viel Geld.
Kommentar von SvenR am 11.5.2007 um 14:10
Sie haben mich nicht richtig verstanden.
Ich bin zwar i. d. R. nur Konsument von geistig geschütztem Eigentum, finden den Schutz aber auch sehr wichtig. Ich habe – obwohl ich technisch und “intelektuell” in der Lage bin sowohl Musik, Filme/DVDs, Software und andere urheberrechtlich geschützten “Daten” herunterzuladen – alle meine CDs, DVDs, Software und Bücher gekauft bzw. geschenkt bekommen.
Es gibt ganz wenige Ausnahmen. Ich habe zwei CDs, die man nicht (mehr) kaufen kann und einen Film in einer Fassung, wie es Ihn nur im Kino gab und nicht auf DVD gibt. Diese Urheberrechtsverletzung nehme ich billigend in Kauf und stehe auch jederzeit dafür gerade.
Ich betrachte das wirklich sehr differenziert. Ich hatte ja auch oben schon eingestanden, dass es für mich als nicht-Blogger leicht ist, Sie zu kritisieren.
Der Poesner-Text ist m. E. nach zeitgeschichtlich von Bedeutung und wäre bereits jetzt schon untergegangen, wenn nicht manche sich über das Urheberrecht hinweggesetzt werden.
Mit meiner o. g. Methode (”…es halt nicht am Stück machen und die Teilstücke alle kommentieren. Ein paar Füllwörter oder Halbsätze weggelassen, ein paar Einfügungen [...] gemacht, und schon kann Ihnen (theoretisch) niemand am Zeug flicken.”) kann man das auch erreichen, ohne das Urheberrecht zu verletzen.
Kommentar von Andreas Kunze am 11.5.2007 um 14:32
@Sven: Ja, da haben wir uns wohl falsch verstanden.
Wenn tatsächlich der Text eingehend, sagen wir, interpretiert wird, müsste das gehen. Aber nur als Alibi ein bisschen was wegstreichen und einfügen, wäre m.E. nicht Ordnung.



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