26. April 2007
Die Barmer und die Selbstständigen
Seit 1. April hat sich durch die erste Stufe der Gesundheitsreform einiges geändert.
Eine der m.E. wichtigsten Änderungen: Für Selbstständige wird der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse neu berechnet. Vorher wurde ein fiktives Mindesteinkommen von 1837,50 Euro zu Grunde gelegt, inzwischen sind es nur noch 1225 Euro.
Das bedeutet für Selbstständige mit geringem Einkommen von z.B. vielleicht nur 1000 Euro eine erhebliche Beitragsersparnis. Je nach Kassensatz sinkt der monatliche Mindestbeitrag von etwa 250 auf 170 Euro monatlich, gut ein Drittel.
Auf Grund einiger Veröffentlichung, u.a. von mir, haben sich Ende März/ Anfang April zahlreiche Selbstständige an ihre Krankenkassen gewendet und einen Nachlass gefordert. Unter anderem die Barmer Ersatzkasse hat offenbar Antragsteller abgewimmelt und erklärt, die Veröffentlichungen würden nicht stimmen.
Noch heute erreichte mich folgende Mail zu einer Leseranfrage an die Süddeutsche Zeitung:
Jedenfalls behauptet Z., dass die Passage zu “Weniger Mindestbeitrag” nicht stimmt. Er hat sich aufgrund Ihres Artikels mit seiner Krankenkasse in Verbindung gesetzt (Barmer), die ihm erzählt hat, dass die Euro 1225 nicht stimmen, dass er sein Vermögen offenlegen muss, dass er die Art seiner Einkünfte mitteilen muss etc. Laut Barmer bleibt es bei dem Leser bei der Berechnungsbasis 1837,50 Euro.
Dass das ganz offensichtlich kein Einzelfall bei der Barmer ist, zeigt dieses Posting.
Den betreffenden Selbstständigen würde ich raten, einen schriftlichen Antrag zu stellen, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu fordern und Widerspruch einzulegen. Möglicherweise hat sich sogar die Bamer Ersatzkasse in einigen Wochen mit den wichtigsten Änderungen durch die Gesundheitsreform vertraut gemacht.
Von: Andreas Kunze | Kategorie: 05 - Versicherungen |
Ähnliche Beiträge
- Wie die Barmer beim Schwangeren-Rauswurf half
- Der kleine Unterschied
- Kaufbeuren ist doch die teuerste Stadt für Autofahrer
- Freiberufler bleiben frei von Gewerbesteuer
- Blogger und die Künstlersozialkasse
Kommentare
Kommentar von Christian am 26.4.2007 um 21:09
M.E. nach noch eine kleine Erg
Kommentar von Andreas Kunze am 26.4.2007 um 21:41
@Christian: Diese Berechnung bei Ich-AGlern war gesetzlich geregelt, also kein Extra der Bamer. Der Gesetzgeber hat nun das Ich-AG-Prinzip auf alle Selbstst
Kommentar von Bodo am 27.4.2007 um 8:23
Was ist das Problem?
Es geht um
Kommentar von Bodo am 27.4.2007 um 8:30
Moment, ich hatte eine
Kommentar von Bodo am 27.4.2007 um 8:45
Ich nochmal: Der “Bund der Krankenkassen” soll seine Aufgaben als neuer Spitzenverband laut

Kommentar schreiben