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20. April 2007
Nachschlag muss nachvollziehbar sein

Lebensversicherer müssen zahlreichen Kunden gekündigter Lebensversicherungen einen Nachschlag zahlen (Folge eines BGH-Uteil) – und sie müssen den Ex-Kunden genau sagen, wie sich der Nachschlag berechnet.
Ein schlichtes “stimmt so” reicht nicht. So hat jedenfalls u.a. das Landgericht München I (Az. 31 S 8182/06) entschieden.

Focus Online berichtet über das Urteil und bringt zugleich umfassende Infos, welche Ex-Kunden von Lebensversicherungen von der “Nachschlag-Rechtsprechung” profitieren können.

In Österreich gibt es übrigens mittlerweile eine vergleichbare Situation: Der
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat vor kurzem geurteilt, dass die so genannten Rückkaufswert-Regeln von Lebensversicherern gesetzwidrig sind , wenn sie nicht deutlich auf die Nachteile bei einem vorzeitigen Ausstieg hinweisen. Mehr dazu hier.

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